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Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und das gerade in der Umsetzung begriffene Bundesteilhabegesetz (BTHG) als Inklusions- und Teilhabestärkungs-Gesetz fordern eine individuelle und selbstbestimmte Lebensführung sowie die volle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für psychisch-erkrankte Menschen. Gleichzeitig zeigen Ergebnisse aus Forschung und Wissenschaft, dass die Inklusion und Teilhabemöglichkeiten von schwer psychisch erkrankten Menschen noch weit hinter den gesteckten Zielen und Forderungen zurückliegen. Einen großen Anteil daran haben anhaltende Selbst- und Fremd-Stigmatisierungsprozesse, denen die Sozialpsychiatrie mit verschiedenen Ansätzen und Konzepten zu begegnen versucht. Da digitale Medien und Internetkommunikation heute einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftliche Teilhabe leisten und als Medien und Orte zur Informationsbeschaffung- und gabe, zu Begegnung und Kommunikation eine wichtige soziale Funktion erfüllen, sollte auch Soziale Arbeit die Nutzung digitaler Medien u.a. durch (Selbst-)Bildungskonzepte fördern, unterstützen und für die Anliegen ihrer Zielgruppen fruchtbar machen. Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht daher die Entwicklung einer Projektkonzeption, die anhand einer konkreten Einrichtungssituation der Sozialpsychiatrie entworfen wird. Es handelt sich um ein Podcast-Projekt, das von Menschen mit einer psychischen Erkrankung geplant, durchgeführt und reflektiert wird.
Diese Arbeit soll eine Brücke schlagen zwischen dem Recht auf Teilhabe, dem Auftrag Sozialer Arbeit in Bezug auf die soziale Existenz des Menschen, den Folgen psychischer Erkrankungen und den Möglichkeiten digitaler Medien. Der Podcast als Beispiel eines modernen Kommunikationsformats im Internet dient dabei als das verbindende Medium.
Serpil Ertik erkundet am Beispiel geflüchteter Menschen mit Behinderung, inwieweit die sozialen Kategorien „Migration“ und „Behinderung“ wechselseitig Einfluss auf den Zugang zu zentralen Lebensbereichen nehmen und welche Barrieren und Herausforderungen sich daraus ergeben. Nach einer Erläuterung der wesentlichen theoretischen Konzepte werden im Kern der Arbeit qualitative Interview mit Fachkräften aus der Geflüchteten- und der Behindertenarbeit und zwei Asylbewerber*innen mit einer Behinderung zur Beantwortung der Ausgangsfrage ausgewertet und auch intersektional analysiert.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen deutlich, dass der rechtliche Status der Geflüchteten die Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Lebensbereichen deutlich erschwert. Prekäre Lebenssituationen in den Gemeinschaftsunterkünften, fehlende Gesundheitsversorgung, Ausschluss aus Integrationskursen und in der Folge soziale Ausgrenzungen sind die Konsequenz der asylrechtlichen Regelungen. Durch diese strukturellen Diskriminierungen wird ein Behinderungsprozess reproduziert. Sprache und Zuschreibungen der aus der Mehrheitskultur stammenden Mitarbeiter*innen konstituieren weitere Machtverhältnisse und Ausschlüsse von Geflüchteten mit Behinderung. Als Konsequenz führen diese Bedingungen zu einem von Fremdbestimmung und Abhängigkeit geprägten Leben, das in deutlichem Widerspruch zu den Anforderungen der UN-BRK steht.
Im Rahmen einer wissenssoziologischen Diskursanalyse zum Thema der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit Lernschwierigkeiten werden Zuschreibungsprozesse und Normalitätskonstruktionen im fachlichen Diskurs der Pädagogik und der Sozialen Arbeit erforscht. Die intersektional angelegte Untersuchung fokussiert dabei das Wechselverhältnis der Konstruktionen von Behinderung, Geschlecht und Sexualität.