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Abseits von spektakulären Vergewaltigungsfällen, welche nach wie vor auf ein hohes Maß
an medialem Interesse stoßen, prägt sexualisierte Gewalt den Alltag von Frauen und Mädchen.
Trotz dessen Häufigkeit und Schwere sowie der Folgen für die Betroffenen ist nicht
nur ein Mangel an gesellschaftlicher Unterstützung zu verzeichnen, vielmehr ist ein durch
bestimmte Einstellungen und Überzeugungen verstellter Blick weit verbreitet. Diese als
„Vergewaltigungsmythen“ bezeichneten Einstellungen haben gemein, dass sie täterentlastend
und opferfeindlich wirken. Was für eine Rolle spielen Vergewaltigungsmythen in unserer
Gesellschaft, wie wirken sie sich auf die justizielle Strafverfolgung aus, und welche
Bedeutung haben sie für Betroffene?
Die vorliegende Arbeit beleuchtet die unabdingbare Notwendigkeit, mit diesen Schuldzuweisungen
zusammenhängende Reaktionen von Staat und Gesellschaft zu Vergewaltigungen
kritisch zu hinterfragen. Nahezu zwingend ergibt sich daraus die Frage nach Veränderungsmöglichkeiten.
Anhand eines Sensibilisierungstrainings, welches für Auszubildende
der Polizei entwickelt, durchgeführt und ausgewertet wird, werden diese Möglichkeiten
und Erkenntnisse diskutiert. Untersucht wird so eine mögliche Reduzierung in der
Akzeptanz von Vergewaltigungsmythen, welche Ausblick auf einen notwendigen, gesellschaftlichen
Wandel bietet.
Kinder, die mit Variationen der Geschlechtsmerkmale zur Welt kommen, werden in den ersten Lebensjahren häufig geschlechtsverändernden medizinischen Eingriffen unterzogen. Dabei wird die stellvertretende Einwilligung der Eltern als zulässig erachtet, um den medizinischen
Eingriff zu legitimieren. Diese Maßnahmen stehen jedoch zunehmend in der Kritik und werden als Verstoß gegen die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie als Verletzung wesentlicher Grund- und Menschenrechte gewertet. Obwohl sich aktuelle Empfehlungen und
Leitlinien zunehmend an den Rechten und dem Wohl von intergeschlechtlichen Minderjährigen orientieren, ist die Anzahl der geschlechtsverändernden Eingriffe in den letzten Jahren dennoch relativ konstant geblieben. Hieraus ergibt sich ein aktueller Handlungsbedarf. In der vorliegenden Arbeit wird an den Rechten von intergeschlechtlichen Minderjährigen angeknüpft. Dabei liegt der Fokus auf den Selbstbestimmungsrechten von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen. In der Literatur ist umstritten, inwiefern Minderjährigen eigene Selbstbestimmungsrechte zustehen und sie diese selbst ausüben können. Im Rahmen der Masterarbeit wird daher zunächst erarbeitet, in welchem Verhältnis Elternrechte und Selbstbestimmungsrechte von intergeschlechtlichen Minderjährigen im aktuellen Familienrecht stehen. Daraus wird abgeleitet, welche Möglichkeiten und Grenzen der Selbstbestimmung und Stellvertretung bei geschlechtsverändernden medizinischen Eingriffen bestehen. Hierbei zeigt sich, dass gerade nicht medizinisch indizierte Eingriffe, die auf eine „Angleichung“ des Geschlechts an bestehende Geschlechternormen ausgerichtet sind, gegen das Kindeswohl sowie Grundrechte verstoßen und Minderjährigen wesentliche Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Lebensführung nehmen. Wirksame familienrechtliche Schutzmöglichkeiten bestehen
jedoch nicht. Als Perspektive wird daher ein Gesetzesentwurf des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf seinen Schutzgehalt für intergeschlechtliche Minderjährige untersucht. Neben wenigen Kritikpunkten zeigt sich, dass das „Geschlechtervielfaltsgesetz“ zum Schutz und zur Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Minderjähriger beitragen könnte. Ergänzend zu einer gesetzlichen
Klarstellung, ist jedoch auch Beratung und Unterstützung für intergeschlechtliche Kinder, Jugendliche und ihre Eltern erforderlich. Aus diesem Grund werden Möglichkeiten der Sozialen Arbeit zur Förderung geschlechtlicher Vielfalt entwickelt und Beratungs- und Unterstützungsansätze dargestellt. Insgesamt zeigt sich jedoch, dass auch ein gesellschaftliches Umdenken
notwendig ist, um intergeschlechtlichen Menschen Selbstbestimmung über ihren Körper und die eigene geschlechtliche Identität zu ermöglichen.