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Mit dem Übergang von der elterlichen Sorge zur rechtlichen Betreuung gehen diverse Herausforderungen einher. So müssen Eltern eine erhebliche Veränderung, nicht nur in der Rechtsbeziehung, gestalten. Insbesondere die dabei zu wahrende Selbstbestimmung betreuter Menschen sowie die Verhinderung ersetzender Entscheidungen stehen im Fokus dieser Auseinandersetzung. In der vorliegenden Arbeit werden die spezifischen Herausforderungen für die Beteiligten des Betreuungswesens herausgearbeitet und zudem Rechtspfleger*innen sowie Betreuungsvereine als wesentliche Schnittstellen zwischen rechtlich betreuenden Eltern und dem professionellen Betreuungswesen identifiziert. Theoretische Vorüberlegungen, geleitet von der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Paradigma der unterstützen Entscheidungsfindung sowie der primären Maxime der Orientierung an Wohl und Willen des Betreuten, bilden die Grundlage einer empirischen Untersuchung. In leitfadengestützten Expert*inneninterviews mit Rechtspfleger*innen und Mitarbeiter*innen von Betreuungsvereinen wird thematisiert, inwiefern Eltern in diesem Prozess begleitet und unterstützt werden. Es wird deutlich, dass es an Aufklärung und Information von Eltern über die Veränderung in der Rechtsbeziehung im Rahmen des Betreuungsverfahrens mangelt und eine fortlaufende Begleitung in Form von der Bereitstellung entsprechender Erfahrungs- und Wissensbestände durch die Betreuungsvereine weiter auszubauen ist. Die Vermittlung betreuungsrechtlicher Grundkenntnisse sowie die Einführung in methodisches Wissen, beispielsweise der unterstützen Entscheidungsfindung, sind deshalb bedeutsam, weil die daraus entwickelte Haltung von Betreuern eine wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung betreuter Menschen darstellt.
Im Rahmen einer wissenssoziologischen Diskursanalyse zum Thema der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit Lernschwierigkeiten werden Zuschreibungsprozesse und Normalitätskonstruktionen im fachlichen Diskurs der Pädagogik und der Sozialen Arbeit erforscht. Die intersektional angelegte Untersuchung fokussiert dabei das Wechselverhältnis der Konstruktionen von Behinderung, Geschlecht und Sexualität.