360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
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Frühe Hilfen sind ein wichtiger Bestandteil für die flächendeckende Prävention im Kinderschutz sowie im Gesundheitswesen. Das Unterstützungssystem der Frühen Hilfen ist bundesweit
sowohl regional als auch überregional organisiert. Die Zielgruppe der Frühen Hilfen
sind vornehmlich (werdende) Eltern mit Kindern zwischen null und drei Jahren.
Frühe Hilfen müssen sich in der Praxis immer wieder mit Fragen der Niedrigschwelligkeit,
des Schutzauftrages und des staatlichen Wächteramtes auseinandersetzen und sich hierzu positionieren. Sie bewegen sich in einem Präventionskontext, der von neoliberalen und
anderen normativen Ordnungsprinzipien geprägt ist. Diese Ordnungsprinzipien wirken auf die Spannungsfelder von Förderung und Prävention auf der einen sowie Hilfe und Kontrolle auf der anderen Seite. Der Anspruch, dass Frühe Hilfen für alle Familien erreichbar sein sollen, wird mit dem Auftrag gekoppelt, ein besonderes Augenmerk auf Familien zu richten,
die sich in Problemlagen befinden. Hier werden bereits die Ambivalenzen der Frühen Hilfen erkennbar. Die vorliegende Arbeit
analysiert den präventiven Auftrag der Frühen Hilfen, indem sie sich u.a. kritisch mit der Regulierungsfunktion des Sozialstaates auseinandersetzt und die Tendenzen von „Re-
Familisierung“ und „De-Familisierung“, das „In-die-Verantwortung-Nehmen“ und den „Verantwortungsentzug“
von Familien, betrachtet. Darüber hinaus prüft die Arbeit, ob dem Präventionsgedanken
der Frühen Hilfen das Anliegen der Erhaltung und Förderung von Humankapital zugrunde liegt und ob es möglich ist, Frühe Hilfen losgelöst von Kinderschutz zu betrachten. Des Weiteren ist das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit herauszufinden, ob
eine Vermischung der Angebote der Frühen Hilfen und der Angebote der Hilfen zur Erziehung stattfindet.
Dieser Bericht stellt die Ergebnisse einer Expertenbefragung zu dem Themenkomplex "Kindeswohl in Suchtfamilien" dar. Es wurden mit Hilfe eines standardisierten Interviewleitfadens 5 Experten aus der Suchtkrankenhilfe, dem Gesundheitswesen sowie der Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich ihrer Erfahrungen und Vorgehensweise mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung in suchtbelasteten Familien befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch die Fachkräfte teilweise nur sehr schwer zu erfassen ist und ein Aus- und Fortbildungsbedarf bei den Mitarbeitern besteht.