Ausgezeichnet! Nominierte und prämierte Abschlussarbeiten an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln
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2020/04
Wohnungslosigkeit erweist sich in Deutschland als ein wachsendes soziales Problem. Nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Wohnungsknappheit vor allem in den Ballungszentren stellt dies das aktuelle Hilfesystem vor große Herausforderungen. Die wohnräumliche Exklusion führt für die Betroffenen nicht selten zu gesellschaftlicher bzw. sozialer Exklusion. Dies äußert sich auf verschiedenen Ebenen, beispielsweise durch abwertende oder kriminalisierende Betrachtungsweisen in der medialen Berichterstattung, anderen Formen der Diskriminierung bis hin zu verschiedenen Formen der Gewalt. Würdevoller Wohnraum besitzt eine zentrale Bedeutung als Schutz- und Rückzugsraum sowie als Ort, an dem Autonomie und Identität gelebt werden können. Das in den Menschenrechten verankerte Recht auf Wohnen wird jedoch häufig nur unzureichend oder gar nicht gewährleistet. In dieser Arbeit wird beleuchtet, wie sich die Folgen von Wohnungslosigkeit multidimensional auf die Betreffenden auswirken und welche vielfältigen Bedingungen und Faktoren dies beeinflussen. Die daraus resultierenden Aufgaben für Profession und Disziplin Soziale Arbeit werden in diesem Zusammenhang herausgearbeitet. Es wird diskutiert, inwiefern auch Professions-angehörige durch handlungsleitende Prinzipien zum Teil dazu beitragen, dass das Recht auf Wohnen nur unzureichend gewährleistet wird. Vor diesem Hintergrund wird der ursprünglich aus den USA stammende Housing-First-Ansatz samt seinen Herausforderungen vorgestellt und die Potenziale für die Adressat*innen und nicht zuletzt für die Umsetzung des Rechts auf Wohnen analysiert.
2022/02
Mit dem Übergang von der elterlichen Sorge zur rechtlichen Betreuung gehen diverse Herausforderungen einher. So müssen Eltern eine erhebliche Veränderung, nicht nur in der Rechtsbeziehung, gestalten. Insbesondere die dabei zu wahrende Selbstbestimmung betreuter Menschen sowie die Verhinderung ersetzender Entscheidungen stehen im Fokus dieser Auseinandersetzung. In der vorliegenden Arbeit werden die spezifischen Herausforderungen für die Beteiligten des Betreuungswesens herausgearbeitet und zudem Rechtspfleger*innen sowie Betreuungsvereine als wesentliche Schnittstellen zwischen rechtlich betreuenden Eltern und dem professionellen Betreuungswesen identifiziert. Theoretische Vorüberlegungen, geleitet von der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Paradigma der unterstützen Entscheidungsfindung sowie der primären Maxime der Orientierung an Wohl und Willen des Betreuten, bilden die Grundlage einer empirischen Untersuchung. In leitfadengestützten Expert*inneninterviews mit Rechtspfleger*innen und Mitarbeiter*innen von Betreuungsvereinen wird thematisiert, inwiefern Eltern in diesem Prozess begleitet und unterstützt werden. Es wird deutlich, dass es an Aufklärung und Information von Eltern über die Veränderung in der Rechtsbeziehung im Rahmen des Betreuungsverfahrens mangelt und eine fortlaufende Begleitung in Form von der Bereitstellung entsprechender Erfahrungs- und Wissensbestände durch die Betreuungsvereine weiter auszubauen ist. Die Vermittlung betreuungsrechtlicher Grundkenntnisse sowie die Einführung in methodisches Wissen, beispielsweise der unterstützen Entscheidungsfindung, sind deshalb bedeutsam, weil die daraus entwickelte Haltung von Betreuern eine wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung betreuter Menschen darstellt.
2018/08
Am Phänomen der weiblichen Sexarbeit entzünden sich in Deutschland immer wieder heftige Debatten, welche vor allem Fragen rund um Geschlecht und Sexualität verhandeln. Häufig werden diese Debatten moralisch aufgeladen und unsachlich geführt, was eine differenzierte Einschätzung der Thematik erschwert. In der vorliegenden Arbeit werden die gegenwärtig dominierenden Perspektiven dahingehend analysiert, welche geschlechtertheoretischen Annahmen ihnen zugrunde liegen und welche Leerstellen und Verkürzungen sie jeweils mit sich bringen. Ausgehend von Andrea Maihofers Ansatz, Geschlecht als hegemonialen Diskurs und gesellschaftlich-kulturelle Existenzweise zu begreifen, wird anschließend dargelegt, wie komplex und widersprüchlich sich das Phänomen der weiblichen Sexarbeit im Kontext der bestehenden Geschlechterordnung darstellt und wie schwierig eine eindeutige und abschließende Beurteilung ist.
2023/01
Das Setting der klinisch-stationären Sozialpsychiatrie ist ein historisch gewachsenes, von medizinisch dominierten Handlungsweisen geprägtes Arbeitsfeld, welches durch die Mannigfaltigkeit der dort agierenden Professionen, interdisziplinäres Handeln verlangt. Sozialarbeiter*innen als Teil dieses Gefüges müssen sich demnach in diesem vorgegebenen Rahmen positionieren. An den Umstand schließt diese im Rahmen einer Bachelorarbeit durchgeführten Studie an. Sie stellt die Frage „Wie reflektieren Sozialarbeiter*innen in der Sozialpsychiatrie interdisziplinäre Zusammenarbeit vor dem Hintergrund der eigenen Profession?“ als forschungsleitende Fragestellung in den Fokus. Mit dem Erkenntnisinteresse eigener Professionswahrnehmung dort agierender Sozialarbeiter*innen ist sie der qualitativ-rekonstruktiven Professionsforschung zuzuordnen.
Das Forschungsdesign orientiert sich am interpretativen Paradigma, weshalb die Ergebnisse aus den geführten Expert*inneninterviews als exemplarische Tiefenergebnisse zu verstehen sind. Die mit Hilfe der Grounded Theory Methodik gebildeten Schlüsselkategorien stellen die Ergebnisse der Studie dar. In diesen sind Paradoxien sozialarbeiterischen Handelns, Fragen nach der Deutungshoheit in medizinisch dominierten Hierarchien sowie das Spannungsverhältnis zwischen der Darstellung eines egalitären Miteinanders und einem hintergründig bestehenden Machtgefälles sichtbar geworden. Die Arbeit schließt mit einer Ergebniseinordnung vor dem Hintergrund des aktuellen Forschungsstandes sowie dem (professionstheoretischen) Diskurses. Zuletzt bietet sie Anknüpfungspunkt für weitere Forschungsvorhaben im Kontext klinisch-stationärer Sozialpsychiatrie.
2017/01
Abseits von spektakulären Vergewaltigungsfällen, welche nach wie vor auf ein hohes Maß
an medialem Interesse stoßen, prägt sexualisierte Gewalt den Alltag von Frauen und Mädchen.
Trotz dessen Häufigkeit und Schwere sowie der Folgen für die Betroffenen ist nicht
nur ein Mangel an gesellschaftlicher Unterstützung zu verzeichnen, vielmehr ist ein durch
bestimmte Einstellungen und Überzeugungen verstellter Blick weit verbreitet. Diese als
„Vergewaltigungsmythen“ bezeichneten Einstellungen haben gemein, dass sie täterentlastend
und opferfeindlich wirken. Was für eine Rolle spielen Vergewaltigungsmythen in unserer
Gesellschaft, wie wirken sie sich auf die justizielle Strafverfolgung aus, und welche
Bedeutung haben sie für Betroffene?
Die vorliegende Arbeit beleuchtet die unabdingbare Notwendigkeit, mit diesen Schuldzuweisungen
zusammenhängende Reaktionen von Staat und Gesellschaft zu Vergewaltigungen
kritisch zu hinterfragen. Nahezu zwingend ergibt sich daraus die Frage nach Veränderungsmöglichkeiten.
Anhand eines Sensibilisierungstrainings, welches für Auszubildende
der Polizei entwickelt, durchgeführt und ausgewertet wird, werden diese Möglichkeiten
und Erkenntnisse diskutiert. Untersucht wird so eine mögliche Reduzierung in der
Akzeptanz von Vergewaltigungsmythen, welche Ausblick auf einen notwendigen, gesellschaftlichen
Wandel bietet.
2020/06
This thesis analyzes the history and current circumstances women belonging to ethnic minorities find themselves in. It also examines how social work deals with this issue. The situation of Indigenous women in Canada as well as Sinti and Roma women in Germany will serve as an example. Within Germany, there are no comparable Indigenous groups that went through a history similar to that of the Indigenous people of Canada. Thus, within the realms of possibility, it is intended to compare their situation to that of Sinti and Roma women and their communities in Germany. After comparing both groups and their current situation, possible consequences and improvements for the field of social work will be indicated
2018/01
Angesichts ihrer nicht unproblematischen Position an der Schnittstelle von Individuum und Gesellschaft
will und muss sich die Soziale Arbeit wesenhaft als eine kritische verorten. Dabei erfolgt ihre Kritik oftmals in Form einer ‚Kritik unter Berufung auf…‘, d.h. mit Bezug auf eine relevante theoretische
Strömung, einen politischen oder gesellschaftlichen Diskurs oder eine konkrete Theorie. So kritisiert die Soziale Arbeit die gegenwärtigen Geschlechterverhältnisse insbesondere unter Berufung
auf die kritisch-dekonstruktivistische (Geschlechter-)Theorie von Judith Butler. Will jene damit
angestrebte Theorieintegration Butlers in den Diskurs und die Praxis Sozialer Arbeit tatsächlich gelingen und nicht lediglich in einer semantisch verkürzten, naiven und unterkomplexen Scheinkritik
resultieren, ist es von unabdingbarer Bedeutung, sämtliche theoretischen Schnittmengen sowie ebenso vorhandene Divergenzen und deren Auflösungsmöglichkeiten zu identifizieren und entsprechend zu bearbeiten.
Dies ist Ziel der folgenden Arbeit: Anhand der jeweils vertretenen Subjekt-, Identitäts- und Anerkennungskonzepte,
die sowohl in der Sozialen Arbeit als auch bei Judith Butler essentielle theoretische Grundpfeiler darstellen, wird Butlers Theorie ausgewählten Ansätzen der Sozialen Arbeit gegenüberstellt und mit jenen zu synthetisieren versucht, um schließlich zu prüfen, ob der Integration ihrer Theorie zu große konzeptuelle Hürden entgegenstehen oder ob sich dies als eine machbare
Herausforderung darstellt. Dass und vor allem wie dies machbar ist, wird anhand von drei zentralen Syntheseversuchen aufgezeigt, die die hierfür notwendigen konzeptuellen ‚Umbauten‘ sowie
die erforderlichen theoretischen Neuformulierungen sukzessive aufarbeiten. Der Sozialen Arbeit wird im Zuge dessen eine aufmerksame und selbstkritische Eigenanalyse abverlangt, welche mit einigen aufwendigen theoriebezogenen Neuausrichtungen und auch Verwerfungen einhergeht, jedoch zur tatsächlichen Behebung der vorhandenen Theorieprobleme ein unverzichtbares Instrument darstellt. Nur auf diese Weise kann sich die Soziale Arbeit von Vorwürfen einer inkonsequenten und unvollständigen Theorieübernahme Butlers lossagen und ihr Attribut
‚kritisch‘ (weiterhin) adäquat verkörpern.
2021/02
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das gerade in der Umsetzung begriffene Bundesteilhabegesetz (BTHG) als Inklusions- und Teilhabestärkungs-Gesetz fordern eine individuelle und selbstbestimmte Lebensführung sowie die volle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für psychisch-erkrankte Menschen. Gleichzeitig zeigen Ergebnisse aus Forschung und Wissenschaft, dass die Inklusion und Teilhabemöglichkeiten von schwer psychisch erkrankten Menschen noch weit hinter den gesteckten Zielen und Forderungen zurückliegen. Einen großen Anteil daran haben anhaltende Selbst- und Fremd-Stigmatisierungsprozesse, denen die Sozialpsychiatrie mit verschiedenen Ansätzen und Konzepten zu begegnen versucht. Da digitale Medien und Internetkommunikation heute einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftliche Teilhabe leisten und als Medien und Orte zur Informationsbeschaffung- und gabe, zu Begegnung und Kommunikation eine wichtige soziale Funktion erfüllen, sollte auch Soziale Arbeit die Nutzung digitaler Medien u.a. durch (Selbst-)Bildungskonzepte fördern, unterstützen und für die Anliegen ihrer Zielgruppen fruchtbar machen. Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht daher die Entwicklung einer Projektkonzeption, die anhand einer konkreten Einrichtungssituation der Sozialpsychiatrie entworfen wird. Es handelt sich um ein Podcast-Projekt, das von Menschen mit einer psychischen Erkrankung geplant, durchgeführt und reflektiert wird.
Diese Arbeit soll eine Brücke schlagen zwischen dem Recht auf Teilhabe, dem Auftrag Sozialer Arbeit in Bezug auf die soziale Existenz des Menschen, den Folgen psychischer Erkrankungen und den Möglichkeiten digitaler Medien. Der Podcast als Beispiel eines modernen Kommunikationsformats im Internet dient dabei als das verbindende Medium.
2017/05
Als Teil des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements steht Soziale Arbeit im Zuge des Umbaus des Sozialstaats, der Ökonomisierung des Sozialen und der umfassenden Ausbreitung neoliberaler Rationalität zum einen vor veränderten Herausforderungen und zum anderen unter einem stetig steigenden Legitimationsdruck. Macht- und herrschaftskritische Auseinandersetzungen, in der die gegenwärtigen Machtbeziehungen und aktuellen Regierungs-weisen der Politik im Kontext der Sozialen Arbeit kritisch hinterfragt werden, werden in der aktuellen neosozialen Programmatik besonders relevant. Insbesondere Michel Foucaults Machtanalytik und sein Konzept der Gouvernementalität weisen für eine solche Analyse großes Potenzial auf. Neben der konkreten Auseinandersetzung mit Foucaults „Werkzeugkiste“ - der Beleuchtung Sozialer Arbeit im Kontext der Machtanalytik und dem Gouvernementalitätskonzept - wird in der vorliegenden Arbeit die Frage diskutiert, inwiefern sich neosoziale Regierungsweisen in die Soziale Arbeit einschreiben. Die Arbeit zeigt auf, dass die Soziale Arbeit als Akteurin der gegenwärtigen Macht- und
Herrschaftsverhältnisse zu begreifen ist, die durch die Verschränkung von Selbst- und Fremdführung wirkt. Während bislang ein normativer Bezugspunkt als Ausgangspunkt ihrer Intervention galt, wird dieser gegenwärtig als zunehmend unbestimmbar benannt. Somit verliert die Soziale Arbeit ihren Bezugspunkt und steht dementsprechend vor einem Dilemma. Es wird deutlich, dass es nicht mehr nur eine Befürchtung ist, dass sich eine neosoziale Programmatik in die Soziale Arbeit einschreibt, sondern dass sich in ihre bereits Regierungsweisen zeigen, die an Aktivierungsprogram-matiken, die ein unternehmerisches Selbst anrufen, anknüpfen.
2020/05
Kinder, die mit Variationen der Geschlechtsmerkmale zur Welt kommen, werden in den ersten Lebensjahren häufig geschlechtsverändernden medizinischen Eingriffen unterzogen. Dabei wird die stellvertretende Einwilligung der Eltern als zulässig erachtet, um den medizinischen
Eingriff zu legitimieren. Diese Maßnahmen stehen jedoch zunehmend in der Kritik und werden als Verstoß gegen die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie als Verletzung wesentlicher Grund- und Menschenrechte gewertet. Obwohl sich aktuelle Empfehlungen und
Leitlinien zunehmend an den Rechten und dem Wohl von intergeschlechtlichen Minderjährigen orientieren, ist die Anzahl der geschlechtsverändernden Eingriffe in den letzten Jahren dennoch relativ konstant geblieben. Hieraus ergibt sich ein aktueller Handlungsbedarf. In der vorliegenden Arbeit wird an den Rechten von intergeschlechtlichen Minderjährigen angeknüpft. Dabei liegt der Fokus auf den Selbstbestimmungsrechten von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen. In der Literatur ist umstritten, inwiefern Minderjährigen eigene Selbstbestimmungsrechte zustehen und sie diese selbst ausüben können. Im Rahmen der Masterarbeit wird daher zunächst erarbeitet, in welchem Verhältnis Elternrechte und Selbstbestimmungsrechte von intergeschlechtlichen Minderjährigen im aktuellen Familienrecht stehen. Daraus wird abgeleitet, welche Möglichkeiten und Grenzen der Selbstbestimmung und Stellvertretung bei geschlechtsverändernden medizinischen Eingriffen bestehen. Hierbei zeigt sich, dass gerade nicht medizinisch indizierte Eingriffe, die auf eine „Angleichung“ des Geschlechts an bestehende Geschlechternormen ausgerichtet sind, gegen das Kindeswohl sowie Grundrechte verstoßen und Minderjährigen wesentliche Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Lebensführung nehmen. Wirksame familienrechtliche Schutzmöglichkeiten bestehen
jedoch nicht. Als Perspektive wird daher ein Gesetzesentwurf des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf seinen Schutzgehalt für intergeschlechtliche Minderjährige untersucht. Neben wenigen Kritikpunkten zeigt sich, dass das „Geschlechtervielfaltsgesetz“ zum Schutz und zur Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Minderjähriger beitragen könnte. Ergänzend zu einer gesetzlichen
Klarstellung, ist jedoch auch Beratung und Unterstützung für intergeschlechtliche Kinder, Jugendliche und ihre Eltern erforderlich. Aus diesem Grund werden Möglichkeiten der Sozialen Arbeit zur Förderung geschlechtlicher Vielfalt entwickelt und Beratungs- und Unterstützungsansätze dargestellt. Insgesamt zeigt sich jedoch, dass auch ein gesellschaftliches Umdenken
notwendig ist, um intergeschlechtlichen Menschen Selbstbestimmung über ihren Körper und die eigene geschlechtliche Identität zu ermöglichen.