@phdthesis{Wansing2020, type = {Master Thesis}, author = {Lena Wansing}, title = {Selbstbestimmungsrechte von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen in Bezug auf geschlechtsver{\"a}ndernde medizinische Eingriffe}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:832-epub4-15647}, pages = {110}, year = {2020}, abstract = {Kinder, die mit Variationen der Geschlechtsmerkmale zur Welt kommen, werden in den ersten Lebensjahren h{\"a}ufig geschlechtsver{\"a}ndernden medizinischen Eingriffen unterzogen. Dabei wird die stellvertretende Einwilligung der Eltern als zul{\"a}ssig erachtet, um den medizinischen Eingriff zu legitimieren. Diese Ma{\"s}nahmen stehen jedoch zunehmend in der Kritik und werden als Versto{\"s} gegen die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie als Verletzung wesentlicher Grund- und Menschenrechte gewertet. Obwohl sich aktuelle Empfehlungen und Leitlinien zunehmend an den Rechten und dem Wohl von intergeschlechtlichen Minderj{\"a}hrigen orientieren, ist die Anzahl der geschlechtsver{\"a}ndernden Eingriffe in den letzten Jahren dennoch relativ konstant geblieben. Hieraus ergibt sich ein aktueller Handlungsbedarf. In der vorliegenden Arbeit wird an den Rechten von intergeschlechtlichen Minderj{\"a}hrigen angekn{\"u}pft. Dabei liegt der Fokus auf den Selbstbestimmungsrechten von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen. In der Literatur ist umstritten, inwiefern Minderj{\"a}hrigen eigene Selbstbestimmungsrechte zustehen und sie diese selbst aus{\"u}ben k{\"o}nnen. Im Rahmen der Masterarbeit wird daher zun{\"a}chst erarbeitet, in welchem Verh{\"a}ltnis Elternrechte und Selbstbestimmungsrechte von intergeschlechtlichen Minderj{\"a}hrigen im aktuellen Familienrecht stehen. Daraus wird abgeleitet, welche M{\"o}glichkeiten und Grenzen der Selbstbestimmung und Stellvertretung bei geschlechtsver{\"a}ndernden medizinischen Eingriffen bestehen. Hierbei zeigt sich, dass gerade nicht medizinisch indizierte Eingriffe, die auf eine „Angleichung“ des Geschlechts an bestehende Geschlechternormen ausgerichtet sind, gegen das Kindeswohl sowie Grundrechte versto{\"s}en und Minderj{\"a}hrigen wesentliche M{\"o}glichkeiten f{\"u}r eine selbstbestimmte Lebensf{\"u}hrung nehmen. Wirksame familienrechtliche Schutzm{\"o}glichkeiten bestehen jedoch nicht. Als Perspektive wird daher ein Gesetzesentwurf des Deutschen Instituts f{\"u}r Menschenrechte auf seinen Schutzgehalt f{\"u}r intergeschlechtliche Minderj{\"a}hrige untersucht. Neben wenigen Kritikpunkten zeigt sich, dass das „Geschlechtervielfaltsgesetz“ zum Schutz und zur Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Minderj{\"a}hriger beitragen k{\"o}nnte. Erg{\"a}nzend zu einer gesetzlichen Klarstellung, ist jedoch auch Beratung und Unterst{\"u}tzung f{\"u}r intergeschlechtliche Kinder, Jugendliche und ihre Eltern erforderlich. Aus diesem Grund werden M{\"o}glichkeiten der Sozialen Arbeit zur F{\"o}rderung geschlechtlicher Vielfalt entwickelt und Beratungs- und Unterst{\"u}tzungsans{\"a}tze dargestellt. Insgesamt zeigt sich jedoch, dass auch ein gesellschaftliches Umdenken notwendig ist, um intergeschlechtlichen Menschen Selbstbestimmung {\"u}ber ihren K{\"o}rper und die eigene geschlechtliche Identit{\"a}t zu erm{\"o}glichen.}, language = {de} }