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Als Teil des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements steht Soziale Arbeit im Zuge des Umbaus des Sozialstaats, der Ökonomisierung des Sozialen und der umfassenden Ausbreitung neoliberaler Rationalität zum einen vor veränderten Herausforderungen und zum anderen unter einem stetig steigenden Legitimationsdruck. Macht- und herrschaftskritische Auseinandersetzungen, in der die gegenwärtigen Machtbeziehungen und aktuellen Regierungs-weisen der Politik im Kontext der Sozialen Arbeit kritisch hinterfragt werden, werden in der aktuellen neosozialen Programmatik besonders relevant. Insbesondere Michel Foucaults Machtanalytik und sein Konzept der Gouvernementalität weisen für eine solche Analyse großes Potenzial auf. Neben der konkreten Auseinandersetzung mit Foucaults „Werkzeugkiste“ - der Beleuchtung Sozialer Arbeit im Kontext der Machtanalytik und dem Gouvernementalitätskonzept - wird in der vorliegenden Arbeit die Frage diskutiert, inwiefern sich neosoziale Regierungsweisen in die Soziale Arbeit einschreiben. Die Arbeit zeigt auf, dass die Soziale Arbeit als Akteurin der gegenwärtigen Macht- und
Herrschaftsverhältnisse zu begreifen ist, die durch die Verschränkung von Selbst- und Fremdführung wirkt. Während bislang ein normativer Bezugspunkt als Ausgangspunkt ihrer Intervention galt, wird dieser gegenwärtig als zunehmend unbestimmbar benannt. Somit verliert die Soziale Arbeit ihren Bezugspunkt und steht dementsprechend vor einem Dilemma. Es wird deutlich, dass es nicht mehr nur eine Befürchtung ist, dass sich eine neosoziale Programmatik in die Soziale Arbeit einschreibt, sondern dass sich in ihre bereits Regierungsweisen zeigen, die an Aktivierungsprogram-matiken, die ein unternehmerisches Selbst anrufen, anknüpfen.
Am Phänomen der weiblichen Sexarbeit entzünden sich in Deutschland immer wieder heftige Debatten, welche vor allem Fragen rund um Geschlecht und Sexualität verhandeln. Häufig werden diese Debatten moralisch aufgeladen und unsachlich geführt, was eine differenzierte Einschätzung der Thematik erschwert. In der vorliegenden Arbeit werden die gegenwärtig dominierenden Perspektiven dahingehend analysiert, welche geschlechtertheoretischen Annahmen ihnen zugrunde liegen und welche Leerstellen und Verkürzungen sie jeweils mit sich bringen. Ausgehend von Andrea Maihofers Ansatz, Geschlecht als hegemonialen Diskurs und gesellschaftlich-kulturelle Existenzweise zu begreifen, wird anschließend dargelegt, wie komplex und widersprüchlich sich das Phänomen der weiblichen Sexarbeit im Kontext der bestehenden Geschlechterordnung darstellt und wie schwierig eine eindeutige und abschließende Beurteilung ist.
In den Jahren 2015 und 2016 ist im Zuge des starken Anstieges der Flüchtlingszahlen eine Debatte über digitale Medien im Zusammenhang mit Menschen auf und nach der Flucht entstanden. Hinweise darauf sind der „Digitale Flüchtlingsgipfel“, der im Jahr 2016 vom Bundesinnenministerium veranstaltet wurde, oder die Studie „Internet ist gleich mit Essen“ von Nadia Kutscher und Lisa-Marie Kreß.
Innerhalb der vorliegenden explorativen Forschungsarbeit werden aus einer sozialarbeitswissenschaftlichen Perspektive Apps als digitale Medien, die beim Integrationsprozess
von geflüchteten Menschen in Deutschland unterstützen sollen, auf einer inhaltlichen und technisch-funktionalen Ebene analysiert. Mit einer eigens entwickelten Erhebungsmethode werden die Inhalte der Apps mithilfe eines Analyserasters ausgewertet. Als Grundlage für
die Analyse dient das soziologische Modell "Integration als Sozialintegration“ von Friedrich Heckmann. Die fünf Apps „Ankommen“, „Integreat“, „Moin Refugee“, „Welcome App Germany“ und „Welcome to NRW“ wurden aufgrund der vertretenen geografischen Bereiche sowie des Spektrums der Initiatoren aus staatlichen Institutionen, „Willkommensinitiativen“
und Institutionen der Sozialen Arbeit ausgewählt.
Die Forschungsarbeit richtet ihren Blick auf die Inhalte der Apps und deren Gewichtung in Bezug auf die Integrationsdimensionen. Daraus werden Hypothesen entwickelt, wie durch
Inhalte der Apps Mechanismen entstehen, die die Integrationsprozesse zwischen Lenkung und Selbstermächtigung beeinflussen. Dabei wird kritisch reflektiert, inwieweit die Themen
der konstruierten und heterogenen Zielgruppe der geflüchteten Menschen aufgegriffen werden. Aufbauend auf den Untersuchungsergebnissen werden Schlussfolgerungen gezogen, wie Apps zu zielgruppenübergreifenden, digitalen Informationsangeboten für Leistungen und Träger der Sozialen Arbeit weiterentwickelt werden können.
Serpil Ertik erkundet am Beispiel geflüchteter Menschen mit Behinderung, inwieweit die sozialen Kategorien „Migration“ und „Behinderung“ wechselseitig Einfluss auf den Zugang zu zentralen Lebensbereichen nehmen und welche Barrieren und Herausforderungen sich daraus ergeben. Nach einer Erläuterung der wesentlichen theoretischen Konzepte werden im Kern der Arbeit qualitative Interview mit Fachkräften aus der Geflüchteten- und der Behindertenarbeit und zwei Asylbewerber*innen mit einer Behinderung zur Beantwortung der Ausgangsfrage ausgewertet und auch intersektional analysiert.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen deutlich, dass der rechtliche Status der Geflüchteten die Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Lebensbereichen deutlich erschwert. Prekäre Lebenssituationen in den Gemeinschaftsunterkünften, fehlende Gesundheitsversorgung, Ausschluss aus Integrationskursen und in der Folge soziale Ausgrenzungen sind die Konsequenz der asylrechtlichen Regelungen. Durch diese strukturellen Diskriminierungen wird ein Behinderungsprozess reproduziert. Sprache und Zuschreibungen der aus der Mehrheitskultur stammenden Mitarbeiter*innen konstituieren weitere Machtverhältnisse und Ausschlüsse von Geflüchteten mit Behinderung. Als Konsequenz führen diese Bedingungen zu einem von Fremdbestimmung und Abhängigkeit geprägten Leben, das in deutlichem Widerspruch zu den Anforderungen der UN-BRK steht.
Obwohl innerhalb des neueren Professionalisierungsdiskurses der Sozialen Arbeit zunehmend das Wissen und Können von Berufspraktiker*innen in der Praxis fokussiert wird, ist das Professionswissen der Sozialen Arbeit ein bislang nur sehr gering beforschtes Feld. Zentral wird hierbei im Diskurs stets thematisiert und diskutiert, welches Wissen professionell handelnde Sozialarbeitende in der Praxis benötigen, wie sich dieses strukturiert und welche Relevanz dabei dem wissenschaftlich fundierten Wissen zukommt. In dieser Bachelorthesis soll daran anknüpfend aufgezeigt werden, wie das Wissen zu den Zusammenhängen zwischen Substanzabhängigkeit, Fluchtmigration und Integrationsprozessen im Aufnahmeland bei Sozialarbeitenden des noch recht jungen Handlungsfeldes substanzabhängiger Geflüchteter in der niedrigschwelligen Suchthilfe verhandelt sowie strukturiert und genutzt wird. Dabei soll ebenfalls untersucht werden, wie die Wissensinhalte Einzug in die Praxis erhalten und welchen Veränderungen sie dort im Arbeitsalltag unterliegen. Hierzu wurden Leitfadeninterviews mit Sozialarbeitenden geführt, welche in verschiedenen Einrichtungen innerhalb der niedrigschwelligen Suchthilfe tätig sind. Eine zentrale Erkenntnis dieser Thesis stellt dabei dar, dass die Sozialarbeitenden grundsätzlich über ausreichendes theoretisches Rahmenwissen verfügen und versuchen dieses in den Praxisalltag zu integrieren, die Gegebenheiten innerhalb eines Handlungsfeldes in verschiedenen Einrichtungen beziehungsweise Städten jedoch ebenso wie die Erfahrungen und Formen der Berührungspunkte mit der Klientel so unterschiedlich ausfallen können, dass theoretisches Wissenschaftswissen nie vollständig auf einen konkreten Einzelfall bezogen werden kann, sondern immer als Hintergrundwissen im oftmals erfahrungsgeleiteten Handeln mitschwingt, was zwangsläufig einer kontinuierlichen Reflexion mit den Grenzen des eigenen Wissens bedarf. Wie dies konkret innerhalb der niedrigschwelligen Suchthilfe im Kontakt mit geflüchteten substanzabhängigen Menschen geschieht, wird innerhalb dieser Thesis abgebildet.
In der stationären Kinder- und Jugendhilfe wird der Umgang zwischen Kindern und ihren Eltern oftmals aus kindeswohlbezogenen Gründen an Bestimmungen wie eine Begleitung oder zeitliche oder räumliche Einschränkungen geknüpft. Solche Anordnungen können mithilfe digitaler Medien wie Smartphones immer einfacher umgangen werden. Dieses Phänomen hat in wissenschaftlichen Untersuchungen bislang keine Beachtung gefunden, obgleich die Vermutung naheliegt, dass es negative Auswirkungen für die Klientel und Herausforderungen für die Fachkräfte bedeutet. Das Ziel der Bachelorthesis liegt darin herauszufinden, wie sich die Schnittstelle zwischen digitalen Medien und Umgangsrecht in der Praxis verhält. Um der Forschungsfrage "Welche Bedeutung haben kommunikative Entgrenzungseffekte durch digitale Medien für die Umsetzung von Umgangsbestimmungen und die Praxis von Fachkräften in der stationären Kinder- und Jugendhilfe?" nachzugehen, wurde ein Experteninterview durchgeführt. Dieses wurde mithilfe der Qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet und unter anderem durch John Bowlbys Bindungstheorie gestützt und interpretiert. Zu den zentralen Ergebnissen gehört, dass die unerlaubten Umgangskontakte erhebliche Risiken für die Kinder, die Eltern-Kind-Beziehung sowie die Praxis Sozialer Arbeit bergen. Die Untersuchung zeigt, dass die Ziele der Umgangsbestimmungen kaum erreicht werden können und die Hilfeeinrichtungen ihren Schutzraum verlieren. Zudem wird deutlich, dass Fachkräften kaum Handlungsleitlinien vorliegen und sie den unerlaubten Kontakt nicht verhindern, sondern nur bestmöglich mit den Folgen umgehen können. Dies führt einerseits zu einer Machtlosigkeit auf Seiten der Fachkräfte und andererseits zu einer zunehmenden Wirkungslosigkeit bei der Umsetzung von Umgangsbestimmungen. Die Soziale Arbeit ist angehalten, diese Problematik im Fachdiskurs präsent zu machen, sodass ein bedachter Umgang mit ihr möglich wird, sowie die Theorie und Praxis an diese neuen und veränderten Umstände anzupassen.
Der rasch anwachsenden Verbreitung digitaler Spiele kommt für die Soziale Arbeit eine zunehmende Bedeutung zu. Dabei ist dieses Medium als Ganzes durch tiefgreifende geschlechtsspezifische Disparitäten geprägt: Männlichkeit wird gemäß tradierten Rollenbildern mit Überlegenheit und Dominanz verknüpft; Weiblichkeit auf verschiedene Weisen marginalisiert, auf Stereotype reduziert und ausgegrenzt.
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie Mädchen und Frauen als Spielerinnen sowie als Spielcharaktere in Action-, Adventure- und Rollenspielen überwiegend zu Randfiguren degradiert und durch ihre sexualisierte Darstellung als Objekte männlicher Schaulust objektifiziert werden. Dazu werden empirische Daten von Untersuchungen aus dem hiesigen und angloamerikanischen Raum mit den Konzepten des männlichen Habitus nach Bourdieu bzw. der hegemonialen Männlichkeit von Connell sowie der Darstellung von Mulvey zum männlichen Blick verknüpft.
Schließlich werden im Text auch die Phänomene der Ausgrenzung von Spielerinnen bei Multiplayer-Online-Spielen beleuchtet und mit den Ausführungen von Meuser zur kompetitiven Struktur des männlichen Habitus in Verbindung gebracht bzw. erklärt.
Die hier gesammelten Erkenntnisse können als Türöffner für die Arbeit mit Jugendlichen und als Basis für den gendersensiblen Umgang mit dem Thema „Digitale Spiele“ in pädagogischen Zusammenhängen dienen.
Grundlegend wird in dieser Masterarbeit der Frage nachgegangen, welche Anspruchsvoraussetzungen Versicherte nach der Integration des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) erfüllen müssen, um eine Palliativversorgung zu erhalten. Über die definitorische Unschärfe des Beginns und weiteren Verlaufs des Sterbens werden das Risiko der Ungleichbehandlung aufgezeigt und die Konsequenzen für die Soziale Arbeit abgeleitet.
This thesis analyzes the history and current circumstances women belonging to ethnic minorities find themselves in. It also examines how social work deals with this issue. The situation of Indigenous women in Canada as well as Sinti and Roma women in Germany will serve as an example. Within Germany, there are no comparable Indigenous groups that went through a history similar to that of the Indigenous people of Canada. Thus, within the realms of possibility, it is intended to compare their situation to that of Sinti and Roma women and their communities in Germany. After comparing both groups and their current situation, possible consequences and improvements for the field of social work will be indicated
Frühe Hilfen sind ein wichtiger Bestandteil für die flächendeckende Prävention im Kinderschutz sowie im Gesundheitswesen. Das Unterstützungssystem der Frühen Hilfen ist bundesweit
sowohl regional als auch überregional organisiert. Die Zielgruppe der Frühen Hilfen
sind vornehmlich (werdende) Eltern mit Kindern zwischen null und drei Jahren.
Frühe Hilfen müssen sich in der Praxis immer wieder mit Fragen der Niedrigschwelligkeit,
des Schutzauftrages und des staatlichen Wächteramtes auseinandersetzen und sich hierzu positionieren. Sie bewegen sich in einem Präventionskontext, der von neoliberalen und
anderen normativen Ordnungsprinzipien geprägt ist. Diese Ordnungsprinzipien wirken auf die Spannungsfelder von Förderung und Prävention auf der einen sowie Hilfe und Kontrolle auf der anderen Seite. Der Anspruch, dass Frühe Hilfen für alle Familien erreichbar sein sollen, wird mit dem Auftrag gekoppelt, ein besonderes Augenmerk auf Familien zu richten,
die sich in Problemlagen befinden. Hier werden bereits die Ambivalenzen der Frühen Hilfen erkennbar. Die vorliegende Arbeit
analysiert den präventiven Auftrag der Frühen Hilfen, indem sie sich u.a. kritisch mit der Regulierungsfunktion des Sozialstaates auseinandersetzt und die Tendenzen von „Re-
Familisierung“ und „De-Familisierung“, das „In-die-Verantwortung-Nehmen“ und den „Verantwortungsentzug“
von Familien, betrachtet. Darüber hinaus prüft die Arbeit, ob dem Präventionsgedanken
der Frühen Hilfen das Anliegen der Erhaltung und Förderung von Humankapital zugrunde liegt und ob es möglich ist, Frühe Hilfen losgelöst von Kinderschutz zu betrachten. Des Weiteren ist das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit herauszufinden, ob
eine Vermischung der Angebote der Frühen Hilfen und der Angebote der Hilfen zur Erziehung stattfindet.