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Wohnungslosigkeit erweist sich in Deutschland als ein wachsendes soziales Problem. Nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Wohnungsknappheit vor allem in den Ballungszentren stellt dies das aktuelle Hilfesystem vor große Herausforderungen. Die wohnräumliche Exklusion führt für die Betroffenen nicht selten zu gesellschaftlicher bzw. sozialer Exklusion. Dies äußert sich auf verschiedenen Ebenen, beispielsweise durch abwertende oder kriminalisierende Betrachtungsweisen in der medialen Berichterstattung, anderen Formen der Diskriminierung bis hin zu verschiedenen Formen der Gewalt. Würdevoller Wohnraum besitzt eine zentrale Bedeutung als Schutz- und Rückzugsraum sowie als Ort, an dem Autonomie und Identität gelebt werden können. Das in den Menschenrechten verankerte Recht auf Wohnen wird jedoch häufig nur unzureichend oder gar nicht gewährleistet. In dieser Arbeit wird beleuchtet, wie sich die Folgen von Wohnungslosigkeit multidimensional auf die Betreffenden auswirken und welche vielfältigen Bedingungen und Faktoren dies beeinflussen. Die daraus resultierenden Aufgaben für Profession und Disziplin Soziale Arbeit werden in diesem Zusammenhang herausgearbeitet. Es wird diskutiert, inwiefern auch Professions-angehörige durch handlungsleitende Prinzipien zum Teil dazu beitragen, dass das Recht auf Wohnen nur unzureichend gewährleistet wird. Vor diesem Hintergrund wird der ursprünglich aus den USA stammende Housing-First-Ansatz samt seinen Herausforderungen vorgestellt und die Potenziale für die Adressat*innen und nicht zuletzt für die Umsetzung des Rechts auf Wohnen analysiert.
Das Setting der klinisch-stationären Sozialpsychiatrie ist ein historisch gewachsenes, von medizinisch dominierten Handlungsweisen geprägtes Arbeitsfeld, welches durch die Mannigfaltigkeit der dort agierenden Professionen, interdisziplinäres Handeln verlangt. Sozialarbeiter*innen als Teil dieses Gefüges müssen sich demnach in diesem vorgegebenen Rahmen positionieren. An den Umstand schließt diese im Rahmen einer Bachelorarbeit durchgeführten Studie an. Sie stellt die Frage „Wie reflektieren Sozialarbeiter*innen in der Sozialpsychiatrie interdisziplinäre Zusammenarbeit vor dem Hintergrund der eigenen Profession?“ als forschungsleitende Fragestellung in den Fokus. Mit dem Erkenntnisinteresse eigener Professionswahrnehmung dort agierender Sozialarbeiter*innen ist sie der qualitativ-rekonstruktiven Professionsforschung zuzuordnen.
Das Forschungsdesign orientiert sich am interpretativen Paradigma, weshalb die Ergebnisse aus den geführten Expert*inneninterviews als exemplarische Tiefenergebnisse zu verstehen sind. Die mit Hilfe der Grounded Theory Methodik gebildeten Schlüsselkategorien stellen die Ergebnisse der Studie dar. In diesen sind Paradoxien sozialarbeiterischen Handelns, Fragen nach der Deutungshoheit in medizinisch dominierten Hierarchien sowie das Spannungsverhältnis zwischen der Darstellung eines egalitären Miteinanders und einem hintergründig bestehenden Machtgefälles sichtbar geworden. Die Arbeit schließt mit einer Ergebniseinordnung vor dem Hintergrund des aktuellen Forschungsstandes sowie dem (professionstheoretischen) Diskurses. Zuletzt bietet sie Anknüpfungspunkt für weitere Forschungsvorhaben im Kontext klinisch-stationärer Sozialpsychiatrie.
This thesis analyzes the history and current circumstances women belonging to ethnic minorities find themselves in. It also examines how social work deals with this issue. The situation of Indigenous women in Canada as well as Sinti and Roma women in Germany will serve as an example. Within Germany, there are no comparable Indigenous groups that went through a history similar to that of the Indigenous people of Canada. Thus, within the realms of possibility, it is intended to compare their situation to that of Sinti and Roma women and their communities in Germany. After comparing both groups and their current situation, possible consequences and improvements for the field of social work will be indicated
Kinder, die mit Variationen der Geschlechtsmerkmale zur Welt kommen, werden in den ersten Lebensjahren häufig geschlechtsverändernden medizinischen Eingriffen unterzogen. Dabei wird die stellvertretende Einwilligung der Eltern als zulässig erachtet, um den medizinischen
Eingriff zu legitimieren. Diese Maßnahmen stehen jedoch zunehmend in der Kritik und werden als Verstoß gegen die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie als Verletzung wesentlicher Grund- und Menschenrechte gewertet. Obwohl sich aktuelle Empfehlungen und
Leitlinien zunehmend an den Rechten und dem Wohl von intergeschlechtlichen Minderjährigen orientieren, ist die Anzahl der geschlechtsverändernden Eingriffe in den letzten Jahren dennoch relativ konstant geblieben. Hieraus ergibt sich ein aktueller Handlungsbedarf. In der vorliegenden Arbeit wird an den Rechten von intergeschlechtlichen Minderjährigen angeknüpft. Dabei liegt der Fokus auf den Selbstbestimmungsrechten von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen. In der Literatur ist umstritten, inwiefern Minderjährigen eigene Selbstbestimmungsrechte zustehen und sie diese selbst ausüben können. Im Rahmen der Masterarbeit wird daher zunächst erarbeitet, in welchem Verhältnis Elternrechte und Selbstbestimmungsrechte von intergeschlechtlichen Minderjährigen im aktuellen Familienrecht stehen. Daraus wird abgeleitet, welche Möglichkeiten und Grenzen der Selbstbestimmung und Stellvertretung bei geschlechtsverändernden medizinischen Eingriffen bestehen. Hierbei zeigt sich, dass gerade nicht medizinisch indizierte Eingriffe, die auf eine „Angleichung“ des Geschlechts an bestehende Geschlechternormen ausgerichtet sind, gegen das Kindeswohl sowie Grundrechte verstoßen und Minderjährigen wesentliche Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Lebensführung nehmen. Wirksame familienrechtliche Schutzmöglichkeiten bestehen
jedoch nicht. Als Perspektive wird daher ein Gesetzesentwurf des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf seinen Schutzgehalt für intergeschlechtliche Minderjährige untersucht. Neben wenigen Kritikpunkten zeigt sich, dass das „Geschlechtervielfaltsgesetz“ zum Schutz und zur Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Minderjähriger beitragen könnte. Ergänzend zu einer gesetzlichen
Klarstellung, ist jedoch auch Beratung und Unterstützung für intergeschlechtliche Kinder, Jugendliche und ihre Eltern erforderlich. Aus diesem Grund werden Möglichkeiten der Sozialen Arbeit zur Förderung geschlechtlicher Vielfalt entwickelt und Beratungs- und Unterstützungsansätze dargestellt. Insgesamt zeigt sich jedoch, dass auch ein gesellschaftliches Umdenken
notwendig ist, um intergeschlechtlichen Menschen Selbstbestimmung über ihren Körper und die eigene geschlechtliche Identität zu ermöglichen.
Die Lebensweltorientierung nach Hans Thiersch stellt wohl eines der geläufigsten Theoriekonzepte im gegen- wärtigen Diskurs der Sozialen Arbeit dar. Mit ihr werden die (primär) bezugswissenschaftlich-entschlüsselten Termini ‚Lebenswelt‘ und ‚Alltag‘ als Orientierungspunkte für die Praxis sowie als Gegenstand für die wissenschaftliche Disziplin Sozialer Arbeit konstatiert; genauer noch: systemintern normativ aufgeladen. Insbe-sondere stützt sich das Theoriekonzept auf gesellschaftskritische Modernisierungserzählungen hinsichtlich spätkapitalistischer Entwicklungslinien und deren Einfluss auf das Individuum, die Gesellschaft und die vermeintlich dazwischenliegende Soziale Arbeit. Die angestrebte UmOrientierung soll die Soziale Arbeit aus ihren über-bürokratisierten und ökonomisierten Methoden- zwängen befreien, eine „ganzheitlichere“, also „professionell richtige“ Begegnung mit den Klient*innen ermöglichen und, im Zuge dessen, das Großprojekt sozialer Gerechtigkeit befördern. Die durchaus weitgefasste Argumentations- und Legitimationsstruktur, welche dem Theoriekonzept innewohnt, geht aus solch einer umfangreichen Integration von (vorerst) fach- fremden Begrifflichkeiten und Sinnzusammenhängen hervor, so dass der Versuch einen gänzlichen Überblick dessen zugewinnen, in diffuser Desorientierung enden kann. So pointiert Thiersch selbst, dass es notwendig sei, die Lebensweltorientierung „schwierig, kantig und sperrig“ zu halten (Thiersch 2015, S. 314). Will sich jene Soziale Arbeit jedoch auf einem dermaßen breiten
Theorieboden begründen, ist es unabdingbar systematisch zu identifizieren, wo sich thematische Schnittmengen, Divergenzen oder Spannungen ergeben. Darüber hinaus
muss sie ersichtlich machen, auf welche Weise diese entsprechend bearbeitet, entkoppelt oder weitergedacht werden. Hält sie Untersuchungen dieser Art nicht Stand, lässt dies semantische Verkürzungen, selbstaffirmative Positionsbestimmungen und ideologische Programmatik ver- muten, welche den wissenschaftlichen Gehalt des Theorie-konzepts in Frage stellen lassen würden. Die vorliegende Arbeit soll als ein kritischer explorations-versuch gelten, welcher das Ziel verfolgt, mögliche Diffusitäten herauszustellen und zu beleuchten. So wird sich insbe-sondere mit dem systematischen Weg auseinandergesetzt, welchen Thiersch einschlägt, um einen vermeintlichen Konnex bezugswissenschaftlicher Theoriebestandteile anzubieten, diesen im Diskurs Sozialen Arbeit brauchbar zu machen und ferner als grundlegendes, ‚orientierungs-würdiges‘ (normativ-aufgeladenes) Zentrum zu setzen.
Im Rahmen einer wissenssoziologischen Diskursanalyse zum Thema der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit Lernschwierigkeiten werden Zuschreibungsprozesse und Normalitätskonstruktionen im fachlichen Diskurs der Pädagogik und der Sozialen Arbeit erforscht. Die intersektional angelegte Untersuchung fokussiert dabei das Wechselverhältnis der Konstruktionen von Behinderung, Geschlecht und Sexualität.
Kollektive Interessenvertretung in der Sozialen Arbeit. Eine Analyse nach dem Machtressourcenansatz
(2020)
Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit ist die Beobachtung, dass es durch Prozesse der Ökonomisierung und De-Professionalisierung im Sozialsektor zu einer wahrgenommenen Abwertung der professionseigenen Kompetenzen kommt und sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Es fehlt jedoch die wahrnehmbare Gegenwehr durch die betroffenen Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Diesem Widerspruch wird nachgespürt, indem auf ein Analyseinstrument der Gewerkschaftsforschung, den Machtressourcenansatz, zurückgegriffen wird. Mit der Untersuchung der strukturellen, organisatorischen, institutionellen und gesellschaftlichen Machtressourcen - als Grundlage für die kollektive Interessenvertretung von lohnabhängig Beschäftigten - sollen mögliche Besonderheiten aufgedeckt werden, die den beschriebenen Widerspruch erklärbar machen. Hierzu wird im ersten Kapitel der Begriff der kollektiven Interessenvertretung erläutert, indem unterschiedliche Formen von Interessen dargestellt und für die Soziale Arbeit spezifiziert werden. Interessenverbände, und im speziellen Gewerkschaften, werden als Zusammenschlüsse von Interessenträger*innen vorgestellt. Im zweiten Kapitel folgen die Beschreibung der Entwicklung des Machtressourcenansatzes und seiner Heuristik, sowie die Darstellung der vier Dimensionen von Lohnabhängigenmacht. Im dritten Kapitel werden die vier Dimensionen als Analyse-Schema auf die Kontexte Sozialer Arbeit übertragen.
Kollektive Interessensvertretung in der Sozialen Arbeit: Eine Analyse nach dem Machtressourcenansatz
(2020)
Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit ist die Beobachtung, dass es durch Prozesse der Ökonomisierung und De-Professionalisierung im Sozialsektor zu einer wahrgenommenen Abwertung der professionseigenen Kompetenzen kommt und sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Es fehlt jedoch die wahrnehmbare Gegenwehr durch die betroffenen Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Diesem Widerspruch wird nachgespürt, indem auf ein Analyseinstrument der Gewerkschaftsforschung, den Machtressourcenansatz, zurückgegriffen wird. Mit der Untersuchung der strukturellen, organisatorischen, institutionellen und gesellschaftlichen Machtressourcen - als Grundlage für die kollektive Interessenvertretung von lohnabhängig Beschäftigten - sollen mögliche Besonderheiten aufgedeckt werden, die den beschriebenen Widerspruch erklärbar machen. Hierzu wird im ersten Kapitel der Begriff der kollektiven Interessenvertretung erläutert, indem unterschiedliche Formen von Interessen dargestellt und für die Soziale Arbeit spezifiziert werden. Interessenverbände, und im speziellen Gewerkschaften, werden als Zusammenschlüsse von Interessenträger*innen vorgestellt. Im zweiten Kapitel folgen die Beschreibung der Entwicklung des Machtressourcenansatzes und seiner Heuristik, sowie die Darstellung der vier Dimensionen von Lohnabhängigenmacht. Im dritten Kapitel werden die vier Dimensionen als Analyse-Schema auf die Kontexte Sozialer Arbeit übertragen.
Die Zahl Jugendlicher und Heranwachsender im Strafvollzug, die aufgrund von Gewaltdelikten inhaftiert sind, ist innerhalb der letzten Jahre gestiegen. Die Thesis untersucht literaturbasiert die Frage nach den Ursachen devianten Verhaltens und stellt hierzu Hypothesen auf. Bei der Erstellung konnte nur auf eine begrenzte Datenbasis zurückgegriffen werden. Die unterschiedlichen Formen von Gewalt werden beleuchtet. Gewaltausübung und -bereitschaft im Zusammenhang mit der Straftat und in der Justizvollzugsanstalt durch und an Mitgefangene betrifft die Geschlechter gleichermaßen. Die Thesis fokussiert sich auf die Gruppe weiblicher Strafgefangener im Jugendvollzug. Es wird auf geschlechtsspezifische Unterschiede eingegangen. Mit der Thesis werden Hypothesen zur Entstehung devianten Verhaltens aufgestellt. Hierbei ist essenziell, dass junge inhaftierte Menschen häufig in prekären Lebenssituationen aufwachsen und in ihrer Kindheit beziehungsweise Jugend innerhalb sowie außerhalb ihrer Familie vielfach Gewalt erfahren. Zahlreiche Fälle werden vom Schutzsystem nicht erkannt.
Prozentual gehört nur ein geringer Teil der Gefangenen dem weiblichen Geschlecht an. Die Bachelorthesis untersucht theoretisch und empirisch die Situation weiblicher Gefangener im Jugendstrafvollzug und setzt sich am Beispiel der JVA Iserlohn mit der Frage auseinander, inwiefern Fachkräfte des Sozialen Dienstes einen Beitrag zu Gewaltprävention und zur Erreichung der Ziele des Jugendstrafvollzuges leisten können.
Die vorliegende Masterarbeit beschäftigt sich mit Strategien der außerstrafrechtlichen Konfliktbear- beitung in linksautonomen Räumen. Ausgehend von der Annahme, dass staatliche Strafe ein Instrument der Herrschaftsausübung darstellt und in Zeiten des
Neoliberalismus die prekär gewordenen Grenzen der gesellschaftlichen Zugehörigkeit durch Kriminalisierung aufrechterhalten werden, sollen Alternativen zum hegemonialen Strafrechtssystem aufgezeigt werden. Das qualitative Forschungsdesign wurde unter Berücksichti-gung der Grundannahmen der Kritischen Kriminologie entwickelt. Durch den Konfliktbegriff wird sich von der Kategorie „Kriminalität“ mit den ihr inhärenten
Zuschreibungen gelöst. Der Forschungsprozess basiert auf der Grounded Theory Methodologie. Auf der Grundlage teilnarrativer Interviews mit Aktivist*innen aus
verschiedenen linksautonomen Räumen in Deutschland wird ein Modell entwickelt, welches den Prozess der selbstbestimmten Bearbeitung von konflikthaften Ereignissen im gewählten Forschungsfeld beschreibt. Dieses zeigt auf, dass eine Aneignung von Konflikten verstärkt durch einen hohen Grad der Verantwortungsübernahme stattfindet. In einem zirkulären Prozess werden hierbei in der Bearbeitung von Konflikten eigene Regeln und Werte entwickelt, welche sich wiederum auf den Umgang mit Konflikten auswirken. Die Ergebnisse der Forschung richten sich primär an Personen, welche in links-autonomen Räumen aktiv sind und dienen einem besseren Verständnis ihrer gelebten Praxis. Durch die kritische Reflexion, unter Berücksichtigung der Grundsätze von Transformative Justice und Community Accountability, werden zudem Perspektiven für eine mögliche Weiterentwicklung linksautonomer Ansätze zum Umgang mit Konflikten aufgezeigt.
In der stationären Kinder- und Jugendhilfe wird der Umgang zwischen Kindern und ihren Eltern oftmals aus kindeswohlbezogenen Gründen an Bestimmungen wie eine Begleitung oder zeitliche oder räumliche Einschränkungen geknüpft. Solche Anordnungen können mithilfe digitaler Medien wie Smartphones immer einfacher umgangen werden. Dieses Phänomen hat in wissenschaftlichen Untersuchungen bislang keine Beachtung gefunden, obgleich die Vermutung naheliegt, dass es negative Auswirkungen für die Klientel und Herausforderungen für die Fachkräfte bedeutet. Das Ziel der Bachelorthesis liegt darin herauszufinden, wie sich die Schnittstelle zwischen digitalen Medien und Umgangsrecht in der Praxis verhält. Um der Forschungsfrage "Welche Bedeutung haben kommunikative Entgrenzungseffekte durch digitale Medien für die Umsetzung von Umgangsbestimmungen und die Praxis von Fachkräften in der stationären Kinder- und Jugendhilfe?" nachzugehen, wurde ein Experteninterview durchgeführt. Dieses wurde mithilfe der Qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet und unter anderem durch John Bowlbys Bindungstheorie gestützt und interpretiert. Zu den zentralen Ergebnissen gehört, dass die unerlaubten Umgangskontakte erhebliche Risiken für die Kinder, die Eltern-Kind-Beziehung sowie die Praxis Sozialer Arbeit bergen. Die Untersuchung zeigt, dass die Ziele der Umgangsbestimmungen kaum erreicht werden können und die Hilfeeinrichtungen ihren Schutzraum verlieren. Zudem wird deutlich, dass Fachkräften kaum Handlungsleitlinien vorliegen und sie den unerlaubten Kontakt nicht verhindern, sondern nur bestmöglich mit den Folgen umgehen können. Dies führt einerseits zu einer Machtlosigkeit auf Seiten der Fachkräfte und andererseits zu einer zunehmenden Wirkungslosigkeit bei der Umsetzung von Umgangsbestimmungen. Die Soziale Arbeit ist angehalten, diese Problematik im Fachdiskurs präsent zu machen, sodass ein bedachter Umgang mit ihr möglich wird, sowie die Theorie und Praxis an diese neuen und veränderten Umstände anzupassen.
Grundlegend wird in dieser Masterarbeit der Frage nachgegangen, welche Anspruchsvoraussetzungen Versicherte nach der Integration des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) erfüllen müssen, um eine Palliativversorgung zu erhalten. Über die definitorische Unschärfe des Beginns und weiteren Verlaufs des Sterbens werden das Risiko der Ungleichbehandlung aufgezeigt und die Konsequenzen für die Soziale Arbeit abgeleitet.