340 Recht
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Grundlegend wird in dieser Masterarbeit der Frage nachgegangen, welche Anspruchsvoraussetzungen Versicherte nach der Integration des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) erfüllen müssen, um eine Palliativversorgung zu erhalten. Über die definitorische Unschärfe des Beginns und weiteren Verlaufs des Sterbens werden das Risiko der Ungleichbehandlung aufgezeigt und die Konsequenzen für die Soziale Arbeit abgeleitet.
Freiheitseinschränkende Maßnahmen in der häuslichen Pflege: Ursachen, Vermeidung, Legitimation
(2021)
Sensibilisierung gegenüber Gewalt innerhalb von Pflegekontexten und ein fachlicher Wissensausbau zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM) ist dringend geboten – nicht nur aufseiten häuslich Pflegender. Ziel dieses Readers ist es, pflegenden Angehörige und in Pflegekontexten beruflich tätigen Personen notwendiges pflegefachliches und rechtliches Wissen bereitzustellen, damit FeM vermieden werden. Dabei werden insbesondere auch jene Personen angesprochen, die beruflich in Pflegekontexten tätig sind, da sie mit ihrem Kontakt zu Erkrankten, Pflegenden und weiteren Angehörigen eine wichtige Stellschraube darstellen, um eine gewaltfreie Pflege in der Praxis zu realisieren.
Die Arbeit widmet sich einem Thema, das zwar nicht ganz neu ist, bisher aber wenig bedeutsam war und durch das Inkrafttreten der DS-GVO nunmehr auf eine in vielen relevanten Bereichen völlig neue rechtliche Grundlage gestellt und hinsichtlich der spezifischen Fragestellung völlig unbearbeitet ist. Die Arbeit gliedert sich in zwei Hauptteile. Im ersten Teil werden die rechtlichen Grundlagen dargestellt und damit die Relevanz des Themas für das Prüfungsverfahren aufgezeigt. Der zweite Teil widmet sich der Anwendung des neuen Datenschutzrechts auf das Prüfungsverfahren und entwickelt dabei konkrete Handlungsempfehlungen, nach denen Prüfungsämter und sonstige mit Prüfungen befasste Einrichtungen die Anforderungen der DS-GVO erfüllen können.
In dieser Arbeit werden zunächst die Werbebestimmungen (Produktplatzierung, Schleichwerbung, Sponsoring etc.) der einzelnen Gesetze dargestellt und erläutert. Anschließend werden die Videoportale, insbesondere YouTube, im deutschen Rechtssystem eingeordnet und geprüft, ob sie unter den verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff und/oder einfachgesetzlichen Rundfunkbegriff fallen oder nicht. Letztlich erfolgt die Prüfung der Anwendbarkeit der werberechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunkstaatsvertrages unter besonderer Berücksichtigung des Kriteriums der Fernsehähnlichkeit im Rahmen des § 58 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrages. Es wird geprüft, ob es sich bei YouTube um ein fernsehähnliches Telemediuem im Sinne des § 58 Abs. RStV handelt.
This paper introduces a Business Cycle Indicator to compile a transparent and reliable chronology of past business cycle turning points for Germany. The Indicator is derived applying the statistical method of Principal Component Analysis, based on information from 20 economic time series. In this way, the Business Cycle Indicator grasps the development of the broader economic activity and has several advantages over a business cycle assessment based on quarterly series of Gross Domestic Product.
Serpil Ertik erkundet am Beispiel geflüchteter Menschen mit Behinderung, inwieweit die sozialen Kategorien „Migration“ und „Behinderung“ wechselseitig Einfluss auf den Zugang zu zentralen Lebensbereichen nehmen und welche Barrieren und Herausforderungen sich daraus ergeben. Nach einer Erläuterung der wesentlichen theoretischen Konzepte werden im Kern der Arbeit qualitative Interview mit Fachkräften aus der Geflüchteten- und der Behindertenarbeit und zwei Asylbewerber*innen mit einer Behinderung zur Beantwortung der Ausgangsfrage ausgewertet und auch intersektional analysiert.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen deutlich, dass der rechtliche Status der Geflüchteten die Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Lebensbereichen deutlich erschwert. Prekäre Lebenssituationen in den Gemeinschaftsunterkünften, fehlende Gesundheitsversorgung, Ausschluss aus Integrationskursen und in der Folge soziale Ausgrenzungen sind die Konsequenz der asylrechtlichen Regelungen. Durch diese strukturellen Diskriminierungen wird ein Behinderungsprozess reproduziert. Sprache und Zuschreibungen der aus der Mehrheitskultur stammenden Mitarbeiter*innen konstituieren weitere Machtverhältnisse und Ausschlüsse von Geflüchteten mit Behinderung. Als Konsequenz führen diese Bedingungen zu einem von Fremdbestimmung und Abhängigkeit geprägten Leben, das in deutlichem Widerspruch zu den Anforderungen der UN-BRK steht.