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Im Rahmen einer Diplomarbeit zum Thema "Jugendschutz und Internet in Öffentlichen Bibliotheken" werden die für den Jugendmedienschutz relevanten Gesetze vorgestellt. Neben dem Strafgesetzbuch und dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdenten Schriften wird insbesondere auf die Jugendschutzregelungen des neu eingeführten Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes des Bundes und des Mediendienste-Staatsvertrags der Bundesländer eingegangen. Es wird untersucht, welche Konsequenzen bestehende und durch das IuKDG neu hinzukommende Jugendschutzregelungen auf den Internet-Zugang einer öffentlichen Bibliothek haben. Abschließend werden Möglichkeiten genannt, die sich Öffentliche Bibliotheken mit Internet-Angebot bieten, um den jugendschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden zu können. In diesem Rahmen werden Arbeitsweisen und Charakteristika von Filtersoftware vorgestellt, die eine technische Regulierungsmöglichkeit des Internet-Zugangs bieten.
Informationsversorgung ist zu einem zentralen Thema geworden. Das gilt längst nicht mehr nur für die Wirtschaft. Auch für Privatpersonen wird die Beschaffung von umfassenden und aktuellen Informationen zu alltagspraktischen Fragestellungen immer wichtiger, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Informationen dienen als Basis für richtige Entscheidungen, so daß die Nachfrage nach Informationen stetig ansteigt. Den Öffentlichen Bibliotheken bietet sich in dieser veränderten Gesellschaft die Chance, ihren Standpunkt neu zu definieren, denn sowohl der Informationsbedarf als auch das Informationsangebot steigen weiterhin zunehmend an. Mit konventionellen Mitteln alleine läßt sich diese Aufgabe für die Bibliothek aber nicht mehr länger bewältigen. Zu viele Informationen sind auf herkömmlichem Wege kaum noch erreichbar. Viele sonst schwer zugängliche Informationen bietet mit Sicherheit das Internet, welches von vielen Bibliotheken auch schon genutzt wird. Doch aufgrund der Strukturlosigkeit des Internets ist es oft schon ein Zufall, das zu finden, was man sucht. Auch die Korrektheit des Gefundenen ist im Internet nicht gewährleistet (vgl. Lipka, 1998, S. 107). Durch die Nutzung von Online-Datenbanken könnte die Informationsversorgungspflicht durch die Bibliotheken noch besser wahrgenommen werden. Durch Online-Datenbanken sind ständig aktuelle Informationen aus allen Wissensbereichen verfügbar. Hier werden Informationen angeboten, die auf herkömmlichen Wegen sonst oft kaum zu beschaffen sind. Aufgrund der Eignung von Bibliotheken als Standort für Online-Datenbanken war das Ziel dieser Untersuchung herauszufinden, wie verbreitet die Nutzung von Online-Datenbanken in Öffentlichen Bibliotheken in Deutschland tatsächlich ist, ob in Öffentliche Bibliotheken ein Markt für Online-Datenbanken vorhanden ist und ob durch Bibliotheken die potentiellen Kunden der Datenbankanbieter (Hosts) erreicht werden können.
Die Kritik an der Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung nimmt in den letzten Jahren immer mehr zu. Davon betroffen sind auch die Bibliotheken als kulturelle Einrichtungen der Städte und Gemeinden. Bei steigenden Ausgaben und zunehmenden Haushaltskürzungen werden die erbrachten Leistungen immer geringer. Gefordert wird von ihnen jedoch verstärkt wirtschaftliches Arbeiten und ein effektiver sowie effizienter Mitteleinsatz. In Frage kommt dafür auch eine Rechtsformänderung der Bibliothek in eine GmbH, d. h. "die Finanzierung und Trägerschaft bleiben öffentlich, die Bibliothek bekommt aber eine weitergehende (...) Selbständigkeit. So werden die Verantwortlichkeit und auch ein gewisses Risiko in die Einrichtung verlagert, die damit dann nach unternehmerischem Ansatz geführt werden soll." In Gütersloh und Schriesheim wurde für die dortigen Bibliotheken diese genannte Möglichkeit ausgewählt. Beide werden in der Rechtsform GmbH geführt, wobei die Städte nicht alleinige Gesellschafter sind. Diese Arbeit wird, nach einer genaueren Definition der Rechtsform GmbH und deren rechtliche Bestimmungen, beide Bibliotheken vorstellen, die getroffenen Regelungen bzw. Verträge, und die sich daraus ergebenden Vor- und Nachteile aufzählen und erörtern. Am Ende soll noch auf die Fragen eingegangen werden, ob diese Rechtsformänderung eine denkbare Alternative für weitere Bibliotheken darstellen kann, und welche Gesellschafter Interesse an der Beteiligung an einer Bibliothek haben können.