360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
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Am Phänomen der weiblichen Sexarbeit entzünden sich in Deutschland immer wieder heftige Debatten, welche vor allem Fragen rund um Geschlecht und Sexualität verhandeln. Häufig werden diese Debatten moralisch aufgeladen und unsachlich geführt, was eine differenzierte Einschätzung der Thematik erschwert. In der vorliegenden Arbeit werden die gegenwärtig dominierenden Perspektiven dahingehend analysiert, welche geschlechtertheoretischen Annahmen ihnen zugrunde liegen und welche Leerstellen und Verkürzungen sie jeweils mit sich bringen. Ausgehend von Andrea Maihofers Ansatz, Geschlecht als hegemonialen Diskurs und gesellschaftlich-kulturelle Existenzweise zu begreifen, wird anschließend dargelegt, wie komplex und widersprüchlich sich das Phänomen der weiblichen Sexarbeit im Kontext der bestehenden Geschlechterordnung darstellt und wie schwierig eine eindeutige und abschließende Beurteilung ist.
Serpil Ertik erkundet am Beispiel geflüchteter Menschen mit Behinderung, inwieweit die sozialen Kategorien „Migration“ und „Behinderung“ wechselseitig Einfluss auf den Zugang zu zentralen Lebensbereichen nehmen und welche Barrieren und Herausforderungen sich daraus ergeben. Nach einer Erläuterung der wesentlichen theoretischen Konzepte werden im Kern der Arbeit qualitative Interview mit Fachkräften aus der Geflüchteten- und der Behindertenarbeit und zwei Asylbewerber*innen mit einer Behinderung zur Beantwortung der Ausgangsfrage ausgewertet und auch intersektional analysiert.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen deutlich, dass der rechtliche Status der Geflüchteten die Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Lebensbereichen deutlich erschwert. Prekäre Lebenssituationen in den Gemeinschaftsunterkünften, fehlende Gesundheitsversorgung, Ausschluss aus Integrationskursen und in der Folge soziale Ausgrenzungen sind die Konsequenz der asylrechtlichen Regelungen. Durch diese strukturellen Diskriminierungen wird ein Behinderungsprozess reproduziert. Sprache und Zuschreibungen der aus der Mehrheitskultur stammenden Mitarbeiter*innen konstituieren weitere Machtverhältnisse und Ausschlüsse von Geflüchteten mit Behinderung. Als Konsequenz führen diese Bedingungen zu einem von Fremdbestimmung und Abhängigkeit geprägten Leben, das in deutlichem Widerspruch zu den Anforderungen der UN-BRK steht.
Grundlegend wird in dieser Masterarbeit der Frage nachgegangen, welche Anspruchsvoraussetzungen Versicherte nach der Integration des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) erfüllen müssen, um eine Palliativversorgung zu erhalten. Über die definitorische Unschärfe des Beginns und weiteren Verlaufs des Sterbens werden das Risiko der Ungleichbehandlung aufgezeigt und die Konsequenzen für die Soziale Arbeit abgeleitet.
Angesichts ihrer nicht unproblematischen Position an der Schnittstelle von Individuum und Gesellschaft
will und muss sich die Soziale Arbeit wesenhaft als eine kritische verorten. Dabei erfolgt ihre Kritik oftmals in Form einer ‚Kritik unter Berufung auf…‘, d.h. mit Bezug auf eine relevante theoretische
Strömung, einen politischen oder gesellschaftlichen Diskurs oder eine konkrete Theorie. So kritisiert die Soziale Arbeit die gegenwärtigen Geschlechterverhältnisse insbesondere unter Berufung
auf die kritisch-dekonstruktivistische (Geschlechter-)Theorie von Judith Butler. Will jene damit
angestrebte Theorieintegration Butlers in den Diskurs und die Praxis Sozialer Arbeit tatsächlich gelingen und nicht lediglich in einer semantisch verkürzten, naiven und unterkomplexen Scheinkritik
resultieren, ist es von unabdingbarer Bedeutung, sämtliche theoretischen Schnittmengen sowie ebenso vorhandene Divergenzen und deren Auflösungsmöglichkeiten zu identifizieren und entsprechend zu bearbeiten.
Dies ist Ziel der folgenden Arbeit: Anhand der jeweils vertretenen Subjekt-, Identitäts- und Anerkennungskonzepte,
die sowohl in der Sozialen Arbeit als auch bei Judith Butler essentielle theoretische Grundpfeiler darstellen, wird Butlers Theorie ausgewählten Ansätzen der Sozialen Arbeit gegenüberstellt und mit jenen zu synthetisieren versucht, um schließlich zu prüfen, ob der Integration ihrer Theorie zu große konzeptuelle Hürden entgegenstehen oder ob sich dies als eine machbare
Herausforderung darstellt. Dass und vor allem wie dies machbar ist, wird anhand von drei zentralen Syntheseversuchen aufgezeigt, die die hierfür notwendigen konzeptuellen ‚Umbauten‘ sowie
die erforderlichen theoretischen Neuformulierungen sukzessive aufarbeiten. Der Sozialen Arbeit wird im Zuge dessen eine aufmerksame und selbstkritische Eigenanalyse abverlangt, welche mit einigen aufwendigen theoriebezogenen Neuausrichtungen und auch Verwerfungen einhergeht, jedoch zur tatsächlichen Behebung der vorhandenen Theorieprobleme ein unverzichtbares Instrument darstellt. Nur auf diese Weise kann sich die Soziale Arbeit von Vorwürfen einer inkonsequenten und unvollständigen Theorieübernahme Butlers lossagen und ihr Attribut
‚kritisch‘ (weiterhin) adäquat verkörpern.
1977 prägt der deutsche Psychoanalytiker Wolfgang Schmidbauer den Begriff Helfersyndrom. In seiner Konzeption liegt die Grundproblematik des Helfersyndroms darin, dass die
Betroffenen ihre eigene Hilfsbedürftigkeit hinter einer sozial akzeptierten, starken Fassade verstecken. Indem sie permanent anderen helfen und dadurch das Gefühl bekommen, gebraucht zu werden, können sie sich ein gewisses Selbstwertgefühl aufrechterhalten. Wolfgang
Schmidbauer vertritt die Ansicht, dass das Helfersyndrom vor allem bei Beschäftigten in helfenden Berufen vorzufinden ist. Umfassende empirische Belege für seine These führt er jedoch nicht an.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet zunächst den theoretischen Ansatz von Schmidbauer. Darauf aufbauend führt die Autorin eine Untersuchung mittels eines Fragebogens durch, in
der sie in Übereinstimmung mit Schmidbauers These der Frage nachgeht, ob Anzeichen
des Helfersyndroms häufiger bei Studierenden der Sozialen Arbeit als bei Studierenden
der Technischen Informatik festzustellen sind. Anhand dieser quantitativen Forschung
kann als Ergebnis festgehalten werden, dass zwischen den Studierenden beider Studiengänge kaum Unterschiede hinsichtlich der Merkmalsausprägung zu verzeichnen sind.
In den Jahren 2015 und 2016 ist im Zuge des starken Anstieges der Flüchtlingszahlen eine Debatte über digitale Medien im Zusammenhang mit Menschen auf und nach der Flucht entstanden. Hinweise darauf sind der „Digitale Flüchtlingsgipfel“, der im Jahr 2016 vom Bundesinnenministerium veranstaltet wurde, oder die Studie „Internet ist gleich mit Essen“ von Nadia Kutscher und Lisa-Marie Kreß.
Innerhalb der vorliegenden explorativen Forschungsarbeit werden aus einer sozialarbeitswissenschaftlichen Perspektive Apps als digitale Medien, die beim Integrationsprozess
von geflüchteten Menschen in Deutschland unterstützen sollen, auf einer inhaltlichen und technisch-funktionalen Ebene analysiert. Mit einer eigens entwickelten Erhebungsmethode werden die Inhalte der Apps mithilfe eines Analyserasters ausgewertet. Als Grundlage für
die Analyse dient das soziologische Modell "Integration als Sozialintegration“ von Friedrich Heckmann. Die fünf Apps „Ankommen“, „Integreat“, „Moin Refugee“, „Welcome App Germany“ und „Welcome to NRW“ wurden aufgrund der vertretenen geografischen Bereiche sowie des Spektrums der Initiatoren aus staatlichen Institutionen, „Willkommensinitiativen“
und Institutionen der Sozialen Arbeit ausgewählt.
Die Forschungsarbeit richtet ihren Blick auf die Inhalte der Apps und deren Gewichtung in Bezug auf die Integrationsdimensionen. Daraus werden Hypothesen entwickelt, wie durch
Inhalte der Apps Mechanismen entstehen, die die Integrationsprozesse zwischen Lenkung und Selbstermächtigung beeinflussen. Dabei wird kritisch reflektiert, inwieweit die Themen
der konstruierten und heterogenen Zielgruppe der geflüchteten Menschen aufgegriffen werden. Aufbauend auf den Untersuchungsergebnissen werden Schlussfolgerungen gezogen, wie Apps zu zielgruppenübergreifenden, digitalen Informationsangeboten für Leistungen und Träger der Sozialen Arbeit weiterentwickelt werden können.
Als Teil des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements steht Soziale Arbeit im Zuge des Umbaus des Sozialstaats, der Ökonomisierung des Sozialen und der umfassenden Ausbreitung neoliberaler Rationalität zum einen vor veränderten Herausforderungen und zum anderen unter einem stetig steigenden Legitimationsdruck. Macht- und herrschaftskritische Auseinandersetzungen, in der die gegenwärtigen Machtbeziehungen und aktuellen Regierungs-weisen der Politik im Kontext der Sozialen Arbeit kritisch hinterfragt werden, werden in der aktuellen neosozialen Programmatik besonders relevant. Insbesondere Michel Foucaults Machtanalytik und sein Konzept der Gouvernementalität weisen für eine solche Analyse großes Potenzial auf. Neben der konkreten Auseinandersetzung mit Foucaults „Werkzeugkiste“ - der Beleuchtung Sozialer Arbeit im Kontext der Machtanalytik und dem Gouvernementalitätskonzept - wird in der vorliegenden Arbeit die Frage diskutiert, inwiefern sich neosoziale Regierungsweisen in die Soziale Arbeit einschreiben. Die Arbeit zeigt auf, dass die Soziale Arbeit als Akteurin der gegenwärtigen Macht- und
Herrschaftsverhältnisse zu begreifen ist, die durch die Verschränkung von Selbst- und Fremdführung wirkt. Während bislang ein normativer Bezugspunkt als Ausgangspunkt ihrer Intervention galt, wird dieser gegenwärtig als zunehmend unbestimmbar benannt. Somit verliert die Soziale Arbeit ihren Bezugspunkt und steht dementsprechend vor einem Dilemma. Es wird deutlich, dass es nicht mehr nur eine Befürchtung ist, dass sich eine neosoziale Programmatik in die Soziale Arbeit einschreibt, sondern dass sich in ihre bereits Regierungsweisen zeigen, die an Aktivierungsprogram-matiken, die ein unternehmerisches Selbst anrufen, anknüpfen.
Das Gespräch als Grundeinheit der zwischenmenschlichen Kommunikation stellt die wichtigste Methode des professionellen Handelns in der Sozialen Arbeit dar. Für den beruflichen Alltag der Soziarbeiter/innen spielt die Gesprächsform „Beratung“ eine zentrale Rolle in allen Phasen des Interventionsprozesses. Seit den 70er Jahren spielt Beratung als Forschungsgegenstand in der Linguistik sowie weiteren wissenschaftlichen Disziplinen eine wichtige Rolle. Eine detaillierte Erforschung von Besonderheiten des Beratungsgesprächs in der Sozialen Arbeit auf der Mikroebene mit Hilfe der linguistischen Forschung fand dagegen bis auf wenige Ausnahmen im englischsprachigen Raum wenig Beachtung.
In der vorliegenden Arbeit werden authentische Beratungsgespräche in der Sozialen Arbeit mit linguistischen Forschungsmethoden analysiert. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf die Phase der Lösungsentwicklung und Lösungsverarbeitung mit dem Schwerpunkt auf der Erteilung von Ratschlägen gerichtet. Die Datengrundlage bilden fünf Gesprächsaufnahmen, die in unterschiedlichen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gemacht wurden.
Frühe Hilfen sind ein wichtiger Bestandteil für die flächendeckende Prävention im Kinderschutz sowie im Gesundheitswesen. Das Unterstützungssystem der Frühen Hilfen ist bundesweit
sowohl regional als auch überregional organisiert. Die Zielgruppe der Frühen Hilfen
sind vornehmlich (werdende) Eltern mit Kindern zwischen null und drei Jahren.
Frühe Hilfen müssen sich in der Praxis immer wieder mit Fragen der Niedrigschwelligkeit,
des Schutzauftrages und des staatlichen Wächteramtes auseinandersetzen und sich hierzu positionieren. Sie bewegen sich in einem Präventionskontext, der von neoliberalen und
anderen normativen Ordnungsprinzipien geprägt ist. Diese Ordnungsprinzipien wirken auf die Spannungsfelder von Förderung und Prävention auf der einen sowie Hilfe und Kontrolle auf der anderen Seite. Der Anspruch, dass Frühe Hilfen für alle Familien erreichbar sein sollen, wird mit dem Auftrag gekoppelt, ein besonderes Augenmerk auf Familien zu richten,
die sich in Problemlagen befinden. Hier werden bereits die Ambivalenzen der Frühen Hilfen erkennbar. Die vorliegende Arbeit
analysiert den präventiven Auftrag der Frühen Hilfen, indem sie sich u.a. kritisch mit der Regulierungsfunktion des Sozialstaates auseinandersetzt und die Tendenzen von „Re-
Familisierung“ und „De-Familisierung“, das „In-die-Verantwortung-Nehmen“ und den „Verantwortungsentzug“
von Familien, betrachtet. Darüber hinaus prüft die Arbeit, ob dem Präventionsgedanken
der Frühen Hilfen das Anliegen der Erhaltung und Förderung von Humankapital zugrunde liegt und ob es möglich ist, Frühe Hilfen losgelöst von Kinderschutz zu betrachten. Des Weiteren ist das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit herauszufinden, ob
eine Vermischung der Angebote der Frühen Hilfen und der Angebote der Hilfen zur Erziehung stattfindet.
Abseits von spektakulären Vergewaltigungsfällen, welche nach wie vor auf ein hohes Maß
an medialem Interesse stoßen, prägt sexualisierte Gewalt den Alltag von Frauen und Mädchen.
Trotz dessen Häufigkeit und Schwere sowie der Folgen für die Betroffenen ist nicht
nur ein Mangel an gesellschaftlicher Unterstützung zu verzeichnen, vielmehr ist ein durch
bestimmte Einstellungen und Überzeugungen verstellter Blick weit verbreitet. Diese als
„Vergewaltigungsmythen“ bezeichneten Einstellungen haben gemein, dass sie täterentlastend
und opferfeindlich wirken. Was für eine Rolle spielen Vergewaltigungsmythen in unserer
Gesellschaft, wie wirken sie sich auf die justizielle Strafverfolgung aus, und welche
Bedeutung haben sie für Betroffene?
Die vorliegende Arbeit beleuchtet die unabdingbare Notwendigkeit, mit diesen Schuldzuweisungen
zusammenhängende Reaktionen von Staat und Gesellschaft zu Vergewaltigungen
kritisch zu hinterfragen. Nahezu zwingend ergibt sich daraus die Frage nach Veränderungsmöglichkeiten.
Anhand eines Sensibilisierungstrainings, welches für Auszubildende
der Polizei entwickelt, durchgeführt und ausgewertet wird, werden diese Möglichkeiten
und Erkenntnisse diskutiert. Untersucht wird so eine mögliche Reduzierung in der
Akzeptanz von Vergewaltigungsmythen, welche Ausblick auf einen notwendigen, gesellschaftlichen
Wandel bietet.
„Die sozialen Problemlagen der Frauen, die ich betreue, werden immer komplexer.“ So sagte kürzlich eine Frauenhaus-Mitarbeiterin sinngemäß. Diese Aussage einer Fachfrau in Verbindung mit eigenen Erfahrungen während meines Projektstudiums in einem Frauenwohnheim machten mich neugierig, mehr über die Sozialarbeit in diesen Bereichen zu erfahren. Mein persönliches Interesse begründet sich außerdem darin, daß der Berufseinstieg bevorsteht und das Frauenwohnheim ein von mir bevorzugtes Praxisfeld ist. Damit erschien es mir sinn- und reizvoll, ein Thema aus diesem Bereich zu bearbeiten. Aus diesen Überlegungen entwickelte sich die Fragestellung der vorliegenden Arbeit, die sich zu Beginn sowohl auf den Bereich ‘Frauenwohnheim’ als auch ‘Frauenhaus’ bezog, im Laufe der Zeit jedoch - wie später noch deutlich wird - auf ‘Frauenwohnheim’ konkretisierte: ‘Welchen sozialen Problemlagen begegnet eine Sozialarbeiterin im Frauenwohnheim und welche erforderlichen Kompetenzen ergeben sich für sie daraus?’ Das fachliche und fachöffentliche Interesse an diesem Thema besteht darin, im Zuge einer Professionalisierung der Sozialen Arbeit den steigenden Anforderungen in verschiedenen Praxisfeldern adäquat zu begegnen, etwa auch durch die Erarbeitung sogenannter Anforderungs- oder Kompetenzprofile. Die gibt es meines Wissens für die Sozialarbeit im Frauenhaus- und Frauenwohnheim-Bereich bisher nicht. An der Professionalisierung der Sozialarbeit in diesen Praxisfeldern besteht ein öffentliches Interesse insoweit, daß eine Verselbständigung und eine verbesserte gesellschaftliche Integration der Betroffenen erwünscht ist. Von Seiten der öffentlichen Kostenträger besteht auch Interesse daran, mit möglichst geringem Kostenaufwand möglichst gute Ergebnisse zu erzielen, also effizient zu arbeiten. Der vorliegenden Arbeit liegt eine qualitative Untersuchung zugrunde. Gegenstand der Untersuchung waren Frauen, die im Frauenwohnheim oder Frauenhaus leben oder gelebt haben. Aus einem ausgewählten Einzelfall erarbeite ich die sozialen Problemlagen sowie die daraus resultierenden erforderlichen Kompetenzen für die Sozialarbeit im Frauenwohnheim. Durch Hinzuziehung von Literatur sichere ich die Ergebnisse wissenschaftlich ab.