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Kinder, die mit Variationen der Geschlechtsmerkmale zur Welt kommen, werden in den ersten Lebensjahren häufig geschlechtsverändernden medizinischen Eingriffen unterzogen. Dabei wird die stellvertretende Einwilligung der Eltern als zulässig erachtet, um den medizinischen
Eingriff zu legitimieren. Diese Maßnahmen stehen jedoch zunehmend in der Kritik und werden als Verstoß gegen die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie als Verletzung wesentlicher Grund- und Menschenrechte gewertet. Obwohl sich aktuelle Empfehlungen und
Leitlinien zunehmend an den Rechten und dem Wohl von intergeschlechtlichen Minderjährigen orientieren, ist die Anzahl der geschlechtsverändernden Eingriffe in den letzten Jahren dennoch relativ konstant geblieben. Hieraus ergibt sich ein aktueller Handlungsbedarf. In der vorliegenden Arbeit wird an den Rechten von intergeschlechtlichen Minderjährigen angeknüpft. Dabei liegt der Fokus auf den Selbstbestimmungsrechten von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen. In der Literatur ist umstritten, inwiefern Minderjährigen eigene Selbstbestimmungsrechte zustehen und sie diese selbst ausüben können. Im Rahmen der Masterarbeit wird daher zunächst erarbeitet, in welchem Verhältnis Elternrechte und Selbstbestimmungsrechte von intergeschlechtlichen Minderjährigen im aktuellen Familienrecht stehen. Daraus wird abgeleitet, welche Möglichkeiten und Grenzen der Selbstbestimmung und Stellvertretung bei geschlechtsverändernden medizinischen Eingriffen bestehen. Hierbei zeigt sich, dass gerade nicht medizinisch indizierte Eingriffe, die auf eine „Angleichung“ des Geschlechts an bestehende Geschlechternormen ausgerichtet sind, gegen das Kindeswohl sowie Grundrechte verstoßen und Minderjährigen wesentliche Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Lebensführung nehmen. Wirksame familienrechtliche Schutzmöglichkeiten bestehen
jedoch nicht. Als Perspektive wird daher ein Gesetzesentwurf des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf seinen Schutzgehalt für intergeschlechtliche Minderjährige untersucht. Neben wenigen Kritikpunkten zeigt sich, dass das „Geschlechtervielfaltsgesetz“ zum Schutz und zur Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Minderjähriger beitragen könnte. Ergänzend zu einer gesetzlichen
Klarstellung, ist jedoch auch Beratung und Unterstützung für intergeschlechtliche Kinder, Jugendliche und ihre Eltern erforderlich. Aus diesem Grund werden Möglichkeiten der Sozialen Arbeit zur Förderung geschlechtlicher Vielfalt entwickelt und Beratungs- und Unterstützungsansätze dargestellt. Insgesamt zeigt sich jedoch, dass auch ein gesellschaftliches Umdenken
notwendig ist, um intergeschlechtlichen Menschen Selbstbestimmung über ihren Körper und die eigene geschlechtliche Identität zu ermöglichen.
Im Rahmen einer wissenssoziologischen Diskursanalyse zum Thema der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit Lernschwierigkeiten werden Zuschreibungsprozesse und Normalitätskonstruktionen im fachlichen Diskurs der Pädagogik und der Sozialen Arbeit erforscht. Die intersektional angelegte Untersuchung fokussiert dabei das Wechselverhältnis der Konstruktionen von Behinderung, Geschlecht und Sexualität.
Kollektive Interessenvertretung in der Sozialen Arbeit. Eine Analyse nach dem Machtressourcenansatz
(2020)
Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit ist die Beobachtung, dass es durch Prozesse der Ökonomisierung und De-Professionalisierung im Sozialsektor zu einer wahrgenommenen Abwertung der professionseigenen Kompetenzen kommt und sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Es fehlt jedoch die wahrnehmbare Gegenwehr durch die betroffenen Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Diesem Widerspruch wird nachgespürt, indem auf ein Analyseinstrument der Gewerkschaftsforschung, den Machtressourcenansatz, zurückgegriffen wird. Mit der Untersuchung der strukturellen, organisatorischen, institutionellen und gesellschaftlichen Machtressourcen - als Grundlage für die kollektive Interessenvertretung von lohnabhängig Beschäftigten - sollen mögliche Besonderheiten aufgedeckt werden, die den beschriebenen Widerspruch erklärbar machen. Hierzu wird im ersten Kapitel der Begriff der kollektiven Interessenvertretung erläutert, indem unterschiedliche Formen von Interessen dargestellt und für die Soziale Arbeit spezifiziert werden. Interessenverbände, und im speziellen Gewerkschaften, werden als Zusammenschlüsse von Interessenträger*innen vorgestellt. Im zweiten Kapitel folgen die Beschreibung der Entwicklung des Machtressourcenansatzes und seiner Heuristik, sowie die Darstellung der vier Dimensionen von Lohnabhängigenmacht. Im dritten Kapitel werden die vier Dimensionen als Analyse-Schema auf die Kontexte Sozialer Arbeit übertragen.
Im Wintersemester 2005/2006 startete der Bachelor-Studiengang „Soziale Arbeit“ an der Fachhochschule Köln und integrierte die bisherigen Diplomstudiengänge „Sozialpädagogik“ und „Soziale Arbeit“. Nach dem Sommersemester 2008 verließen die ersten Absolventen die Hochschule. Bundesweit gibt es bislang nur wenige Untersuchungen über die Studiensituation in den neuen Bachelorstudiengängen und insbesondere über die Einschätzung der Studierenden ihres eigenen Studiums. So entstand die Idee, drei Jahre nach der Einführung des neuen Bachelor-Studiengangs „Soziale Arbeit“ an der Fachhochschule Köln, die Studierenden zu ihren Erfahrungen bezüglich (1) des Studiums im Allgemeinen, (2) ihrer schulischen und beruflichen Vorerfahrungen, (3) den Rahmenbedingungen des Studiums, (4) der Struktur des Studiums, (5) den Inhalten des Studiums, (6) den Netzwerken und der Kommunikation im Studium, (7) der Persönlichkeitsbildung sowie (8) der Etablierung eines professionellen Selbstbildes durch das Studium und der beruflichen Orientierung während des Studiums zu befragen.
Ausgangspunkt dieser Untersuchung ist die Analyse des Wissenstransfers von der Wissenschaft in die Praxis der Sozialen Arbeit am Beispiel des Netzwerkbegriffs. Durch die Analyse des Verständnisses von Netzwerken sowie der Nutzung von Netzwerkmetaphern soll der Wissenstransfer nachgezeichnet werden. Die Analyse schließt an den Diskurs der Verwendungsforschung an und versteht Wissenstransfer systemtheoretisch als strukturelle Kopplung zwischen den gesellschaftlichen Funktionssystemen der Sozialen Arbeit und der Wissenschaft. Wissenstransfer ist demnach die Irritation des Hilfesystems durch das Wissenschaftssystem, um Veränderungsprozesse zu initiieren. Dazu wird der wissenschaftliche Diskurs in Hand- und Wörterbüchern zum Thema Netzwerke analysiert und Ergebnissen aus leitfadengestützten Interviews in den Bereichen der Jugendhilfe und Gemeinwesenarbeit gegenübergestellt. Neben der Verwendung des Netzwerkbegriffes werden Netzwerkmetaphern in Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit untersucht. Es wird davon ausgegangen, dass Wissenstransfer sich auch in Metaphern manifestiert und Metaphern als Indikator für den Wissenstransfer dienen können.
Im Ergebnis zeigt sich, dass sich die Verwendung des Netzwerkbegriffs in Wissenschaft und Praxis deutlich unterscheidet. Während in der Wissenschaft ein breites Spektrum von unterschiedlichen theoretischen Ansätzen und Begründungszusammenhängen zur Erklärung der Wirkungsweisen von Netzwerken vorliegt, zeigt sich in der Praxis der Sozialen Arbeit eine rudimentäre Rezeption dieser Erkenntnisse.
Kollektive Interessensvertretung in der Sozialen Arbeit: Eine Analyse nach dem Machtressourcenansatz
(2020)
Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit ist die Beobachtung, dass es durch Prozesse der Ökonomisierung und De-Professionalisierung im Sozialsektor zu einer wahrgenommenen Abwertung der professionseigenen Kompetenzen kommt und sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Es fehlt jedoch die wahrnehmbare Gegenwehr durch die betroffenen Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Diesem Widerspruch wird nachgespürt, indem auf ein Analyseinstrument der Gewerkschaftsforschung, den Machtressourcenansatz, zurückgegriffen wird. Mit der Untersuchung der strukturellen, organisatorischen, institutionellen und gesellschaftlichen Machtressourcen - als Grundlage für die kollektive Interessenvertretung von lohnabhängig Beschäftigten - sollen mögliche Besonderheiten aufgedeckt werden, die den beschriebenen Widerspruch erklärbar machen. Hierzu wird im ersten Kapitel der Begriff der kollektiven Interessenvertretung erläutert, indem unterschiedliche Formen von Interessen dargestellt und für die Soziale Arbeit spezifiziert werden. Interessenverbände, und im speziellen Gewerkschaften, werden als Zusammenschlüsse von Interessenträger*innen vorgestellt. Im zweiten Kapitel folgen die Beschreibung der Entwicklung des Machtressourcenansatzes und seiner Heuristik, sowie die Darstellung der vier Dimensionen von Lohnabhängigenmacht. Im dritten Kapitel werden die vier Dimensionen als Analyse-Schema auf die Kontexte Sozialer Arbeit übertragen.
Ausgangspunkt des Quartiermanagements bilden Stadtgebiete, die ihre Handicaps nicht aus eigener Kraft beseitigen können und in der Stadtentwicklung zurückbleiben. Weil der Problemkontext nicht auf eine einfache Ursache zurückgeführt werden kann, sondern aus einem komplexen Gefüge von Faktoren resultiert, kann in diesen Fällen mit herkömmlicher sektoraler Politik nur wenig ausgerichtet werden.
Um diese Stadtgebiete wieder in eine geordnete Stadtteilentwicklung zu bringen, bedarf es des neuen Politikansatzes der integrierten, Sektoren übergreifenden Stadtentwicklung. Darin bildet das Quartiermanagement als neues Steuerungsinstrument zur integrativen Bündelung der Kräfte das Kernelement. Es eignet sich, um einerseits die professionellen Möglichkeiten der kommunalen und intermediären Akteure aus verschiedenen Feldern und Dezernaten zu verbinden. Andererseits liegt seine Stärke darin, die vorhandenen Entwicklungspotenziale im Quartier zu wecken, zu aktivieren und zu unterstützen.
Damit diese Strukturaufgaben in den Quartieren realisiert werden können, müssen seitens der Kommune geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden. Besonders hervorzuheben ist die Impulshandlung des Stadt-/ Gemeinderates in Form eines politischen Beschlusses zur Umsetzung eines integrierten Handlungskonzeptes für ein jeweiliges Quartier.
Das Stadtteil- und Quartiermanagement kann nicht primär als Aufgabe einzelner Akteure, sondern muss als sozialräumliches Handlungssystem aufgefasst werden. In den „überforderten Nachbarschaften“ sind viele professionelle Akteure in der Regel bereits in der Bearbeitung der lokalen Probleme engagiert, aber ihre Kapazitäten sind erschöpft und ihre Kompetenzen begrenzt, so dass für das „Missing Link“ ein Quartiermanagement gebraucht wird. Auch wenn der „Quartiermanager“ zentrale Entwicklungs-, Koordinations- und Vernetzungsaufgaben in einem solchen System wahrnimmt, darf das Anforderungsprofil nicht auf ihn beschränkt werden. Für den Erfolg der sozialen Quartiersneuerung in einem Quartier ist das gesamte Geflecht der beteiligten Akteure verantwortlich.
Quartiermanagement ist als System zu verstehen. Bei Quartiermanagement handelt es sich nicht um eine oder mehrere Personen, die hauptberuflich als Quartiermanager/in arbeiten. Es betrifft ein Netzwerk von Akteuren aus den unterschiedlichen Einrichtungen und Sektoren im Quartier, in dem die Verwaltung, die Politik, die freien Träger, soziale Einrichtungen, lokale Vereine etc. involviert sind. Jeder Akteur aus dem Netzwerk muss seinen Teil zum Quartiermanagement beitragen. Der einzelne Quartiermanager kann die Situation im Stadtteil nicht zum Besseren verändern, wenn er nicht die Unterstützung dieses Netzwerkes hat.
Damit der Organisationsaufbau eines Netzwerkes für das Stadtteil- und Quartiermanagement gelingen kann, sind die Netzwerkstrukturen prozessorientiert angemessen zu gestalten. Die Etablierung einer wirkungsvollen Netzwerkorganisation der sozialen Stadterneuerung muss sich an einer Kombination von Top-Down und Bottom-Up-Ansätzen orientieren, um einerseits die zielorientierte Steuerung sicherzustellen und andererseits nach dem Subsidiaritätsprinzip Entscheidungen möglichst auf bürgernahe Ebenen zu verlagern.
Das Quartiermanagement muss auf das jeweilige Quartier zugeschnitten sein. Unterschiedliche Problemlagen und Handlungsbedürfnisse erfordern ein Quartiermanagement, das den sozialen, wirtschaftlichen und baulichen Problemlagen im Quartier gerecht wird. Bereits vorhandene Potenziale sind aufzubauen, zu unterstützen und zu aktivieren. Für die Entwicklung des Quartiermanagements müssen quartiersbezogene Problemlagen und daraus abgeleitete Handlungserfordernisse in den Mittelpunkt gestellt werden.
Zusammenfassend lassen sich aus den Analysen des Quartiermanagements in vielen deutschen Stadtteilen 14 Standards für ein erfolgreiches Quartiermanagement ableiten.
Steigende Unsicherheitswahrnehmungen im höheren Alter korrespondieren kaum mit der objektiven Kriminalitätsrate oder dem Risiko, Opfer einer Straftat zu werden. Vielmehr beeinflussen das Gefühl der eigenen Verletzbarkeit, die Wahrnehmungen im Wohnquartier und die Beziehungen zur Nachbarschaft das subjektive Sicherheitsempfinden Älterer in besonderem Maße. Für die Soziale Arbeit eröffnet sich damit ein neues Themenfeld, denn das individuelle Sicherheitsempfinden wirkt sich unweigerlich auf die eigene Lebensqualität und auf die Teilhabechancen im Alter aus. Fachkräfte der Sozialen Arbeit können dabei kriminalpräventive und fachliche Methoden kombinieren, um sozialraumorientierte und zielgruppenadäquate Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage älterer Menschen in die Praxis zu integrieren.
Dieses Praxishandbuch verbindet kriminologisches Grundlagenwissen zur objektiven und subjektiven Sicherheit älterer Menschen mit praxisorientierten Handlungsansätzen der Sozialen Arbeit. Es richtet sich an Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Gemeinwesen sowie Akteure der Kriminalprävention.
Im Blickpunkt stehen ältere Menschen, die in ihrer privaten Lebensführung zurückgezogen leben, wenig in lokale Beziehungsnetzwerke involviert sind und die von Informationen und Angeboten der Altenhilfeträger bisher nicht erreicht werden. Für diese Menschen wurde die Idee einer „kommunikativen Informationsinfrastruktur“ im Sozialraum des Wohnviertels und Stadtteils entwickelt. Mit dem Infrastrukturmodell soll vermieden werden, dass solche Personen unerkannt in Notsituationen geraten, aber auch sichergestellt werden, dass sie kontinuierlich über Gelegenheiten zur erfolgreichen Bewältigung ihrer Lebenssituation informiert werden. Das Buch beschreibt das entwickelte Modell und die Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung. Das Modell zeigt Perspektiven für die Sozialplanung auf, dass zwischen privater Lebensführung im Alter und öffentlicher Daseinsvorsorge der Altenhilfe wirkungsvoll vermittelt werden kann. Zurückgezogen lebende ältere Menschen werden aus dem lokalen Umfeld unterstützt, sich umfassend zu informieren und Chancen zur Mitgestaltung von Angeboten gemäß ihren Bedürfnissen wahrzunehmen.
Die Zahl Jugendlicher und Heranwachsender im Strafvollzug, die aufgrund von Gewaltdelikten inhaftiert sind, ist innerhalb der letzten Jahre gestiegen. Die Thesis untersucht literaturbasiert die Frage nach den Ursachen devianten Verhaltens und stellt hierzu Hypothesen auf. Bei der Erstellung konnte nur auf eine begrenzte Datenbasis zurückgegriffen werden. Die unterschiedlichen Formen von Gewalt werden beleuchtet. Gewaltausübung und -bereitschaft im Zusammenhang mit der Straftat und in der Justizvollzugsanstalt durch und an Mitgefangene betrifft die Geschlechter gleichermaßen. Die Thesis fokussiert sich auf die Gruppe weiblicher Strafgefangener im Jugendvollzug. Es wird auf geschlechtsspezifische Unterschiede eingegangen. Mit der Thesis werden Hypothesen zur Entstehung devianten Verhaltens aufgestellt. Hierbei ist essenziell, dass junge inhaftierte Menschen häufig in prekären Lebenssituationen aufwachsen und in ihrer Kindheit beziehungsweise Jugend innerhalb sowie außerhalb ihrer Familie vielfach Gewalt erfahren. Zahlreiche Fälle werden vom Schutzsystem nicht erkannt.
Prozentual gehört nur ein geringer Teil der Gefangenen dem weiblichen Geschlecht an. Die Bachelorthesis untersucht theoretisch und empirisch die Situation weiblicher Gefangener im Jugendstrafvollzug und setzt sich am Beispiel der JVA Iserlohn mit der Frage auseinander, inwiefern Fachkräfte des Sozialen Dienstes einen Beitrag zu Gewaltprävention und zur Erreichung der Ziele des Jugendstrafvollzuges leisten können.