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Zielsetzung der Studie war die Erhebung der Betroffenheit von Pflegeverantwortung des wissenschaftlichen Personals, die Bewältigungsformen und die beruflichen und gesundheitlichen Konsequenzen am Beispiel der Georg-August-Universität Göttingen. Im Mixed-Methods-Forschungsdesign wurden qualitative Interviews mit zentralen Akteuren der Universität (N=16) mit einer quantitativen Online-Erhebung am wissenschaftlichen Personal (N=967) kombiniert. Die Ergebnisse zeigen, dass 16% des wissenschaftlichen Personals zum Befragungszeitpunkt von Pflegeverantwortung betroffen waren, teilweise mit erheblichen gesundheitlichen Konsequenzen sowie einem insgesamt sehr hohem Mental Load. Rund die Hälfte der Wissenschaftler*innen antizipiert eine Pflegeverantwortung sicher oder wahrscheinlich für die nächsten Jahre. Die qualitativen Interviewergebnisse zeigen eine gestiegene Wahrnehmung der Relevanz von Pflege-/Sorgeverantwortung an der Universität. Gleichzeitig wurde deutlich, dass Pflegeverantwortung deutlich weniger sichtbar ist als die Sorge um Kinder und auch kaum durch konkrete Maßnahmen adressiert wird. Die Ergebnisse münden in Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Laufbahn und der Sorge-/Pflegeverantwortung für Angehörige.
Dieses Schulungskonzept wurde vor allem von der Erstautorin als praktische Methodensammlung für Einrichtungen und Personen entwickelt, die pflegende Angehörige unterstützen und beraten. Das Konzept integriert zwei Ansätze, nämlich die Gelassenheitsförderung durch Introvision nach Wagner und die Gewaltfreie Kommunikation (GFK) nach Rosenberg.
Projektabschlussbericht der Begleitforschung zum Projekt „Gelassen – nicht alleine lassen“ des Projektträgers Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. Die Begleitforschung zum Modellprojekt an der TH Köln basiert auf psychologischer Gelassenheitsforschung (Introvision) unter Berücksichtigung rechtlicher und sozialarbeitswissenschaftlicher Perspektiven. Projekt und Begleitforschung wurden von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW gefördert.