@phdthesis{Buchheim2005, type = {Master Thesis}, author = {Laura Buchheim}, title = {Datenmodellierung einer Arztpraxis in UML mit modellgetriebener Entwicklung eines Nachrichtenformats auf Basis von XML - Schema zum Informationsaustausch zwischen Praxissystemen}, url = {https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:832-epub4-1123}, year = {2005}, abstract = {Die Grundlage f{\"u}r das Datenmodell einer Arztpraxis sind alle relevanten Daten, die zum Betrieb einer Arztpraxis notwendig sind. Aktuell werden die Daten mittels einer Praxisverwaltungssoftware (PVS) erfasst, in einem propriet{\"a}ren Datenformat gespeichert und im Weiteren f{\"u}r die Abrechnung aufbereitet. Dabei ist es seit Mai 1989 m{\"o}glich, dass die Abrechnung per Diskette erstellt wird. F{\"u}r die Aufbereitung der Daten wurde zuerst der Abrechnungsdatentr{\"a}ger (ADT) und seit dem 1. Juli 1999 ist es Pflicht die Abrechnung {\"u}ber den KV – Datentr{\"a}ger (KVDT) zu verwenden. Damals wurde kein einheitliches Datenmodell eingef{\"u}hrt, welches {\"u}ber den Abrechnungsdatenaustausch hinaus geht. Dadurch ist es nur sehr beschr{\"a}nkt m{\"o}glich, Daten zwischen den einzelnen Systemen auszutauschen. So ist es f{\"u}r einen Arzt {\"a}u{\"s}erst schwierig auf ein neues PVS – System umzusteigen. Um einen Eindruck {\"u}ber die Vielfalt und Menge der verschiedenen PVS – Systeme zu vermitteln, werden im Folgenden die Anzahl der KVDT – Zulassungen und der Labordatentr{\"a}ger – Zulassungen (LDT–Zulassungen) beschrieben. Zum dritten Quartal 2005 sind 2541 PVS – Systeme von der Kassen{\"a}rztlichen Bundesvereinigung (KBV) f{\"u}r den gesamten oder Teile des KVDT zugelassen. Des Weiteren sind 742 PVS – System – Hersteller f{\"u}r die Daten{\"u}bertragung mittels des gesamten oder Teile des Labordatentr{\"a}gers zugelassen. Seit dem 1. Januar 2004 sind die {\"A}rzte, mit wenigen Ausnahmen, gesetzlich dazu verpflichtet, die Abrechnung elektronisch durchzuf{\"u}hren. Deswegen haben einige {\"A}rzte aus Kostengr{\"u}nden eine Individuall{\"o}sung konzipiert, die ausschlie{\"s}lich in ihrer Arztpraxis verwendet wird. Aber auch diese L{\"o}sungen m{\"u}ssen von der KBV zertifiziert werden. Diese L{\"o}sungen werden zu den zugelassenen PVS – Systemen gez{\"a}hlt. Zum dritten Quartal 2005 sind 373 Individuall{\"o}sungen zugelassen. Die in einer Arztpraxis anfallenden Daten m{\"u}ssen f{\"u}r den geregelten Praxisbetrieb vom PVS – System verwaltet, gespeichert und zum Teil auch zum Datenaustausch nach au{\"s}en kommuniziert werden. Dabei werden die Daten von jedem Hersteller unterschiedlich erfasst und weiterverarbeitet. Des Weiteren ist die Repr{\"a}sentation dieser Daten nicht einheitlich und beinhaltet verschiedene Arten von Daten. Diese Daten sind unter anderem Verwaltungsdaten, Abrechnungsinformationen und medizinische Informationen. Die von den Herstellern der Praxisverwaltungssoftware zu Grunde gelegten Datenmodelle sind unabh{\"a}ngig voneinander und nicht standardisiert. Dabei extrahiert jede Praxisverwaltungssoftware die Daten, die es f{\"u}r wichtig h{\"a}lt und repr{\"a}sentiert diese in einem eigenen Format. Dadurch ergibt sich die Schwierigkeit, dass die Interoperabilit{\"a}t der Systeme sowohl in funktioneller als auch in semantischer Sicht eingeschr{\"a}nkt ist. Die L{\"o}sung dieser Probleme ist ein einheitliches Datenmodell mit entsprechender Schnittstelle, die das Ergebnis der vorliegenden Arbeit darstellt.}, language = {de} }