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Das vorliegende Paper fasst die Erkenntnisse zum Einsatz von Video Content Marketing auf YouTube für Unternehmen zusammen.
Es basiert auf der Bachelorarbeit von Frau Ilknur Demiröz, die von August 2021 bis November 2021 von Prof. Dr. Monika Engelen und Prof. Dr. Torsten Klein betreut wurde. Neben theoreti-schen Betrachtungen und der Einordnung von YouTube in den Mediamix betrachtet die Bachelorarbeit strukturiert die Einsatzmöglichkeiten und mögliche Zielsetzungen von Video Content Marketing. Anhand einer qualitativen Inhaltsanalyse von Agenturempfehlungen konnten übergreifende Handlungsempfehlungen identifiziert werden.
Dieses Paper dient als Einstieg in das Grundverständnis von Video Content Marketing. Es zeigt die erste Schritte in YouTube für Unternehmen auf und leitet einige relevante Handlungsempfehlungen für Unternehmen ab.
Die Nutzung von Online-Videos nimmt immer weiter zu und eröffnet neuen Akteuren den Eintritt in diesen, sich entwickelnden Markt. Mediencluster können diesen Trend nutzen, indem sie versuchen, einige dieser neuen Akteure anzuziehen. Gleichwohl ist die Standortentscheidung von Online-Video-Produzenten bisher kaum untersucht. Um mögliche Webvideo-Cluster zu identifizieren, die Struktur der Branche zu untersuchen und Faktoren für die Standortentscheidung aufzudecken, wurden 2.130 Webvideo-Unternehmen, die deutsch- oder englischsprachige Videos auf YouTube, Facebook, Instagram oder Twitch in Deutschland distribuieren, erfasst und befragt. Die meisten Webvideo-Unternehmen haben ihren Sitz in Berlin, Köln, Hamburg oder München. 60 Prozent der Unternehmen agieren als Einzelunternehmer/in (bzw. als Privatperson) und ein Großteil arbeitet kostendeckend bzw. mit einem Gewinnüberschuss. Die räumliche Nähe zur Kreativ- und Medienwirtschaft und die Verfügbarkeit medientechnischer Mitarbeiter am Standort sowie ein urbanes Umfeld und eine gute Infrastruktur sind die wichtigsten Standortfaktoren für die Webvideo-Unternehmen.
In dieser Arbeit werden zunächst die Werbebestimmungen (Produktplatzierung, Schleichwerbung, Sponsoring etc.) der einzelnen Gesetze dargestellt und erläutert. Anschließend werden die Videoportale, insbesondere YouTube, im deutschen Rechtssystem eingeordnet und geprüft, ob sie unter den verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff und/oder einfachgesetzlichen Rundfunkbegriff fallen oder nicht. Letztlich erfolgt die Prüfung der Anwendbarkeit der werberechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunkstaatsvertrages unter besonderer Berücksichtigung des Kriteriums der Fernsehähnlichkeit im Rahmen des § 58 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrages. Es wird geprüft, ob es sich bei YouTube um ein fernsehähnliches Telemediuem im Sinne des § 58 Abs. RStV handelt.