350 Öffentliche Verwaltung
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Die COVID-19-Pandemie (im Folgenden kurz: Pandemie) wirkt sich global auf alle Verwaltungsebenen eines Staates oder Staatenbündnisses und auf jeden Wirtschaftssektor aus. Aus den Eigenschaften der Krankheit selbst und den getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie resultieren die Anforderungen an das Krisenmanagement jeglicher Organisationen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, können die Organisationen zur Unterstützung der leitenden bzw. verantwortlichen Person Stäbe einsetzen. Ziel der Stäbe ist es, ein möglichst gutes Einsatzergebnis zu erzielen. Die Einsatzsituation und die Anforderungen während der Pandemie unterscheiden sich von anderen Einsätzen. Deswegen wird in dieser Arbeit untersucht, welche pandemiebedingten Einflüsse es auf die Stabsarbeit gibt. Zur Untersuchungsgruppe gehören Stäbe in Behörden und Unternehmen im gesamten deutschsprachigen Raum, die für mindestens drei Monate die Stabsarbeit aufrechterhalten haben. Das übergeordnete Ziel dieser Arbeit ist die Erhebung der Leistungsfähigkeit von Stäben während der COVID-19-Pandemie. Es werden die Situation vor Beginn der Pandemie, die Herausforderungen während der Pandemie und die justierten Stellschrauben erhoben und damit untersucht, welche Auswirkungen die Pandemie auf die Leistungsfähigkeit und das Einsatzergebnis von Stäben hat. Mithilfe einer standardisierten Online-Umfrage werden Stabsmitglieder befragt. Die Umfrage wurde in einer vorgelagerten Seminararbeit des Autors entwickelt. Es werden die Antworten von 153 Personen ausgewertet, die alle in Deutschland tätig sind. Der größte Teil ist Mitglied eines Stabes einer Behörde auf kommunaler Ebene. Durch Ausbildung und Übungen bestand unter den Stabsmitgliedern eine grundlegende Vorbereitung auf die Pandemie. Einzelne Themen in Hinblick auf die Einsatzsituation während der Pandemie fehlten und es mangelte an regelmäßigen Übungen. Die identifizierten Herausforderungen spiegeln die festgestellten Defizite in der Ausbildung und in Übungen wider. Hierzu zählt z. B. die Durchhaltefähigkeit bzgl. der Einsatzdauer. Die Belastung durch äußere Einflüsse war während der Pandemie herausfordernder als aus bisherigen Erfahrungen bekannt, dagegen sind in der Einsatzsituation im Stab keine größeren Veränderungen in Bezug auf Herausforderungen festzustellen. Die Pandemie hat zu Anpassungen in der Stabsarbeit geführt. In den Antworten sind Schwerpunkte bei der Digitalisierung der Stabsarbeit und der Anpassung der Struktur und Arbeitsweise des Stabes zu erkennen. Die festgestellten Defizite in der Ausbildung und in den Übungen und die identifizierten Herausforderungen werden bei der zukünftigen Entwicklung der Stabsarbeit wieder aufgegriffen. Damit wird an die während der Pandemie justierten Stellschrauben angeknüpft.
Die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung ist auch und gerade bei einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung Kritischer Infrastrukturen notwendig für die Aufrechterhaltung der Gesellschaft und des Staates. Ausgehend von dieser These wird zwischen Dezember 2018 und Februar 2019 eine Umfrage in den Landkreisen, Städten und Gemeinden des Regierungsbezirks Stuttgart durchgeführt. In ihr wird der Vorbereitungsgrad der öffentlichen Verwaltung hinsichtlich einer Versorgungsmangellage erfasst. Dabei wird ausschließlich die Versorgung des Personals innerhalb der Verwaltungseinrichtung betrachtet. Es wird untersucht, ob Vorsorgemaßnahmen für die Bereiche Trinkwasser, Nahrungsmittel, beheizte und beleuchte Räumlichkeiten, Sanitäranlagen, Ruhe- und Schlafmöglichkeit sowie Bargeld für die Gehälter der Mitarbeitenden getroffen sind. Als Vorsorgemaßnahmen werden generelle Planungen, Vorräte und Rahmenverträge mit Privatunternehmen betrachtet. Die Antworten werden von den Umfrageteilnehmenden hinsichtlich ihrer zeitlichen Auslegung eingeordnet. Zusätzlich werden die Teilnehmenden zu Planungsgrundlagen, Verbesserungspotenzial und einer Einschätzung der eigenen Vorbereitungen befragt. Diese Bachelorarbeit wertet die Umfrageergebnisse aus. Die Antworten zeigen, dass rund die Hälfte der Befragten eine Notstromversorgung besitzt und rund jede fünfte Einrichtung Planungen für die Trinkwasserversorgung der Mitarbeitenden vorhält. Darüber hinaus sind Vorbereitungen zur Versorgung des Personals nur vereinzelt vorhanden. Spezifische Vorräte für einen Ausfall der Versorgungsleistungen sind nur bei wenigen Befragten in geringem Maße vorhanden. Dennoch zeigt sich durch Alltagsvorhaltungen eine Latenzzeit bis zum Funktionsausfall. Rahmenverträge zur redundanten Sicherstellung der Versorgung sind nur selten abgeschlossen. Die Befragten geben an, dass sie für die Bearbeitung der Thematik Bedarf an weiteren Hilfestellungen haben. Die bekannten Schutzniveaus 72 Stunden (Notstromversorgung) und 14 Tage (Notvorräte der Bevölkerung) sind nicht oder nur sehr bedingt auf den Sektor Staat und Verwaltung zu übertragen. In der Auswertung der Ergebnisse werden drei Möglichkeiten identifiziert, um den Vorbereitungsgrad zu optimieren: Die Erhöhung der Vorhaltungen, das Optimieren der Planungen und das Abschließen von Rahmenverträgen. Darüber hinaus sind langfristig und einrichtungsunabhängig die derzeitigen Zuständigkeiten zu prüfen, einheitliche Schutzniveaus zu etablieren sowie eine gesellschaftliche und politische Kommunikationskultur hinsichtlich der Risiken eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung Kritischer Infrastrukturen aufzubauen.
Zijad Naddaf fragt danach, wie sich Grenzen und die darin eingelagerte Erzählung von Flucht und Migration durch Praktiken und Diskurse formieren. Vor dem Hintergrund der Flüchtlingszuwanderung und mit Bezug auf Foucault werden Gesamtstrategien der Europäischen Union zur ‚Verteidigung ihrer Gesellschaft‘ diskutiert, unter anderem am Beispiel der Grenzbearbeitungsagentur Frontex konkretisiert sowie das Konstrukt der Europäischen Union als Ordnung herstellendes Dispositiv vorgestellt. Mit Bezug auf solche Formierungen werden die Wege der Fliehenden zu einem Kampffeld, in dem sich sowohl die Autonomie von Migration als auch die beständigen und repressiven Weg- und Raummarkierungen zeigen, die sich bis auf das Meer ausdehnen.
Serpil Ertik erkundet am Beispiel geflüchteter Menschen mit Behinderung, inwieweit die sozialen Kategorien „Migration“ und „Behinderung“ wechselseitig Einfluss auf den Zugang zu zentralen Lebensbereichen nehmen und welche Barrieren und Herausforderungen sich daraus ergeben. Nach einer Erläuterung der wesentlichen theoretischen Konzepte werden im Kern der Arbeit qualitative Interview mit Fachkräften aus der Geflüchteten- und der Behindertenarbeit und zwei Asylbewerber*innen mit einer Behinderung zur Beantwortung der Ausgangsfrage ausgewertet und auch intersektional analysiert.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen deutlich, dass der rechtliche Status der Geflüchteten die Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Lebensbereichen deutlich erschwert. Prekäre Lebenssituationen in den Gemeinschaftsunterkünften, fehlende Gesundheitsversorgung, Ausschluss aus Integrationskursen und in der Folge soziale Ausgrenzungen sind die Konsequenz der asylrechtlichen Regelungen. Durch diese strukturellen Diskriminierungen wird ein Behinderungsprozess reproduziert. Sprache und Zuschreibungen der aus der Mehrheitskultur stammenden Mitarbeiter*innen konstituieren weitere Machtverhältnisse und Ausschlüsse von Geflüchteten mit Behinderung. Als Konsequenz führen diese Bedingungen zu einem von Fremdbestimmung und Abhängigkeit geprägten Leben, das in deutlichem Widerspruch zu den Anforderungen der UN-BRK steht.