360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
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1977 prägt der deutsche Psychoanalytiker Wolfgang Schmidbauer den Begriff Helfersyndrom. In seiner Konzeption liegt die Grundproblematik des Helfersyndroms darin, dass die
Betroffenen ihre eigene Hilfsbedürftigkeit hinter einer sozial akzeptierten, starken Fassade verstecken. Indem sie permanent anderen helfen und dadurch das Gefühl bekommen, gebraucht zu werden, können sie sich ein gewisses Selbstwertgefühl aufrechterhalten. Wolfgang
Schmidbauer vertritt die Ansicht, dass das Helfersyndrom vor allem bei Beschäftigten in helfenden Berufen vorzufinden ist. Umfassende empirische Belege für seine These führt er jedoch nicht an.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet zunächst den theoretischen Ansatz von Schmidbauer. Darauf aufbauend führt die Autorin eine Untersuchung mittels eines Fragebogens durch, in
der sie in Übereinstimmung mit Schmidbauers These der Frage nachgeht, ob Anzeichen
des Helfersyndroms häufiger bei Studierenden der Sozialen Arbeit als bei Studierenden
der Technischen Informatik festzustellen sind. Anhand dieser quantitativen Forschung
kann als Ergebnis festgehalten werden, dass zwischen den Studierenden beider Studiengänge kaum Unterschiede hinsichtlich der Merkmalsausprägung zu verzeichnen sind.
Die Wohlfahrtsverbände der beiden großen Kirchen in Deutschland spielen in der Sozialwirtschaft aufgrund ihrer Größe und engen Verflechtung eine übergeordnete Rolle. Nicht zuletzt deswegen zählen sie in den allermeisten Sozialberufen zu den größten Arbeitgebern. Aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Sonderstellung dürfen sie bei der Personalauswahl - im Gegensatz zu konfessionell ungebundenen Arbeitgebern - Menschen ohne die "passende" Konfession vom Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ausschließen. Hiervon machen Einrichtungen der Caritas und Diakonie häufig bereits in ihren Stellenausschreibungen Gebrauch. Für die vorliegende Arbeit wurden insgesamt 685 Stellenausschreibungen von katholisch getragenen Einrichtungen analysiert. Bei der Auswertung wird insbesondere in den Blick genommen, in welchen Arbeitsfeldern und bei welchen Stellenarten die "erlaubte Diskriminierung" besonders häufig festzustellen ist. Die Arbeit zeigt auf, dass große arbeitsfeldspezifische Unterschiede auftreten, insgesamt jedoch kaum einheitliche Standards festzustellen sind. Mit Blick auf den befürchteten Fachkräftemangel in einigen Sozialberufen wird die Frage diskutiert, ob es aus Sicht der Kirchen noch sinnvoll ist, zahlreiche qualifizierte Menschen aufgrund der fehlenden Konfessionszugehörigkeit vom Bewerbungs- und Einstellungsverfahren auszuschließen.