360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
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Im Rahmen einer wissenssoziologischen Diskursanalyse zum Thema der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit Lernschwierigkeiten werden Zuschreibungsprozesse und Normalitätskonstruktionen im fachlichen Diskurs der Pädagogik und der Sozialen Arbeit erforscht. Die intersektional angelegte Untersuchung fokussiert dabei das Wechselverhältnis der Konstruktionen von Behinderung, Geschlecht und Sexualität.
Angesichts ihrer nicht unproblematischen Position an der Schnittstelle von Individuum und Gesellschaft
will und muss sich die Soziale Arbeit wesenhaft als eine kritische verorten. Dabei erfolgt ihre Kritik oftmals in Form einer ‚Kritik unter Berufung auf…‘, d.h. mit Bezug auf eine relevante theoretische
Strömung, einen politischen oder gesellschaftlichen Diskurs oder eine konkrete Theorie. So kritisiert die Soziale Arbeit die gegenwärtigen Geschlechterverhältnisse insbesondere unter Berufung
auf die kritisch-dekonstruktivistische (Geschlechter-)Theorie von Judith Butler. Will jene damit
angestrebte Theorieintegration Butlers in den Diskurs und die Praxis Sozialer Arbeit tatsächlich gelingen und nicht lediglich in einer semantisch verkürzten, naiven und unterkomplexen Scheinkritik
resultieren, ist es von unabdingbarer Bedeutung, sämtliche theoretischen Schnittmengen sowie ebenso vorhandene Divergenzen und deren Auflösungsmöglichkeiten zu identifizieren und entsprechend zu bearbeiten.
Dies ist Ziel der folgenden Arbeit: Anhand der jeweils vertretenen Subjekt-, Identitäts- und Anerkennungskonzepte,
die sowohl in der Sozialen Arbeit als auch bei Judith Butler essentielle theoretische Grundpfeiler darstellen, wird Butlers Theorie ausgewählten Ansätzen der Sozialen Arbeit gegenüberstellt und mit jenen zu synthetisieren versucht, um schließlich zu prüfen, ob der Integration ihrer Theorie zu große konzeptuelle Hürden entgegenstehen oder ob sich dies als eine machbare
Herausforderung darstellt. Dass und vor allem wie dies machbar ist, wird anhand von drei zentralen Syntheseversuchen aufgezeigt, die die hierfür notwendigen konzeptuellen ‚Umbauten‘ sowie
die erforderlichen theoretischen Neuformulierungen sukzessive aufarbeiten. Der Sozialen Arbeit wird im Zuge dessen eine aufmerksame und selbstkritische Eigenanalyse abverlangt, welche mit einigen aufwendigen theoriebezogenen Neuausrichtungen und auch Verwerfungen einhergeht, jedoch zur tatsächlichen Behebung der vorhandenen Theorieprobleme ein unverzichtbares Instrument darstellt. Nur auf diese Weise kann sich die Soziale Arbeit von Vorwürfen einer inkonsequenten und unvollständigen Theorieübernahme Butlers lossagen und ihr Attribut
‚kritisch‘ (weiterhin) adäquat verkörpern.
Am Phänomen der weiblichen Sexarbeit entzünden sich in Deutschland immer wieder heftige Debatten, welche vor allem Fragen rund um Geschlecht und Sexualität verhandeln. Häufig werden diese Debatten moralisch aufgeladen und unsachlich geführt, was eine differenzierte Einschätzung der Thematik erschwert. In der vorliegenden Arbeit werden die gegenwärtig dominierenden Perspektiven dahingehend analysiert, welche geschlechtertheoretischen Annahmen ihnen zugrunde liegen und welche Leerstellen und Verkürzungen sie jeweils mit sich bringen. Ausgehend von Andrea Maihofers Ansatz, Geschlecht als hegemonialen Diskurs und gesellschaftlich-kulturelle Existenzweise zu begreifen, wird anschließend dargelegt, wie komplex und widersprüchlich sich das Phänomen der weiblichen Sexarbeit im Kontext der bestehenden Geschlechterordnung darstellt und wie schwierig eine eindeutige und abschließende Beurteilung ist.
Als Teil des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements steht Soziale Arbeit im Zuge des Umbaus des Sozialstaats, der Ökonomisierung des Sozialen und der umfassenden Ausbreitung neoliberaler Rationalität zum einen vor veränderten Herausforderungen und zum anderen unter einem stetig steigenden Legitimationsdruck. Macht- und herrschaftskritische Auseinandersetzungen, in der die gegenwärtigen Machtbeziehungen und aktuellen Regierungs-weisen der Politik im Kontext der Sozialen Arbeit kritisch hinterfragt werden, werden in der aktuellen neosozialen Programmatik besonders relevant. Insbesondere Michel Foucaults Machtanalytik und sein Konzept der Gouvernementalität weisen für eine solche Analyse großes Potenzial auf. Neben der konkreten Auseinandersetzung mit Foucaults „Werkzeugkiste“ - der Beleuchtung Sozialer Arbeit im Kontext der Machtanalytik und dem Gouvernementalitätskonzept - wird in der vorliegenden Arbeit die Frage diskutiert, inwiefern sich neosoziale Regierungsweisen in die Soziale Arbeit einschreiben. Die Arbeit zeigt auf, dass die Soziale Arbeit als Akteurin der gegenwärtigen Macht- und
Herrschaftsverhältnisse zu begreifen ist, die durch die Verschränkung von Selbst- und Fremdführung wirkt. Während bislang ein normativer Bezugspunkt als Ausgangspunkt ihrer Intervention galt, wird dieser gegenwärtig als zunehmend unbestimmbar benannt. Somit verliert die Soziale Arbeit ihren Bezugspunkt und steht dementsprechend vor einem Dilemma. Es wird deutlich, dass es nicht mehr nur eine Befürchtung ist, dass sich eine neosoziale Programmatik in die Soziale Arbeit einschreibt, sondern dass sich in ihre bereits Regierungsweisen zeigen, die an Aktivierungsprogram-matiken, die ein unternehmerisches Selbst anrufen, anknüpfen.
Frühe Hilfen sind ein wichtiger Bestandteil für die flächendeckende Prävention im Kinderschutz sowie im Gesundheitswesen. Das Unterstützungssystem der Frühen Hilfen ist bundesweit
sowohl regional als auch überregional organisiert. Die Zielgruppe der Frühen Hilfen
sind vornehmlich (werdende) Eltern mit Kindern zwischen null und drei Jahren.
Frühe Hilfen müssen sich in der Praxis immer wieder mit Fragen der Niedrigschwelligkeit,
des Schutzauftrages und des staatlichen Wächteramtes auseinandersetzen und sich hierzu positionieren. Sie bewegen sich in einem Präventionskontext, der von neoliberalen und
anderen normativen Ordnungsprinzipien geprägt ist. Diese Ordnungsprinzipien wirken auf die Spannungsfelder von Förderung und Prävention auf der einen sowie Hilfe und Kontrolle auf der anderen Seite. Der Anspruch, dass Frühe Hilfen für alle Familien erreichbar sein sollen, wird mit dem Auftrag gekoppelt, ein besonderes Augenmerk auf Familien zu richten,
die sich in Problemlagen befinden. Hier werden bereits die Ambivalenzen der Frühen Hilfen erkennbar. Die vorliegende Arbeit
analysiert den präventiven Auftrag der Frühen Hilfen, indem sie sich u.a. kritisch mit der Regulierungsfunktion des Sozialstaates auseinandersetzt und die Tendenzen von „Re-
Familisierung“ und „De-Familisierung“, das „In-die-Verantwortung-Nehmen“ und den „Verantwortungsentzug“
von Familien, betrachtet. Darüber hinaus prüft die Arbeit, ob dem Präventionsgedanken
der Frühen Hilfen das Anliegen der Erhaltung und Förderung von Humankapital zugrunde liegt und ob es möglich ist, Frühe Hilfen losgelöst von Kinderschutz zu betrachten. Des Weiteren ist das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit herauszufinden, ob
eine Vermischung der Angebote der Frühen Hilfen und der Angebote der Hilfen zur Erziehung stattfindet.
In den Jahren 2015 und 2016 ist im Zuge des starken Anstieges der Flüchtlingszahlen eine Debatte über digitale Medien im Zusammenhang mit Menschen auf und nach der Flucht entstanden. Hinweise darauf sind der „Digitale Flüchtlingsgipfel“, der im Jahr 2016 vom Bundesinnenministerium veranstaltet wurde, oder die Studie „Internet ist gleich mit Essen“ von Nadia Kutscher und Lisa-Marie Kreß.
Innerhalb der vorliegenden explorativen Forschungsarbeit werden aus einer sozialarbeitswissenschaftlichen Perspektive Apps als digitale Medien, die beim Integrationsprozess
von geflüchteten Menschen in Deutschland unterstützen sollen, auf einer inhaltlichen und technisch-funktionalen Ebene analysiert. Mit einer eigens entwickelten Erhebungsmethode werden die Inhalte der Apps mithilfe eines Analyserasters ausgewertet. Als Grundlage für
die Analyse dient das soziologische Modell "Integration als Sozialintegration“ von Friedrich Heckmann. Die fünf Apps „Ankommen“, „Integreat“, „Moin Refugee“, „Welcome App Germany“ und „Welcome to NRW“ wurden aufgrund der vertretenen geografischen Bereiche sowie des Spektrums der Initiatoren aus staatlichen Institutionen, „Willkommensinitiativen“
und Institutionen der Sozialen Arbeit ausgewählt.
Die Forschungsarbeit richtet ihren Blick auf die Inhalte der Apps und deren Gewichtung in Bezug auf die Integrationsdimensionen. Daraus werden Hypothesen entwickelt, wie durch
Inhalte der Apps Mechanismen entstehen, die die Integrationsprozesse zwischen Lenkung und Selbstermächtigung beeinflussen. Dabei wird kritisch reflektiert, inwieweit die Themen
der konstruierten und heterogenen Zielgruppe der geflüchteten Menschen aufgegriffen werden. Aufbauend auf den Untersuchungsergebnissen werden Schlussfolgerungen gezogen, wie Apps zu zielgruppenübergreifenden, digitalen Informationsangeboten für Leistungen und Träger der Sozialen Arbeit weiterentwickelt werden können.
Die Wohlfahrtsverbände der beiden großen Kirchen in Deutschland spielen in der Sozialwirtschaft aufgrund ihrer Größe und engen Verflechtung eine übergeordnete Rolle. Nicht zuletzt deswegen zählen sie in den allermeisten Sozialberufen zu den größten Arbeitgebern. Aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Sonderstellung dürfen sie bei der Personalauswahl - im Gegensatz zu konfessionell ungebundenen Arbeitgebern - Menschen ohne die "passende" Konfession vom Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ausschließen. Hiervon machen Einrichtungen der Caritas und Diakonie häufig bereits in ihren Stellenausschreibungen Gebrauch. Für die vorliegende Arbeit wurden insgesamt 685 Stellenausschreibungen von katholisch getragenen Einrichtungen analysiert. Bei der Auswertung wird insbesondere in den Blick genommen, in welchen Arbeitsfeldern und bei welchen Stellenarten die "erlaubte Diskriminierung" besonders häufig festzustellen ist. Die Arbeit zeigt auf, dass große arbeitsfeldspezifische Unterschiede auftreten, insgesamt jedoch kaum einheitliche Standards festzustellen sind. Mit Blick auf den befürchteten Fachkräftemangel in einigen Sozialberufen wird die Frage diskutiert, ob es aus Sicht der Kirchen noch sinnvoll ist, zahlreiche qualifizierte Menschen aufgrund der fehlenden Konfessionszugehörigkeit vom Bewerbungs- und Einstellungsverfahren auszuschließen.