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Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis einer Projektarbeit von Studierenden am Institut für Informationswissenschaft der Fachhochschule Köln im Studiengang Bibliothekswesen. Im Rahmen dieser Arbeit untersuchten sieben Studierende während des Sommersemesters 2011 die bibliothekarische Auskunft anhand eines zu diesem Zwecke erstellten Kriterienkatalogs. Die sieben Studierenden testeten die Bibliotheken über vier verschiedene Auskunftskanäle (Chat, Persönliche Auskunft, Telefonische Auskunft und Webformular/E-Mail-Auskunft). Zuerst werden der Kriterienkatalog und dessen Anforderungen sowie der Bewertungsbogen für die Tests vorgestellt. Im folgenden Kapitel steht die Erarbeitung der Testfragen, die zur Bewertung des Auskunftsprozesses gestellt wurden, im Fokus. Es wird eine quantitative Übersicht aller Fragen pro Auskunftskanal und Bibliothekstyp gegeben. Anschließend werden die gestellten Testfragen aufgelistet und erläutert. Zudem werden die Erfahrungen des Pretests sowie die Testphase erläutert. Im nächsten Kapitel erfolgt die Auswertung der gesamten Untersuchung. Die Analysen und Ergebnisse werden jeweils durch Torten- oder Säulendiagramme visualisiert. Fazit und Ausblick runden die Ergebnispräsentation ab. Im Anhang befinden sich eine Auflistung der Auskunftstypen und Bibliothekstypen, das zu Grunde liegende Notenschema, die Auswertungsbögen sowie zwei Erfahrungsberichte der Auskunft jeder Studierenden.
Der Auskunftsdienst gehört zu den Kerndienstleistungen einer Bibliothek. Obwohl ihm in anderen Ländern große Bedeutung beigemessen wird, ist Deutschland in dieser Hinsicht noch mehr von Bestandsdenken geprägt. Bibliothekskunden sind sich größtenteils nicht im Klaren darüber, dass es solch ein Angebot der Bibliothek überhaupt gibt, das über die reine Beantwortung von Bestandsfragen hinausgeht. Deswegen sollte den Kunden kommuniziert werden, worum es sich bei Auskunfts- bzw. Informationsdienst handelt. Des Weiteren sollten Umfang und Grenzen festgelegt und veröffentlicht werden. In den USA geschieht dies durch sogenannte „Reference Service Policy Statements“. Policies für den Auskunftsdienst werten diesen auf, erhöhen die Sichtbarkeit solcher Angebote und beeinflussen die Erwartungen der Kunden im besten Falle so, dass Kundenzufriedenheit entsteht. Die Verbreitung von solchen Dokumenten in Deutschland ist erwartungsgemäß eher gering. Es lässt sich allerdings feststellen, dass digitale Auskunftsangebote eher Angaben zu den Rahmenbedingungen ihrer Dienstleistung machen als konventionelle, also persönliche, Vor-Ort-Auskunftsangebote. Innerhalb der digitalen Angebote sind Policies bei Auskunftsverbünden weiter verbreitet.