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Kollektive Interessensvertretung in der Sozialen Arbeit: Eine Analyse nach dem Machtressourcenansatz
(2020)
Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit ist die Beobachtung, dass es durch Prozesse der Ökonomisierung und De-Professionalisierung im Sozialsektor zu einer wahrgenommenen Abwertung der professionseigenen Kompetenzen kommt und sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Es fehlt jedoch die wahrnehmbare Gegenwehr durch die betroffenen Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Diesem Widerspruch wird nachgespürt, indem auf ein Analyseinstrument der Gewerkschaftsforschung, den Machtressourcenansatz, zurückgegriffen wird. Mit der Untersuchung der strukturellen, organisatorischen, institutionellen und gesellschaftlichen Machtressourcen - als Grundlage für die kollektive Interessenvertretung von lohnabhängig Beschäftigten - sollen mögliche Besonderheiten aufgedeckt werden, die den beschriebenen Widerspruch erklärbar machen. Hierzu wird im ersten Kapitel der Begriff der kollektiven Interessenvertretung erläutert, indem unterschiedliche Formen von Interessen dargestellt und für die Soziale Arbeit spezifiziert werden. Interessenverbände, und im speziellen Gewerkschaften, werden als Zusammenschlüsse von Interessenträger*innen vorgestellt. Im zweiten Kapitel folgen die Beschreibung der Entwicklung des Machtressourcenansatzes und seiner Heuristik, sowie die Darstellung der vier Dimensionen von Lohnabhängigenmacht. Im dritten Kapitel werden die vier Dimensionen als Analyse-Schema auf die Kontexte Sozialer Arbeit übertragen.
Kollektive Interessenvertretung in der Sozialen Arbeit. Eine Analyse nach dem Machtressourcenansatz
(2020)
Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit ist die Beobachtung, dass es durch Prozesse der Ökonomisierung und De-Professionalisierung im Sozialsektor zu einer wahrgenommenen Abwertung der professionseigenen Kompetenzen kommt und sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Es fehlt jedoch die wahrnehmbare Gegenwehr durch die betroffenen Fachkräfte der Sozialen Arbeit. Diesem Widerspruch wird nachgespürt, indem auf ein Analyseinstrument der Gewerkschaftsforschung, den Machtressourcenansatz, zurückgegriffen wird. Mit der Untersuchung der strukturellen, organisatorischen, institutionellen und gesellschaftlichen Machtressourcen - als Grundlage für die kollektive Interessenvertretung von lohnabhängig Beschäftigten - sollen mögliche Besonderheiten aufgedeckt werden, die den beschriebenen Widerspruch erklärbar machen. Hierzu wird im ersten Kapitel der Begriff der kollektiven Interessenvertretung erläutert, indem unterschiedliche Formen von Interessen dargestellt und für die Soziale Arbeit spezifiziert werden. Interessenverbände, und im speziellen Gewerkschaften, werden als Zusammenschlüsse von Interessenträger*innen vorgestellt. Im zweiten Kapitel folgen die Beschreibung der Entwicklung des Machtressourcenansatzes und seiner Heuristik, sowie die Darstellung der vier Dimensionen von Lohnabhängigenmacht. Im dritten Kapitel werden die vier Dimensionen als Analyse-Schema auf die Kontexte Sozialer Arbeit übertragen.
Die Wohlfahrtsverbände der beiden großen Kirchen in Deutschland spielen in der Sozialwirtschaft aufgrund ihrer Größe und engen Verflechtung eine übergeordnete Rolle. Nicht zuletzt deswegen zählen sie in den allermeisten Sozialberufen zu den größten Arbeitgebern. Aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Sonderstellung dürfen sie bei der Personalauswahl - im Gegensatz zu konfessionell ungebundenen Arbeitgebern - Menschen ohne die "passende" Konfession vom Bewerbungs- und Einstellungsverfahren ausschließen. Hiervon machen Einrichtungen der Caritas und Diakonie häufig bereits in ihren Stellenausschreibungen Gebrauch. Für die vorliegende Arbeit wurden insgesamt 685 Stellenausschreibungen von katholisch getragenen Einrichtungen analysiert. Bei der Auswertung wird insbesondere in den Blick genommen, in welchen Arbeitsfeldern und bei welchen Stellenarten die "erlaubte Diskriminierung" besonders häufig festzustellen ist. Die Arbeit zeigt auf, dass große arbeitsfeldspezifische Unterschiede auftreten, insgesamt jedoch kaum einheitliche Standards festzustellen sind. Mit Blick auf den befürchteten Fachkräftemangel in einigen Sozialberufen wird die Frage diskutiert, ob es aus Sicht der Kirchen noch sinnvoll ist, zahlreiche qualifizierte Menschen aufgrund der fehlenden Konfessionszugehörigkeit vom Bewerbungs- und Einstellungsverfahren auszuschließen.