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Grundlegend wird in dieser Masterarbeit der Frage nachgegangen, welche Anspruchsvoraussetzungen Versicherte nach der Integration des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) erfüllen müssen, um eine Palliativversorgung zu erhalten. Über die definitorische Unschärfe des Beginns und weiteren Verlaufs des Sterbens werden das Risiko der Ungleichbehandlung aufgezeigt und die Konsequenzen für die Soziale Arbeit abgeleitet.
Der rasch anwachsenden Verbreitung digitaler Spiele kommt für die Soziale Arbeit eine zunehmende Bedeutung zu. Dabei ist dieses Medium als Ganzes durch tiefgreifende geschlechtsspezifische Disparitäten geprägt: Männlichkeit wird gemäß tradierten Rollenbildern mit Überlegenheit und Dominanz verknüpft; Weiblichkeit auf verschiedene Weisen marginalisiert, auf Stereotype reduziert und ausgegrenzt.
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie Mädchen und Frauen als Spielerinnen sowie als Spielcharaktere in Action-, Adventure- und Rollenspielen überwiegend zu Randfiguren degradiert und durch ihre sexualisierte Darstellung als Objekte männlicher Schaulust objektifiziert werden. Dazu werden empirische Daten von Untersuchungen aus dem hiesigen und angloamerikanischen Raum mit den Konzepten des männlichen Habitus nach Bourdieu bzw. der hegemonialen Männlichkeit von Connell sowie der Darstellung von Mulvey zum männlichen Blick verknüpft.
Schließlich werden im Text auch die Phänomene der Ausgrenzung von Spielerinnen bei Multiplayer-Online-Spielen beleuchtet und mit den Ausführungen von Meuser zur kompetitiven Struktur des männlichen Habitus in Verbindung gebracht bzw. erklärt.
Die hier gesammelten Erkenntnisse können als Türöffner für die Arbeit mit Jugendlichen und als Basis für den gendersensiblen Umgang mit dem Thema „Digitale Spiele“ in pädagogischen Zusammenhängen dienen.
Serpil Ertik erkundet am Beispiel geflüchteter Menschen mit Behinderung, inwieweit die sozialen Kategorien „Migration“ und „Behinderung“ wechselseitig Einfluss auf den Zugang zu zentralen Lebensbereichen nehmen und welche Barrieren und Herausforderungen sich daraus ergeben. Nach einer Erläuterung der wesentlichen theoretischen Konzepte werden im Kern der Arbeit qualitative Interview mit Fachkräften aus der Geflüchteten- und der Behindertenarbeit und zwei Asylbewerber*innen mit einer Behinderung zur Beantwortung der Ausgangsfrage ausgewertet und auch intersektional analysiert.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen deutlich, dass der rechtliche Status der Geflüchteten die Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Lebensbereichen deutlich erschwert. Prekäre Lebenssituationen in den Gemeinschaftsunterkünften, fehlende Gesundheitsversorgung, Ausschluss aus Integrationskursen und in der Folge soziale Ausgrenzungen sind die Konsequenz der asylrechtlichen Regelungen. Durch diese strukturellen Diskriminierungen wird ein Behinderungsprozess reproduziert. Sprache und Zuschreibungen der aus der Mehrheitskultur stammenden Mitarbeiter*innen konstituieren weitere Machtverhältnisse und Ausschlüsse von Geflüchteten mit Behinderung. Als Konsequenz führen diese Bedingungen zu einem von Fremdbestimmung und Abhängigkeit geprägten Leben, das in deutlichem Widerspruch zu den Anforderungen der UN-BRK steht.
Am Phänomen der weiblichen Sexarbeit entzünden sich in Deutschland immer wieder heftige Debatten, welche vor allem Fragen rund um Geschlecht und Sexualität verhandeln. Häufig werden diese Debatten moralisch aufgeladen und unsachlich geführt, was eine differenzierte Einschätzung der Thematik erschwert. In der vorliegenden Arbeit werden die gegenwärtig dominierenden Perspektiven dahingehend analysiert, welche geschlechtertheoretischen Annahmen ihnen zugrunde liegen und welche Leerstellen und Verkürzungen sie jeweils mit sich bringen. Ausgehend von Andrea Maihofers Ansatz, Geschlecht als hegemonialen Diskurs und gesellschaftlich-kulturelle Existenzweise zu begreifen, wird anschließend dargelegt, wie komplex und widersprüchlich sich das Phänomen der weiblichen Sexarbeit im Kontext der bestehenden Geschlechterordnung darstellt und wie schwierig eine eindeutige und abschließende Beurteilung ist.