Fakultät 01 / Sonstige
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Konsens verbreitet sich in den letzten Jahren nicht nur in feministischen, sondern auch in gesamtge-sellschaftlichen Diskursen. Prävalent sind dabei Konsenskonzepte mit den Slogans „Ja heißt Ja“ und „Nein heißt Nein“. Gerade im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt wird Konsens immer wieder zugeschrieben, sowohl sexuelle Gewalt verhindern als auch die Qualität sexueller Interaktionen ver-bessern zu können. Doch kann Konsens diese Erwartungen erfüllen?
Diese Arbeit analysiert die Potenziale und Limitierungen für die Prävention von sexualisierter Gewalt. Dabei wird eine machttheoretische und intersektionale Perspektive angewandt. Konsens wird im Kontext von verbreiteten Vergewaltigungsmythen, Täter*innennarrativen und verwobenen Macht-strukturen betrachtet und nach den Ebenen Motivation, Wille und Kommunikation differenziert ana-lysiert. Es wird herausgearbeitet, inwiefern aktuelle Konsenskonzepte zur Stabilisierung von Macht-strukturen beitragen können, anstelle sie zu dekonstruieren.
Die Analyse gelangt zu dem Ergebnis, dass Konsens weder unmittelbar sexualisierte Gewalt zwischen zwei Menschen verhindern kann, noch ein Ideal für sexuelle Interaktionen darstellt. Langfristig kann Konsens dennoch zu einem Kulturwandel beitragen und dabei unterstützen, Rape Culture, welche sexualisierte Gewalt ermöglicht und fördert, abzubauen.
Die Thesis mündet in der Vorstellung eines neu entwickelten Konsensmodells. Dieses ermöglicht es, sexuelle Handlungen differenziert theoretisch zu analysieren. Es kann zudem genutzt werden, um Präventionsprojekte zu reflektieren und (weiter) zu entwickeln.
Die Digitalisierung sozialer und organisatorischer Prozesse schreitet voran und fordert Adressat*innen und Professionelle der Sozialen Arbeit heraus: insbesondere Fragen nach Einflussnahme und Gestaltung dieser digitalisierten Prozesse bewegen Praxis und Wissenschaft. In einer ersten Befragung der Studierenden im Praxissemester (BA Soziale Arbeit, Juni 2017) zur Nutzung digitaler Instrumente in der Praxis wurde bestätigt, das viele Arbeitsprozesse digital und medial unterstützt werden, allerdings ohne bzw. rudimentäre konzeptionelle Rahmungen in Bezug auf Weiter- und Fortbildungen zum Datenschutz und zur Datensicherung sowie reflexive Thematisierung beispielsweise in Supervisionsprozessen. Zur Konkretisierung und Erweiterung dieser ersten Ergebnisse (Informationen zur Studierendenbefragung siehe gesonderte Dokumente im Anhang der Mail) wurden die Praxisanleiter*innen und die Studierenden in der Praxisphase in einer Online-Befragung im Sommersemester 2018 zu Mediatisierungsprozessen befragt. Insgesamt wurden 256 Praxisanleiter*innen per Mail zur anonymen Onlinebefragung (Zugang erfolgte über ein gemeinsames Passwort) eingeladen, es gab einen Rücklauf von 72 Antwortsätzen. Auch wenn der Rücklauf nicht sehr hoch ist, so stellen dennoch die Tendenzen in den Aussagen interessante Ergebnisse dar. Die Studie soll der Weiterentwicklung unseres Studienangebotes im BA Soziale Arbeit dienen und wurde unter Einbeziehung des Kollegiums der „Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften“ konzipiert. Die Ergebnisse gehen an die Praxisanleiter*innen schriftlich per Mail, im Wintersemester 2018/19 werden die Ergebnisse in der Fakultät vorgestellt und diskutiert, dazu erfolgen Einladungen an Studierende, an Praxiskolleg*innen und Hochschulangehörige.
Inklusive Bildung ist seit der Unterzeichnung der UN-BRK durch die Vertragsstaaten zu einem globalen Ziel geworden. Artikel 24 der UN-BRK möchte das Recht auf Bildung für Alle gewährleisten. Weltweit leben 80% der Menschen mit Behinderung in Ländern mit instabiler Infrastruktur und ohne Zugang zu Bildung. Eines dieser Länder ist der Irak. Obwohl diesbezüglich in den letzten Jahrzehnten global viele Bestrebungen unternommen wurden, ist das Ziel dort längst noch nicht erreicht. Inwiefern wird Inklusive Bildung im Irak und Deutschland umgesetzt? Mit dem Fokus auf den Irak widmet sich diese Arbeit den Herausforderungen bei der Implementierung des Artikel 24 und zeigt wie Konflikte im Irak und separierende Schulsysteme in Deutschland die Inklusion von Menschen mit Behinderung, speziell im Bildungsbereich, erschweren. Die essenzielle Rolle von internationalen Kooperationen und der Arbeit von NGOs wird anhand von Beispielen in den Fokus genommen.
Die Arbeit ist in schwerer Sprache geschrieben. Einfache Sprache wäre besser? Sie können gerne der Autorin schreiben. Der Kontakt steht im E-Book beim Editorial.
Für demokratisches Zusammenleben sind politische Partizipation und -Inklusion von Bürger:innen hochrelevant. Dafür bedarf es politischer Information und Bildung, die in Deutschland nicht für alle gleichermaßen zugänglich sind. Barrieren betreffen unter anderem Menschen mit Lernschwierigkeiten. Dass politisches Engagement trotzdem möglich ist, zeigen Selbstvertreter:innen, die sich auf verschiedenen Ebenen unter anderem für ihre Belange einsetzen. Für ihre Arbeit ist der Zugang zu politischen Informationen und politischer Bildung unerlässlich - es existieren also Wege. In der vorliegenden Arbeit werden auf Basis autobiographisch-narrativer Interviews mit Selbstvertreter:innen bestehende politische Informations- und Bildungswege rekonstruiert. Im Ergebnis zeigen sich vielfältige Prozesse, für die in unterschiedlicher Weise z.B. mediale Zugänge (insbesondere das Fernsehen), Sozialkontakte, die Wahrnehmung persönlicher Betroffenheit und Reflexion relevant erscheinen. Ebenfalls sichtbar werden ‚Mühsame Wege‘, also Prozesse erschwerter Auseinandersetzung. Behinderung entsteht hier u.a. durch schwere, überfordernde Sprache und fehlende technische Zugänge. Insgesamt zeigt sich trotzdem: Menschen mit Lernschwierigkeiten finden Wege.
Zusammenfassung in einfacher Sprache:
Politische Partizipation und Inklusion sind für Demokratie wichtig.
Dafür braucht es politische Information und politische Bildung.
In Deutschland haben nicht alle Bürger* und Bürgerinnen* die gleichen Möglichkeiten.
Barrieren betreffen zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Selbstvertreter* und Selbstvertreterinnen* zeigen aber:
politisches Engagement ist trotzdem möglich.
Für ihre Arbeit müssen sie sich politisch informieren und bilden.
Es gibt also Wege.
In der Arbeit wurden diese Wege erforscht.
Dafür wurden Selbstvertreterinnen* und Selbstvertreter* interviewt.
Aus den Erzählungen in den Interviews hat die Autorin die Wege herausgearbeitet.
Die Ergebnisse zeigen: Die Informations-Prozesse und die Bildungs-Prozesse sind vielfältig.
Manches ist für diese Prozesse wichtig. Zum Beispiel Fernsehen, Sozial-Kontakte, persönliche Betroffenheit und Reflexion.
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten ist es manchmal besonders anstrengend, sich politisch zu informieren. Und sich politisch zu bilden. Behinderung entsteht zum Beispiel durch schwere Sprache. Oder weil die notwendige Technik fehlt.
Insgesamt zeigt sich aber: Menschen mit Lernschwierigkeiten finden Wege.
Extrem rechte und rassistische Gewalt ist Teil des Lebens von rassistisch vulnerablen Menschen. Die Auswirkungen auf die Betroffenen und deren Bewältigungsmuster sind noch unzureichend erforscht. Das Buch fokussiert aus den Perspektiven von Betroffenen und von Fachkräften die Formen und Kontexte extrem rechter und rassistischer Gewalt und deren Auswirkungen auf das Alltagsleben. Darauf aufbauend werden die von Betroffenen entwickelten Handlungs- und Bewältigungsmuster im Umgang mit Gewalt erörtert und (fehlende) institutionelle Antworten auf extrem rechte und rassistische Gewalt diskutiert.
Die Zahl Jugendlicher und Heranwachsender im Strafvollzug, die aufgrund von Gewaltdelikten inhaftiert sind, ist innerhalb der letzten Jahre gestiegen. Die Thesis untersucht literaturbasiert die Frage nach den Ursachen devianten Verhaltens und stellt hierzu Hypothesen auf. Bei der Erstellung konnte nur auf eine begrenzte Datenbasis zurückgegriffen werden. Die unterschiedlichen Formen von Gewalt werden beleuchtet. Gewaltausübung und -bereitschaft im Zusammenhang mit der Straftat und in der Justizvollzugsanstalt durch und an Mitgefangene betrifft die Geschlechter gleichermaßen. Die Thesis fokussiert sich auf die Gruppe weiblicher Strafgefangener im Jugendvollzug. Es wird auf geschlechtsspezifische Unterschiede eingegangen. Mit der Thesis werden Hypothesen zur Entstehung devianten Verhaltens aufgestellt. Hierbei ist essenziell, dass junge inhaftierte Menschen häufig in prekären Lebenssituationen aufwachsen und in ihrer Kindheit beziehungsweise Jugend innerhalb sowie außerhalb ihrer Familie vielfach Gewalt erfahren. Zahlreiche Fälle werden vom Schutzsystem nicht erkannt.
Prozentual gehört nur ein geringer Teil der Gefangenen dem weiblichen Geschlecht an. Die Bachelorthesis untersucht theoretisch und empirisch die Situation weiblicher Gefangener im Jugendstrafvollzug und setzt sich am Beispiel der JVA Iserlohn mit der Frage auseinander, inwiefern Fachkräfte des Sozialen Dienstes einen Beitrag zu Gewaltprävention und zur Erreichung der Ziele des Jugendstrafvollzuges leisten können.
Das Setting der klinisch-stationären Sozialpsychiatrie ist ein historisch gewachsenes, von medizinisch dominierten Handlungsweisen geprägtes Arbeitsfeld, welches durch die Mannigfaltigkeit der dort agierenden Professionen, interdisziplinäres Handeln verlangt. Sozialarbeiter*innen als Teil dieses Gefüges müssen sich demnach in diesem vorgegebenen Rahmen positionieren. An den Umstand schließt diese im Rahmen einer Bachelorarbeit durchgeführten Studie an. Sie stellt die Frage „Wie reflektieren Sozialarbeiter*innen in der Sozialpsychiatrie interdisziplinäre Zusammenarbeit vor dem Hintergrund der eigenen Profession?“ als forschungsleitende Fragestellung in den Fokus. Mit dem Erkenntnisinteresse eigener Professionswahrnehmung dort agierender Sozialarbeiter*innen ist sie der qualitativ-rekonstruktiven Professionsforschung zuzuordnen.
Das Forschungsdesign orientiert sich am interpretativen Paradigma, weshalb die Ergebnisse aus den geführten Expert*inneninterviews als exemplarische Tiefenergebnisse zu verstehen sind. Die mit Hilfe der Grounded Theory Methodik gebildeten Schlüsselkategorien stellen die Ergebnisse der Studie dar. In diesen sind Paradoxien sozialarbeiterischen Handelns, Fragen nach der Deutungshoheit in medizinisch dominierten Hierarchien sowie das Spannungsverhältnis zwischen der Darstellung eines egalitären Miteinanders und einem hintergründig bestehenden Machtgefälles sichtbar geworden. Die Arbeit schließt mit einer Ergebniseinordnung vor dem Hintergrund des aktuellen Forschungsstandes sowie dem (professionstheoretischen) Diskurses. Zuletzt bietet sie Anknüpfungspunkt für weitere Forschungsvorhaben im Kontext klinisch-stationärer Sozialpsychiatrie.
Dieser Bericht stellt die Ergebnisse einer Expertenbefragung zu dem Themenkomplex "Kindeswohl in Suchtfamilien" dar. Es wurden mit Hilfe eines standardisierten Interviewleitfadens 5 Experten aus der Suchtkrankenhilfe, dem Gesundheitswesen sowie der Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich ihrer Erfahrungen und Vorgehensweise mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung in suchtbelasteten Familien befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch die Fachkräfte teilweise nur sehr schwer zu erfassen ist und ein Aus- und Fortbildungsbedarf bei den Mitarbeitern besteht.