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In den Jahren 2015 und 2016 ist im Zuge des starken Anstieges der Flüchtlingszahlen eine Debatte über digitale Medien im Zusammenhang mit Menschen auf und nach der Flucht entstanden. Hinweise darauf sind der „Digitale Flüchtlingsgipfel“, der im Jahr 2016 vom Bundesinnenministerium veranstaltet wurde, oder die Studie „Internet ist gleich mit Essen“ von Nadia Kutscher und Lisa-Marie Kreß.
Innerhalb der vorliegenden explorativen Forschungsarbeit werden aus einer sozialarbeitswissenschaftlichen Perspektive Apps als digitale Medien, die beim Integrationsprozess
von geflüchteten Menschen in Deutschland unterstützen sollen, auf einer inhaltlichen und technisch-funktionalen Ebene analysiert. Mit einer eigens entwickelten Erhebungsmethode werden die Inhalte der Apps mithilfe eines Analyserasters ausgewertet. Als Grundlage für
die Analyse dient das soziologische Modell "Integration als Sozialintegration“ von Friedrich Heckmann. Die fünf Apps „Ankommen“, „Integreat“, „Moin Refugee“, „Welcome App Germany“ und „Welcome to NRW“ wurden aufgrund der vertretenen geografischen Bereiche sowie des Spektrums der Initiatoren aus staatlichen Institutionen, „Willkommensinitiativen“
und Institutionen der Sozialen Arbeit ausgewählt.
Die Forschungsarbeit richtet ihren Blick auf die Inhalte der Apps und deren Gewichtung in Bezug auf die Integrationsdimensionen. Daraus werden Hypothesen entwickelt, wie durch
Inhalte der Apps Mechanismen entstehen, die die Integrationsprozesse zwischen Lenkung und Selbstermächtigung beeinflussen. Dabei wird kritisch reflektiert, inwieweit die Themen
der konstruierten und heterogenen Zielgruppe der geflüchteten Menschen aufgegriffen werden. Aufbauend auf den Untersuchungsergebnissen werden Schlussfolgerungen gezogen, wie Apps zu zielgruppenübergreifenden, digitalen Informationsangeboten für Leistungen und Träger der Sozialen Arbeit weiterentwickelt werden können.
Grundlegend wird in dieser Masterarbeit der Frage nachgegangen, welche Anspruchsvoraussetzungen Versicherte nach der Integration des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) erfüllen müssen, um eine Palliativversorgung zu erhalten. Über die definitorische Unschärfe des Beginns und weiteren Verlaufs des Sterbens werden das Risiko der Ungleichbehandlung aufgezeigt und die Konsequenzen für die Soziale Arbeit abgeleitet.
„Die sozialen Problemlagen der Frauen, die ich betreue, werden immer komplexer.“ So sagte kürzlich eine Frauenhaus-Mitarbeiterin sinngemäß. Diese Aussage einer Fachfrau in Verbindung mit eigenen Erfahrungen während meines Projektstudiums in einem Frauenwohnheim machten mich neugierig, mehr über die Sozialarbeit in diesen Bereichen zu erfahren. Mein persönliches Interesse begründet sich außerdem darin, daß der Berufseinstieg bevorsteht und das Frauenwohnheim ein von mir bevorzugtes Praxisfeld ist. Damit erschien es mir sinn- und reizvoll, ein Thema aus diesem Bereich zu bearbeiten. Aus diesen Überlegungen entwickelte sich die Fragestellung der vorliegenden Arbeit, die sich zu Beginn sowohl auf den Bereich ‘Frauenwohnheim’ als auch ‘Frauenhaus’ bezog, im Laufe der Zeit jedoch - wie später noch deutlich wird - auf ‘Frauenwohnheim’ konkretisierte: ‘Welchen sozialen Problemlagen begegnet eine Sozialarbeiterin im Frauenwohnheim und welche erforderlichen Kompetenzen ergeben sich für sie daraus?’ Das fachliche und fachöffentliche Interesse an diesem Thema besteht darin, im Zuge einer Professionalisierung der Sozialen Arbeit den steigenden Anforderungen in verschiedenen Praxisfeldern adäquat zu begegnen, etwa auch durch die Erarbeitung sogenannter Anforderungs- oder Kompetenzprofile. Die gibt es meines Wissens für die Sozialarbeit im Frauenhaus- und Frauenwohnheim-Bereich bisher nicht. An der Professionalisierung der Sozialarbeit in diesen Praxisfeldern besteht ein öffentliches Interesse insoweit, daß eine Verselbständigung und eine verbesserte gesellschaftliche Integration der Betroffenen erwünscht ist. Von Seiten der öffentlichen Kostenträger besteht auch Interesse daran, mit möglichst geringem Kostenaufwand möglichst gute Ergebnisse zu erzielen, also effizient zu arbeiten. Der vorliegenden Arbeit liegt eine qualitative Untersuchung zugrunde. Gegenstand der Untersuchung waren Frauen, die im Frauenwohnheim oder Frauenhaus leben oder gelebt haben. Aus einem ausgewählten Einzelfall erarbeite ich die sozialen Problemlagen sowie die daraus resultierenden erforderlichen Kompetenzen für die Sozialarbeit im Frauenwohnheim. Durch Hinzuziehung von Literatur sichere ich die Ergebnisse wissenschaftlich ab.
Im Blickpunkt dieser Studie steht die Befragung von Absolvent/-innen Kölner Berufskollegs zu ihrer Situation im Übergang Schule-Beruf samt dem Prozess der beruflichen Orientierung im Rahmen eines quantitativen und qualitativen Untersuchungsdesigns. Dabei konnten aus den quantitativen Daten fünf Typen mit differenzierten Übergangsverläufen ermittelt werden (Bildungsorientierte im Aufstieg,Bildungsorientierte in Seitdrift,Personen in beruflicher Etablierung, Personen in beruflicher Suchbewegung und Personen mit prekärer Beschäftigung). Die Ergebnisse bestätigen die Vermutung, dass der Übergang Schule-Beruf nicht für alle Absolvent/-innen gleichermaßen problemlos verläuft. Vor allem Migranten oder Personen mit einem Migrationshintergrund haben größere Probleme im Übergang Schule-Beruf als autochthone Deutsche. Sie sind in den Clustern mit eher problembehafteten Übergängen überrepräsentiert. Aber auch gute Schulnoten, ein hoher Schulabschluss und ein bildungsnahes Herkunftsmilieu begünstigen den Übergang-Schule Beruf.
Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass Untersuchungen der Berufseinmündungsphase in Köln nicht losgelöst vom Problem der Chancengleichheit im lokalen Bildungssystem diskutiert werden dürfen. Der elterliche Haushalt besitzt dabei aber nicht nur hinsichtlich der Übertragung von Bildungskapital eine herausragende Bedeutung. Denn die Eltern sind auch die primäre Beratungsinstanz bei berufsbezogenen Orientierungsfragen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Bedeutung der Schulen oder der Agentur für Arbeit ist dagegen sowohl im Übergang Schule-Beruf als auch im Prozess der weiteren beruflichen Orientierung von geringerer Bedeutung.
In der stationären Kinder- und Jugendhilfe wird der Umgang zwischen Kindern und ihren Eltern oftmals aus kindeswohlbezogenen Gründen an Bestimmungen wie eine Begleitung oder zeitliche oder räumliche Einschränkungen geknüpft. Solche Anordnungen können mithilfe digitaler Medien wie Smartphones immer einfacher umgangen werden. Dieses Phänomen hat in wissenschaftlichen Untersuchungen bislang keine Beachtung gefunden, obgleich die Vermutung naheliegt, dass es negative Auswirkungen für die Klientel und Herausforderungen für die Fachkräfte bedeutet. Das Ziel der Bachelorthesis liegt darin herauszufinden, wie sich die Schnittstelle zwischen digitalen Medien und Umgangsrecht in der Praxis verhält. Um der Forschungsfrage "Welche Bedeutung haben kommunikative Entgrenzungseffekte durch digitale Medien für die Umsetzung von Umgangsbestimmungen und die Praxis von Fachkräften in der stationären Kinder- und Jugendhilfe?" nachzugehen, wurde ein Experteninterview durchgeführt. Dieses wurde mithilfe der Qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet und unter anderem durch John Bowlbys Bindungstheorie gestützt und interpretiert. Zu den zentralen Ergebnissen gehört, dass die unerlaubten Umgangskontakte erhebliche Risiken für die Kinder, die Eltern-Kind-Beziehung sowie die Praxis Sozialer Arbeit bergen. Die Untersuchung zeigt, dass die Ziele der Umgangsbestimmungen kaum erreicht werden können und die Hilfeeinrichtungen ihren Schutzraum verlieren. Zudem wird deutlich, dass Fachkräften kaum Handlungsleitlinien vorliegen und sie den unerlaubten Kontakt nicht verhindern, sondern nur bestmöglich mit den Folgen umgehen können. Dies führt einerseits zu einer Machtlosigkeit auf Seiten der Fachkräfte und andererseits zu einer zunehmenden Wirkungslosigkeit bei der Umsetzung von Umgangsbestimmungen. Die Soziale Arbeit ist angehalten, diese Problematik im Fachdiskurs präsent zu machen, sodass ein bedachter Umgang mit ihr möglich wird, sowie die Theorie und Praxis an diese neuen und veränderten Umstände anzupassen.
Der rasch anwachsenden Verbreitung digitaler Spiele kommt für die Soziale Arbeit eine zunehmende Bedeutung zu. Dabei ist dieses Medium als Ganzes durch tiefgreifende geschlechtsspezifische Disparitäten geprägt: Männlichkeit wird gemäß tradierten Rollenbildern mit Überlegenheit und Dominanz verknüpft; Weiblichkeit auf verschiedene Weisen marginalisiert, auf Stereotype reduziert und ausgegrenzt.
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie Mädchen und Frauen als Spielerinnen sowie als Spielcharaktere in Action-, Adventure- und Rollenspielen überwiegend zu Randfiguren degradiert und durch ihre sexualisierte Darstellung als Objekte männlicher Schaulust objektifiziert werden. Dazu werden empirische Daten von Untersuchungen aus dem hiesigen und angloamerikanischen Raum mit den Konzepten des männlichen Habitus nach Bourdieu bzw. der hegemonialen Männlichkeit von Connell sowie der Darstellung von Mulvey zum männlichen Blick verknüpft.
Schließlich werden im Text auch die Phänomene der Ausgrenzung von Spielerinnen bei Multiplayer-Online-Spielen beleuchtet und mit den Ausführungen von Meuser zur kompetitiven Struktur des männlichen Habitus in Verbindung gebracht bzw. erklärt.
Die hier gesammelten Erkenntnisse können als Türöffner für die Arbeit mit Jugendlichen und als Basis für den gendersensiblen Umgang mit dem Thema „Digitale Spiele“ in pädagogischen Zusammenhängen dienen.
Frühe Hilfen sind ein wichtiger Bestandteil für die flächendeckende Prävention im Kinderschutz sowie im Gesundheitswesen. Das Unterstützungssystem der Frühen Hilfen ist bundesweit
sowohl regional als auch überregional organisiert. Die Zielgruppe der Frühen Hilfen
sind vornehmlich (werdende) Eltern mit Kindern zwischen null und drei Jahren.
Frühe Hilfen müssen sich in der Praxis immer wieder mit Fragen der Niedrigschwelligkeit,
des Schutzauftrages und des staatlichen Wächteramtes auseinandersetzen und sich hierzu positionieren. Sie bewegen sich in einem Präventionskontext, der von neoliberalen und
anderen normativen Ordnungsprinzipien geprägt ist. Diese Ordnungsprinzipien wirken auf die Spannungsfelder von Förderung und Prävention auf der einen sowie Hilfe und Kontrolle auf der anderen Seite. Der Anspruch, dass Frühe Hilfen für alle Familien erreichbar sein sollen, wird mit dem Auftrag gekoppelt, ein besonderes Augenmerk auf Familien zu richten,
die sich in Problemlagen befinden. Hier werden bereits die Ambivalenzen der Frühen Hilfen erkennbar. Die vorliegende Arbeit
analysiert den präventiven Auftrag der Frühen Hilfen, indem sie sich u.a. kritisch mit der Regulierungsfunktion des Sozialstaates auseinandersetzt und die Tendenzen von „Re-
Familisierung“ und „De-Familisierung“, das „In-die-Verantwortung-Nehmen“ und den „Verantwortungsentzug“
von Familien, betrachtet. Darüber hinaus prüft die Arbeit, ob dem Präventionsgedanken
der Frühen Hilfen das Anliegen der Erhaltung und Förderung von Humankapital zugrunde liegt und ob es möglich ist, Frühe Hilfen losgelöst von Kinderschutz zu betrachten. Des Weiteren ist das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit herauszufinden, ob
eine Vermischung der Angebote der Frühen Hilfen und der Angebote der Hilfen zur Erziehung stattfindet.
Vor dem Hintergrund öffentlicher Diskurse um die angebliche Rückständigkeit geschlechtlicher Rollenver- ständnisse bei männlichen Migranten zeigt die vorliegende Arbeit, dass soziale Ungleichheit und nicht etwa die Kultur als wesentliche Einflussgröße bei aggressiv-maskulinem oder frauenabwertendem Verhalten in Erscheinung tritt. Eben solche Handlungsmodi der subjektiven Lebensbewältigung können durch die offene Kinder- und Jugendarbeit mit ihrem non-formalen Bildungsauftrag professionell bearbeitet werden.
Das hier vertretene Professionalitätsverständnis macht Reflexionen geschlechtlich konnotierter Eigenschaften, Verhaltensweisen und Angebote nötig, um geschlechter-stereotype Reproduktionen zu vermeiden, aber gleichzeitig der lebensweltlichen Bedeutung des Geschlechts für Jugendliche gerecht zu werden. Zudem wird hier das Thema Interkulturalität in der Sozialen Arbeit als mögliche Gefahrenquelle homogenisierender kultureller Zuschreibungen problematisiert, die soziale Ungleichheit verdeckt. Die eigentliche Heterogenität der Migrantinnen und Migranten wird dabei als vorwiegend mit niedriger Statusplatzierung einhergehend aufgeschlüsselt. Im empirischen Teil wird der professionelle Umgang der Praxis mit dem Phänomen männlich konnotierter Lebensbewältigung bei Migranten untersucht. Die Daten qualitativer Interviews mit Fachkräften der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden dabei mithilfe der Grounded Theory zu Kategorien fachlicher Bearbeitungs-weisen ausgewertet, um so zu verallgemeinerten theoretischen Aussagen über die offene Kinder- und Jugendarbeit insgesamt zu gelangen. Jugendarbeit wird hier vor allem als arrangierter Möglichkeitsraum für Jugendliche diskutiert, der normative Grenzen hat und bei deren Übertretung die Praxis intervenierend agiert.
Die Zahl Jugendlicher und Heranwachsender im Strafvollzug, die aufgrund von Gewaltdelikten inhaftiert sind, ist innerhalb der letzten Jahre gestiegen. Die Thesis untersucht literaturbasiert die Frage nach den Ursachen devianten Verhaltens und stellt hierzu Hypothesen auf. Bei der Erstellung konnte nur auf eine begrenzte Datenbasis zurückgegriffen werden. Die unterschiedlichen Formen von Gewalt werden beleuchtet. Gewaltausübung und -bereitschaft im Zusammenhang mit der Straftat und in der Justizvollzugsanstalt durch und an Mitgefangene betrifft die Geschlechter gleichermaßen. Die Thesis fokussiert sich auf die Gruppe weiblicher Strafgefangener im Jugendvollzug. Es wird auf geschlechtsspezifische Unterschiede eingegangen. Mit der Thesis werden Hypothesen zur Entstehung devianten Verhaltens aufgestellt. Hierbei ist essenziell, dass junge inhaftierte Menschen häufig in prekären Lebenssituationen aufwachsen und in ihrer Kindheit beziehungsweise Jugend innerhalb sowie außerhalb ihrer Familie vielfach Gewalt erfahren. Zahlreiche Fälle werden vom Schutzsystem nicht erkannt.
Prozentual gehört nur ein geringer Teil der Gefangenen dem weiblichen Geschlecht an. Die Bachelorthesis untersucht theoretisch und empirisch die Situation weiblicher Gefangener im Jugendstrafvollzug und setzt sich am Beispiel der JVA Iserlohn mit der Frage auseinander, inwiefern Fachkräfte des Sozialen Dienstes einen Beitrag zu Gewaltprävention und zur Erreichung der Ziele des Jugendstrafvollzuges leisten können.
1977 prägt der deutsche Psychoanalytiker Wolfgang Schmidbauer den Begriff Helfersyndrom. In seiner Konzeption liegt die Grundproblematik des Helfersyndroms darin, dass die
Betroffenen ihre eigene Hilfsbedürftigkeit hinter einer sozial akzeptierten, starken Fassade verstecken. Indem sie permanent anderen helfen und dadurch das Gefühl bekommen, gebraucht zu werden, können sie sich ein gewisses Selbstwertgefühl aufrechterhalten. Wolfgang
Schmidbauer vertritt die Ansicht, dass das Helfersyndrom vor allem bei Beschäftigten in helfenden Berufen vorzufinden ist. Umfassende empirische Belege für seine These führt er jedoch nicht an.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet zunächst den theoretischen Ansatz von Schmidbauer. Darauf aufbauend führt die Autorin eine Untersuchung mittels eines Fragebogens durch, in
der sie in Übereinstimmung mit Schmidbauers These der Frage nachgeht, ob Anzeichen
des Helfersyndroms häufiger bei Studierenden der Sozialen Arbeit als bei Studierenden
der Technischen Informatik festzustellen sind. Anhand dieser quantitativen Forschung
kann als Ergebnis festgehalten werden, dass zwischen den Studierenden beider Studiengänge kaum Unterschiede hinsichtlich der Merkmalsausprägung zu verzeichnen sind.