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Die Kriterien zur Nachhaltigkeit werden unter der Abkürzung ESG zusammengefasst und sind somit nicht nur auf den reinen Klimawandel begrenzt. Grundsätzlich versteht man unter sogenannten ESG-Kriterien per Definition einen Standard nachhaltiger Investments in den Bereichen Environment/ Umwelt, Social/ gesellschaftliches Engagement und Governance/ Unternehmensführung. (vgl. Haberstock et al., 2019)
Sowohl Erst- und Rückversicherungsunternehmen als auch Retrozessionspartner und Investoren beziehen bei ihrer Geschäftsentscheidung zunehmend Nachhaltigkeitsaspekte mit ein. Sie achten unter anderem auf die Nachhaltigkeit der Kapitalanlagen und die entsprechenden Entscheidungen im Underwriting oder bewerten das soziale Engagement eines Vertragspartners. Deshalb kann sich ein überzeugendes Nachhaltigkeitsprofil auch sukzessive zu einem Wettbewerbsvorteil entwickeln.
Das Kerngeschäft der Rückversicherungsbranche wird immer wieder von neuartigen Risiken und globalen Herausforderungen geprägt.
Eine ESG-konforme Geschäftsausrichtung und eine entsprechende Anpassung im Underwriting stellt den Rückversicherungs- und Retrozessionsmarkt vor neue Herausforderungen, da gewisse ESG-Kriterien eine Hürde für fortlaufende Geschäftstätigkeiten im Underwriting darstellen.
Die Umsetzung einer ESG-konformen Geschäftsausrichtung in der Retrozession geht einher mit der Rekalibrierung des Risikoappetits und mit der Aufnahme von einheitlichen zukünftigen ESG-Ratings, die sowohl zu Vorteilen als auch Nachteilen in der Wettbewerbsfähigkeit führen können.
Vergleicht man die ESG-Faktoren zwischen Retrozedenten und Retrozessionären lässt sich feststellen, dass die ESG-Faktoren für Retrozedenten bei der Kapazitätssuche wichtig sind. Hingegen die Faktoren beim Kapazitätsangebot für Retrozessionäre weniger wichtig sind. Diese Erkenntnis wird dadurch begründet, dass sich Retrozedenten bereits im vorgelagerten Underwriting der eingehenden Risiken mit den ESG-Kriterien beschäftigen müssen und dadurch bereits einen besseren Überblick über diese Faktoren haben. Zudem müssen sich die Retrozedenten im Detail mit den möglichen Retrozessionären und deren ESG-Strategie beschäftigen, damit die ESG-konforme Geschäftsausrichtung gewahrt wird.
Eine ESG-konforme Geschäftsausrichtung und die Berücksichtigung der ESG-Risiken führt zwangsläufig zu einer Anpassung der Geschäftsstrategie, der internen Aufsichtsstrukturen, des Risikomanagements und zu einer Änderung des Pricings von Retrozessionsrisiken.
Die Kriterien zur Nachhaltigkeit werden unter der Abkürzung ESG zusammengefasst und sind somit nicht nur auf den reinen Klimawandel begrenzt. Grundsätzlich versteht man unter sogenannten ESG-Kriterien per Definition einen Standard nachhaltiger Investments in den Bereichen Environment/ Umwelt, Social/ gesellschaftliches Engagement und Governance/ Unternehmensführung. (vgl. Haberstock et al., 2019)
Sowohl Erst- und Rückversicherungsunternehmen als auch Retrozessionspartner und Investoren beziehen bei ihrer Geschäftsentscheidung zunehmend Nachhaltigkeitsaspekte mit ein. Sie achten unter anderem auf die Nachhaltigkeit der Kapitalanlagen und die entsprechenden Entscheidungen im Underwriting oder bewerten das soziale Engagement eines Vertragspartners. Deshalb kann sich ein überzeugendes Nachhaltigkeitsprofil auch sukzessive zu einem Wettbewerbsvorteil entwickeln.
Das Kerngeschäft der Rückversicherungsbranche wird immer wieder von neuartigen Risiken und globalen Herausforderungen geprägt.
Eine ESG-konforme Geschäftsausrichtung und eine entsprechende Anpassung im Underwriting stellt den Rückversicherungs- und Retrozessionsmarkt vor neue Herausforderungen, da gewisse ESG-Kriterien eine Hürde für fortlaufende Geschäftstätigkeiten im Underwriting darstellen.
Die Umsetzung einer ESG-konformen Geschäftsausrichtung in der Retrozession geht einher mit der Rekalibrierung des Risikoappetits und mit der Aufnahme von einheitlichen zukünftigen ESG-Ratings, die sowohl zu Vorteilen als auch Nachteilen in der Wettbewerbsfähigkeit führen können.
Vergleicht man die ESG-Faktoren zwischen Retrozedenten und Retrozessionären lässt sich feststellen, dass die ESG-Faktoren für Retrozedenten bei der Kapazitätssuche wichtig sind. Hingegen die Faktoren beim Kapazitätsangebot für Retrozessionäre weniger wichtig sind. Diese Erkenntnis wird dadurch begründet, dass sich Retrozedenten bereits im vorgelagerten Underwriting der eingehenden Risiken mit den ESG-Kriterien beschäftigen müssen und dadurch bereits einen besseren Überblick über diese Faktoren haben. Zudem müssen sich die Retrozedenten im Detail mit den möglichen Retrozessionären und deren ESG-Strategie beschäftigen, damit die ESG-konforme Geschäftsausrichtung gewahrt wird.
Eine ESG-konforme Geschäftsausrichtung und die Berücksichtigung der ESG-Risiken führt zwangsläufig zu einer Anpassung der Geschäftsstrategie, der internen Aufsichtsstrukturen, des Risikomanagements und zu einer Änderung des Pricings von Retrozessionsrisiken.
Proceedings des Researchers‘ Corner zur 15. Jahrestagung des Förderkreises Rückversicherung 2022
(2022)
Am 24. Juni 2022 fand die 15. Jahrestagung des Förderkreises Rückversicherung statt. Bedingt durch Covid-19 wurde die Veranstaltung in diesem Jahr erneut im Online-Format durchgeführt. Etwa 110 Repräsentanten der in dem Förderkreis mitwirkenden (Rück-) Versicherungsunternehmen und Gäste nahmen daran teil. Im Rahmen der Jahrestagung wurde zum achten Mal der Researchers‘ Corner durchgeführt, in dessen Verlauf die sieben wissenschaftlichen Forscher*innen der Kölner Forschungsstelle Rückversicherung je einen Vortrag zu dem jeweils bearbeiteten Forschungsprojekt 2022 hielten.
In drei Sessions wurden die wichtigsten Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen der Kölner Forschungsstelle Rückversicherung präsentiert und diskutiert. Die Heterogenität der vorgetragenen Themen spiegelt die Verzahnung der Kölner Forschungsstelle mit der Rückversicherungspraxis wider.
Session 1
a) Erik Winkler (LL. B.): Insurance Capital Standard (ICS)
b) Lihong Wang (M.Sc., FCII): The Chinese Online Insurance Development 2022
c) Jörg Dirks (M.Sc., FCII): Retrozession innerhalb einer ESG-konformen Geschäftsausrichtung
Session 2
a) Robert Joniec (M.Sc., FCII, cand. PhD): Klassische RV-Platzierungen und -Auktionen – Wir wissen, dass wir nichts wissen
b) Wolfgang Koch (M.Sc., FCII): Berücksichtigung von Klimawandelszenarien im ORSA
Session 3
a) Frank Cremer (M.Sc., FCII, cand. PhD): Grenzen des (Rück-) Versicherungsschutzes – Eine Analyse der Ausschlüsse der Cyber-Bedingungen
b) Fabian Lassen (M.Sc., FCII): ESG-Kriterien im Underwriting von Rückversicherern
Mit der Veröffentlichungsreihe „Proceedings des Researchers‘ Corner“ entspricht die Kölner Forschungsstelle Rückversicherung dem Wunsch, die Forschungsergebnisse unserer Forscher*innen sowie die Diskussionen zu publizieren. Dabei werden die Titel gemäß der oben aufgeführten Agenda des Researchers‘ Corner der 15. Jahrestagung des Förderkreises Rückversicherung wiedergegeben.
Unser großer Dank gilt den Fördermittelgebern, die sowohl die Tätigkeit der Kölner Forschungsstelle Rückversicherung als auch speziell die Jahrestagung des Förderkreises Rückversicherung ermöglichen.
Die Bedeutung von Cyber-Versicherungen als Instrument zur finanziellen Absicherung, um die zunehmenden Unternehmensverluste durch Cyber-Risiken abzumildern, nimmt zu. Es mangelt jedoch an standardisierten Wordings und gegenseitigem Verständnis bei Cyberversicherungs-Policen. Mit weniger als einem Drittel der 2017 in den USA ausgezahlten Cyberversicherungsansprüche besteht eine erhebliche Lücke zwischen den Cyber-Risiken, die Unternehmen abdecken müssen, und denen, die tatsächlich durch ihre Cyberversicherungspolicen abgedeckt sind. Im Jahre 2018 wurde von Lloyds of London eine Schätzung mithilfe von Szenario-basierten Modellen durchgeführt, um zu ermitteln, wie groß die Versicherungsschutzlücke im Hinblick auf Cyber-Risiken ist. Man ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Versicherungsschutzlücke ungefähr 90 % beträgt. Der Begriff bezeichnet die Differenz zwischen dem Versicherungsschutz, welcher ökonomisch benötigt wird und dem tatsächlich gekauften.
Diese Forschung befasste sich mit den deutschen Cyber-Versicherern, welche Cyber-Schutz für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) anbieten. Im Rahmen dieser Forschung wurden nur die Ausschlüsse von Cyber-Versicherungen betrachtet. Zusätzliche erweiterbare oder kostenpflichtige Einschlüsse wurden nicht berücksichtigt. Als Grundlage für die Forschung wurde ein Datensatz erstellt, welcher auf Informationen der BaFin basiert. Durch mehrere Segmentierungsstufen wurden 50 Cyber-Versicherer ermittelt, welche Cyber-Schutz für KMUs angeboten haben. Von diesen 50 Cyber-Versicherern konnten 41 Cyber-Bedingungswerke für das Forschungsprojekt herangezogen werden. Im Rahmen der Forschung wurden nun die Bedingungswerke mittels einer induktiven qualitativen Inhaltsanalyse auf die bestehenden Ausschlüsse analysiert. Die Ergebnisse wurden kategorisiert und beschrieben. Innerhalb der Analyse konnten 15 Ausschlusskategorien sowie deren Häufigkeiten in den Cyber-Bedingungen ermittelt werden. Diese Ergebnisse können dazu beitragen, dass Unternehmen eine Vorstellung davon erhalten, was nicht in den Cyber-Versicherungen enthalten sein könnte. Zudem liefern die Beschreibungen eine Informationsgrundlage und tragen so dazu bei, dass der Versicherungsschutz bzw. die Ausschlüsse besser verstanden werden.
Am Beispiel von Naturkatastrophen (NatKat) Rückversicherung lässt sich erkennen, dass wesentliche Elemente klassischer Rückversiche¬rungs-transaktionen darauf abzielen, Informationsprobleme zwischen Erst- und Rückversicherer zu reduzieren. Aktuell gibt es in der Rückversicherungs¬literatur keinerlei Hinweise auf ein Verständnis darüber, wie sich der klassische Transaktionsprozess auf Ergebnisse auswirkt, noch darauf wie sich Auktionen in ihrer Wirkung unterscheiden / wie sich diese auf Ergebnisse auswirken. Ein wichtiges Ziel ist somit die Grundlagenschaffung für die zukünftige Entwicklung einer Marktdesign Diskussion im Rückversicherungskontext.
Anhand bestehender Erkenntnisse in der Auktionstheorie ist nicht eindeutig, ob und in welchen Fällen Einheitspreise oder individuelle Preise zu besseren Ergebnissen für die Verkäufer (Versicherer) führen würden. Weiterhin ist nicht klar, ob öffentliche Auktionen oder verdeckte Auktionen bessere Ergebnisse liefern würden.
Ein Auktionsdesign, das der klassischen Brokerplatzierung nahekommt, ist die Ausubel Auktion (Ausubel, 2004). Dennoch lassen sich keine generellen Aussagen darüber treffen, ob die klassische Platzierung oder Auktionen bessere Allokations¬mechanismen darstellen (vgl. Bulow and Klemperer 1996).
Unter Berücksichtigung von klimatischen und sozioökonomischen Trends ist ein besseres Verständnis der beschriebenen Zusammenhänge für die Stärkung des Rückversicherungsmarktes zunehmend dringend.
Diskussionen über Gleichwertigkeitsbeschlüsse und bilateral ausgehandelte Abkommen wie z. B. das Covered Agreement zur Regelung des Betriebs von Rückversicherungsgeschäft zwischen der EU und den Vereinigten Staaten könnten für international tätige Versicherungsgruppen zukünftig der Vergangenheit angehören. Als Vereinigung von Versicherungsbehörden aus über 200 Ländern arbeitet die International Association of Insurance Supervisors (IAIS) seit 2013 an der Entwicklung eines risikobasierten, global anwendbaren Kapitalstandards (Insurance Capital Standard – ICS). Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung eines übergreifenden Regulierungsrahmens für große international tätige Versicherungsgruppen mit Mindeststandards für die Bewertung von Risiken und daraus resultierenden Anforderungen an die Kapitalausstattung.
Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der Entwicklung eines globalen Kapitalstandards die Interessen aus vielen verschiedenen Jurisdiktionen mit unterschiedlichen Systemen aufeinandertreffen (insbesondere trifft die verschiedenen Aufsichtsregime aus Europa und den Vereinigten Staaten aufeinander). Das IAIS hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessengruppen zusammen zu bringen und ohne die lokalen Aufsichtsregime in den Jurisdiktionen auszuklammern, einen globalen Mindestkapitalstandard für international tätige Versicherungsgruppen zu entwickeln.
Der ICS wird im Rahmen der Konsolidierungsmethode berechnet und weist daher viele Ähnlichkeiten mit Solvency II auf. Der US Alternativansatz wird im Rahmen der Aggregationsmethode berechnet und soll ähnliche Ergebnisse zur Konsolidierungsmethode liefern.
Am Ende stellt sich für die europäischen (Rück-)Versicherungsunternehmen die Frage, ob man akzeptiert, dass US Ansatz äquivalent zum ICS ist, um das Ziel eines globalen Kapitalstandards als Level Playing Field zu etablieren.
Diskussionen über Gleichwertigkeitsbeschlüsse und bilateral ausgehandelte Abkommen wie z. B. das Covered Agreement zur Regelung des Betriebs von Rückversicherungsgeschäft zwischen der EU und den Vereinigten Staaten könnten für international tätige Versicherungsgruppen zukünftig der Vergangenheit angehören. Als Vereinigung von Versicherungsbehörden aus über 200 Ländern arbeitet die International Association of Insurance Supervisors (IAIS) seit 2013 an der Entwicklung eines risikobasierten, global anwendbaren Kapitalstandards (Insurance Capital Standard – ICS). Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung eines übergreifenden Regulierungsrahmens für große international tätige Versicherungsgruppen mit Mindeststandards für die Bewertung von Risiken und daraus resultierenden Anforderungen an die Kapitalausstattung.
Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der Entwicklung eines globalen Kapitalstandards die Interessen aus vielen verschiedenen Jurisdiktionen mit unterschiedlichen Systemen aufeinandertreffen (insbesondere trifft die verschiedenen Aufsichtsregime aus Europa und den Vereinigten Staaten aufeinander). Das IAIS hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessengruppen zusammen zu bringen und ohne die lokalen Aufsichtsregime in den Jurisdiktionen auszuklammern, einen globalen Mindestkapitalstandard für international tätige Versicherungsgruppen zu entwickeln.
Der ICS wird im Rahmen der Konsolidierungsmethode berechnet und weist daher viele Ähnlichkeiten mit Solvency II auf. Der US Alternativansatz wird im Rahmen der Aggregationsmethode berechnet und soll ähnliche Ergebnisse zur Konsolidierungsmethode liefern.
Am Ende stellt sich für die europäischen (Rück-)Versicherungsunternehmen die Frage, ob man akzeptiert, dass US Ansatz äquivalent zum ICS ist, um das Ziel eines globalen Kapitalstandards als Level Playing Field zu etablieren.
Die Bedeutung von Cyber-Versicherungen als Instrument zur finanziellen Absicherung, um die zunehmenden Unternehmensverluste durch Cyber-Risiken abzumildern, nimmt zu. Es mangelt jedoch an standardisierten Wordings und gegenseitigem Verständnis bei Cyberversicherungs-Policen. Mit weniger als einem Drittel der 2017 in den USA ausgezahlten Cyberversicherungsansprüche besteht eine erhebliche Lücke zwischen den Cyber-Risiken, die Unternehmen abdecken müssen, und denen, die tatsächlich durch ihre Cyberversicherungspolicen abgedeckt sind. Im Jahre 2018 wurde von Lloyds of London eine Schätzung mithilfe von Szenario-basierten Modellen durchgeführt, um zu ermitteln, wie groß die Versicherungsschutzlücke im Hinblick auf Cyber-Risiken ist. Man ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Versicherungsschutzlücke ungefähr 90 % beträgt. Der Begriff bezeichnet die Differenz zwischen dem Versicherungsschutz, welcher ökonomisch benötigt wird und dem tatsächlich gekauften.
Diese Forschung befasste sich mit den deutschen Cyber-Versicherern, welche Cyber-Schutz für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) anbieten. Im Rahmen dieser Forschung wurden nur die Ausschlüsse von Cyber-Versicherungen betrachtet. Zusätzliche erweiterbare oder kostenpflichtige Einschlüsse wurden nicht berücksichtigt. Als Grundlage für die Forschung wurde ein Datensatz erstellt, welcher auf Informationen der BaFin basiert. Durch mehrere Segmentierungsstufen wurden 50 Cyber-Versicherer ermittelt, welche Cyber-Schutz für KMUs angeboten haben. Von diesen 50 Cyber-Versicherern konnten 41 Cyber-Bedingungswerke für das Forschungsprojekt herangezogen werden. Im Rahmen der Forschung wurden nun die Bedingungswerke mittels einer induktiven qualitativen Inhaltsanalyse auf die bestehenden Ausschlüsse analysiert. Die Ergebnisse wurden kategorisiert und beschrieben. Innerhalb der Analyse konnten 15 Ausschlusskategorien sowie deren Häufigkeiten in den Cyber-Bedingungen ermittelt werden. Diese Ergebnisse können dazu beitragen, dass Unternehmen eine Vorstellung davon erhalten, was nicht in den Cyber-Versicherungen enthalten sein könnte. Zudem liefern die Beschreibungen eine Informationsgrundlage und tragen so dazu bei, dass der Versicherungsschutz bzw. die Ausschlüsse besser verstanden werden.
Das Thema Environmental Social Governance (ESG) gewinnt auch im Rückversicherungssektor aufgrund gestiegener aufsichtsrechtlicher Anforderungen an Relevanz. Dabei wurde in der Vergangenheit der Schwerpunkt auf Investments gelegt. Nun existieren immer mehr ESG-Kriterien, die das Underwriting betreffen. Welche Effekte dies auf die Branche hat, lässt sich heute noch nicht abschätzen. Klar ist, dass wir uns am Anfang einer langen Transformation befinden. ESG-Kriterien werden zukünftig vermutlich als ein weiterer Aspekt neben der versicherungstechnischen Risikobewertung berücksichtigt.
Das Thema Environmental Social Governance (ESG) gewinnt auch im Rückversicherungssektor aufgrund gestiegener aufsichtsrechtlicher Anforderungen an Relevanz. Dabei wurde in der Vergangenheit der Schwerpunkt auf Investments gelegt. Nun existieren immer mehr ESG-Kriterien, die das Underwriting betreffen. Welche Effekte dies auf die Branche hat, lässt sich heute noch nicht abschätzen. Klar ist, dass wir uns am Anfang einer langen Transformation befinden. ESG-Kriterien werden zukünftig vermutlich als ein weiterer Aspekt neben der versicherungstechnischen Risikobewertung berücksichtigt