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Das Paper entwickelt ein Modell, das für die berufliche Bildung ausführt, welche Bedingungen und strukturellen Voraussetzungen für inklusives Lehren und Lernen zu betrachten und welche personalen Kompetenzen auszubilden sind.
Es bietet einen Überblick über bisherige Forschungsarbeiten, die Erfordernisse und Gelingensbedingungen für inklusives Lehren und Lernen in Bildungskontexten be- leuchten. Es reflektiert, dass bislang kein Modell für eine „Inklusionskompetenz“ existiert, obwohl für die Etablierung inklusiver Lernsettings eine Perspektive auf das inklusive Handeln sowohl von Lehrenden als auch von Lernenden notwendig scheint und dafür gewisse Kompetenzen unabdingbar scheinen. Daher wird der Kompetenzbegriff im Kontext inklusiven Lernens kritisch beleuchtet. Es wird herausgearbeitet, warum es zwar für Schulungszwecke notwendig ist, dass ein „irgendwie“ inklusionsförderliches Lehren spezifiziert wird. Es erläutert jedoch, warum die Vorstellung einer fest definierten „Inklusionskompetenz“ zu eng ist für die viele inklusiven Momente, die es zu berücksichtigen gilt. Stattdessen sprechen wir von „inklusionsbezogenen Kompetenzen und ihrer Rahmenbedingungen“, um die Notwendigkeit aufzuzeigen, alle im Kontext von Lehren und Lernen benötigten Kompetenzen mit einer Perspektive auf Inklusionsförderlichkeit zu beleuchten und beispielhaft Bereiche aufzuzeigen, inwiefern inklusiv gehandelt werden kann. Dieses persönliche Handeln erfordert aber Rahmenbedingungen. Als Grundlagen für ein inklusionsförderliches Handeln von Personen werden erforderliche Rahmenbedingungen und Strukturen fokussiert und zusammengeführt.
Das vorliegend entwickelte „Modell inklusionsbezogener Kompetenzen und ihrer Rahmenbedingungen“
1. beschreibt und rahmt kompetenzbezogenes Handeln von Personen (Lehrenden und Lernenden) in Bildungseinrichtungen
2. und strukturiert drei Ebenen von Rahmenbedingungen für personales inklusives Handeln: Die Ebene der Kulturen, der Strukturen und der Praktiken.
Das Modell (vgl. Kapitel 3) kann als Grundlage für Schulungen genutzt werden.
Bei der Interaktion mit technischen und sozialen Systemen treten für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen Barrieren auf. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Identifikation dieser Barrieren. Dabei wird der wissenschaftliche Diskurs über die Ursachen von Barrieren als ein mehrdimensionales Handlungsfeld betrachtet. Der Bezug zur Mensch-Computer-Interaktion wird hergestellt und Philosophien zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Gestaltungsprozess werden erläutert. Es wird ein grundlegender Vergleich von Barrierefreiheit und Usability gezogen. Der objekt- und subjektbasierte Ansatz zur Identifizierung von Barrieren wird ebenfalls vorgestellt.
Die gewonnenen Erkenntnisse werden im Kontext des ehrenamtlichen Musikvereins Junges Musical Leverkusen e. V. praktisch umgesetzt. Für den Kooperationspartner wird der Service rund um ein Ticketverkaufssystem auf mögliche Barrieren untersucht. Dazu wird die Domäne analytisch dargestellt und anschließend empirisch untersucht. Es werden Interviews mit fünf Personen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen geführt. Aus den daraus resultierenden identifizierten Barrieren werden Gestaltungsempfehlungen abgeleitet und deren Nutzen für den:die Benutzer:in und Umsetzbarkeit für den Kooperationspartner diskutiert.
Inklusive Digitalisierung in der Hochschulbildung. Eine Handreichung für Lehrende an Hochschulen
(2018)
Wenn deutsche Hochschulen alle Talente bestmöglich fördern und ausbilden wollen, so müssen alle Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ob und wie auch inklusionsorientierte Digitalisierungsstrategien dazu einen Beitrag leisten können, zeigt diese Handreichung auf.
Digitalisierung kann Inklusion, Chancengleichheit sowie Flexibilisierung in der Hochschullehre fördern, wenn sie die diversen studentischen Bedarfe an Lernprozesse umsetzen hilft. Sie kann aber auch Bildungsbarrieren aufbauen und exkludieren, wenn sie nicht nach Universal Design Prinzipien gestaltet wird und neue Zugangsbarrieren (z.B. Ton, Sprache, Bild) aufbaut.Diese Handreichung bietet daher Lehrenden und IT-Entscheidern an Hochschulen Anregungen zu der Frage, wie der Einsatz digitaler Technologien ausgestaltet werden kann, um Inklusion nicht zu hemmen, sondern zu fördern.
Ihr Ziel ist, einen Beitrag zur inklusiveren Gestaltung von Lehre unter Berücksichtigung des Einsatzes aktueller technischer Entwicklungen zu leisten. Ausgangspunkte sind inklusionsrelevante Aspekte der Gestaltung von Lehre aus Perspektiven des Universal Design.
Serpil Ertik erkundet am Beispiel geflüchteter Menschen mit Behinderung, inwieweit die sozialen Kategorien „Migration“ und „Behinderung“ wechselseitig Einfluss auf den Zugang zu zentralen Lebensbereichen nehmen und welche Barrieren und Herausforderungen sich daraus ergeben. Nach einer Erläuterung der wesentlichen theoretischen Konzepte werden im Kern der Arbeit qualitative Interview mit Fachkräften aus der Geflüchteten- und der Behindertenarbeit und zwei Asylbewerber*innen mit einer Behinderung zur Beantwortung der Ausgangsfrage ausgewertet und auch intersektional analysiert.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen deutlich, dass der rechtliche Status der Geflüchteten die Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Lebensbereichen deutlich erschwert. Prekäre Lebenssituationen in den Gemeinschaftsunterkünften, fehlende Gesundheitsversorgung, Ausschluss aus Integrationskursen und in der Folge soziale Ausgrenzungen sind die Konsequenz der asylrechtlichen Regelungen. Durch diese strukturellen Diskriminierungen wird ein Behinderungsprozess reproduziert. Sprache und Zuschreibungen der aus der Mehrheitskultur stammenden Mitarbeiter*innen konstituieren weitere Machtverhältnisse und Ausschlüsse von Geflüchteten mit Behinderung. Als Konsequenz führen diese Bedingungen zu einem von Fremdbestimmung und Abhängigkeit geprägten Leben, das in deutlichem Widerspruch zu den Anforderungen der UN-BRK steht.