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Diese Veröffentlichung basiert auf einem Vortrag an dem Forschungsinstitut für Privatversicherungsrecht (Leitung Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber) der Universität Salzburg am 7. Januar 2020. Zunächst erfolgte ein kurzer Überblick über die – aus juristischer Sicht vielleicht interessanten – Rückversicherungsaspekte von Solvency II. Anschließend wurden die Organisation und Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren in der Rückversicherung erläutert sowie deren Vereinbarung in Rückversicherungsverträgen. Als ein fiktives Beispiel für Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren wurde die fehlende Vereinbarung des für die Rückversicherungsvertragsbeziehung geltenden Rechts gewählt. An dieser Fragestellung wurden die unterschiedlichen Vorgehensweisen eines Gerichts beziehungsweise eines Schiedsgerichtsverfahrens diskutiert. Insbesondere wären in den beiden Verfahren diametral entgegengesetzte Entscheidungen zu erwarten. Im Hauptteil des Vortrags wurden dann die Hurricane-Ereignisse Harvey, Irma und Maria („HIM“) in 2017 adressiert: Verlauf, Schäden, jeweilige Besonderheiten, unterschiedliche Kommunikation gegenüber Öffentlichkeit und Investoren durch einzelne Rückversicherer, Auswirkungen auf die Dividendenpolitik und vieles andere mehr. Danach wurde anhand der Schadenereignisse in den Folgejahren und der uneinheitlichen Renewals seit 2017 in Erst- und Rückversicherung sowie Retrozession die These plausibilisiert,dass der Rückversicherungszyklus spätestens seit HIM ausgesetzt ist. Zur Abrundung wurden die – ebenfalls uneinheitlichen – jeweiligen Entwicklungen von traditionaler Rückversicherung und dem Alternative Risk Transfer durch Insurance Linked Securities gegenübergestellt. Die Volatilität der Rückversicherungsmärkte wird die Akteure sicherlich auch weiterhin in Atem halten – und dem Beobachter die Möglichkeit zu Analyse und Kommentierung.