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Bildung benötigt Kommunikation. Nicht erst seit der Corona-Pandemie wird deutlich, wie dringend auch geeignete digitale Kommunikationstools zur Verständigung untereinander sowie zwischen Lernenden und Lehrenden benötigt werden. Zielführend und zeitgemäß sind derzeit u.a. Messenger-Apps als digitale Tools zur Kommunikation und Vermittlung in nicht nur inklusiven Berufsbildungskontexten. Denn Messenger sind ein gesellschaftlich und beruflich relevantes digitales Kommunikationstool, das in die Alltagswirklichkeit der Menschen in Deutschland längst Einzug gehalten hat (vgl. Bundesnetzagentur 2020). Die Nutzung ist kaum bzw. nicht mit finanziellen Mehrkosten verbunden, Messenger sind einfach zu bedienen und ermöglichen je nach Anbieter verschlüsselte Kommunikation, die für Bildungskontexte bedeutsam ist. Nicht nur für inklusive Bildungskontexte bieten Messenger-Apps neue methodische, didaktische und pädagogische Möglichkeiten, die die Lehre ergänzen und bereichern können. Diese gilt es zu explorieren und weiterzuentwickeln. Kernfragen des Papers sind also:
- Worauf ist bei der Auswahl und dem Einsatz von Messengern in (inklusiven) Bildungseinrichtungen zu achten? (Kapitel 5.1) 1
- Wie kann der Einsatz geplant und vorbereitet werden? (Kapitel 5.2)
- Welche pädagogischen Einsatzmöglichkeiten und Methoden gibt es (über rein organisatorische Funktionen hinaus)? (Kapitel 5.3)
- Wie und mit welchen Erkenntnissen wurden die entwickelten Ideen im Anwendungsbeispiel umgesetzt? (Kapitel 6). Das Paper richtet sich an Digitalisierungsbeauftragte, Leitungen und Lehrende in Bildungseinrichtungen (weiterführende Schule und Erwachsenenbildung), die neue Wege der Vermittlung und Kommunikation mittels digitaler Tools gehen möchten. Es liefert Hinweise darauf, wie der Einsatz von Messengern zu Lehrzwecken – etwa in der beruflichen Bildung, in der beruflichen Rehabilitation, an allgemeinbildenden Schulen etc. – geplant und durchgeführt werden kann, und worauf dabei zu achten ist.
Ziel dieser Arbeit ist die Entwicklung eines Leitfadens für die Anpassung von Webseiten und unternehmensinternen Prozessen an die Vorgaben der neuen Datenschutz-Grund-verordnung. Die Zielgruppen dieses Leitfadens sind in erster Linie Einzelpersonen und Kleinunternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung oder Arbeitsgemeinschaften ha-ben, die sich mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung befassen können. Die erarbeiteten Erkenntnisse sind jedoch auch für mittelständische Unternehmen, Ver-eine und gemeinnützige Institutionen interessant.
Nach einer Erläuterung der technischen und rechtlichen Grundlagen, werden die wich-tigsten Neuerungen durch die Verordnung zusammengefasst. Anschließend werden die wesentlichen Probleme der Zielgruppen erläutert, leitfadenartig verschiedene Lösungs-ansätze vorgestellt und ein Fazit zur aktuellen Situation gezogen
Ziel dieser Arbeit ist die Entwicklung eines E-Learning Systems, welches als asynchrones und flexibles Online-Format frei zugänglich ist. Nach einer Zusammenfassung der wichtigsten theoretischen und rechtlichen Schulungsthemen, wird das System konzipiert und prototypisch entwickelt. Die Zielgruppe des Systems sind in erster Linie Einzelpersonen und Arbeitnehmer, welche eine Datenschutzschulung aufgrund von Nachweispflichten des Datenschutzgrundgesetzes benötigen.
Bildungseinrichtungen haben zunehmende Bedarfe für professionelle digitale Kommunikation. Bei der Auswahl geeigneter Kommunikationstools besteht Bedarf für geeignete Informationen als Entscheidungsgrundlage. Insbesondere Messenger-Kommunikation ist stark im privaten Alltag der Personen integriert. Während Bedarfe für umfangreiche datensichere Kommunikation in bildungsrelevanten Kontexten steigen, mangelt es an Konzepten für datengeschützte (Karaboga et al. 2014; Digitalcourage e.V. o.J.) und Privatsphäre wahrende Unterstützung von Bildungsprozessen durch Software, an verpflichtender Ausbildung für Fachkräfte (Zorn, Tillmann und Kaminski 2014; Imort und Niesyto 2014), sowie an verlässlicher Information für praktikable Software-Alternativen. Der Beitrag skizziert die besonderen Anforderungen von Bildungseinrichtungen bei der Auswahl geeigneter Software am Beispiel von Messenger-Kommunikation. Aus diesen Anforderungen werden Kriterien für benötigte Informationen als Entscheidungsgrundlage für die Softwareauswahl in drei Kategorien vorgestellt: Datenschutz/Privatsphäre, Barrierefreiheit/Barrierearmut, Praktikabilität.
Da bislang keine Kriterien und Good-Practice-Vorschläge vorlagen, wurde eine Studie zur Eruierung der Eigenschaften potenziell geeigneter Messenger-Software erstellt. Hierfür wurden zunächst notwendige Kriterien zu den drei genannten Kategorien definiert und im Anschluss deutsche und bekannte internationale Messenger auf die Datenschutz-Kriterien hin geprüft. Aufgrund der Ergebnisse zur Konformität mit der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) als Einschlusskriterium wurden die in Frage kommenden Messenger einem Praxistest unterzogen. Dabei wurden teilweise iterativ weitere praxisrelevante Kriterien der Praktikabilität entwickelt.
Neben institutionsinternen Messengern konnten unter den frei erhältlichen anbieterabhängigen Messengern sechs Dienste identifiziert werden, die zumindest bei Nutzenden über 16 Jahren DSGVO-konform genutzt werden können. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sind dies nur noch fünf: Threema, Wire, SID, Ginlo,Chiffry. Des Weiteren erscheinen anbieterunabhängige Messenger-Systeme, die den internationalen Standard für den Austausch von Chatnachrichten (XMPP) einhalten, als eine sinnvolle Möglichkeit für Bildungseinrichtungen. Hier kann ein eigenes oder beauftragtes Server-Hosting (im Verbund) möglich werden und es lässt sich bei einem IT-Dienstleister eine ntsprechende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
Für den Projektkontext IDiT – nämlich die berufliche Bildung für angehende Kaufleute für Büromanagement an Berufsschulen und an Berufsförderungswerken – werden die Entscheidungen für die Nutzung von „Wire“ und „Threema Work“ erläutert und begründet. Die zugrundeliegenden Überlegungen sind zwar auf den Projektkontext (Anwendung im Berufsförderungswerk Köln) zugeschnitten, aber verallgemeinerbar.
Die Arbeit widmet sich einem Thema, das zwar nicht ganz neu ist, bisher aber wenig bedeutsam war und durch das Inkrafttreten der DS-GVO nunmehr auf eine in vielen relevanten Bereichen völlig neue rechtliche Grundlage gestellt und hinsichtlich der spezifischen Fragestellung völlig unbearbeitet ist. Die Arbeit gliedert sich in zwei Hauptteile. Im ersten Teil werden die rechtlichen Grundlagen dargestellt und damit die Relevanz des Themas für das Prüfungsverfahren aufgezeigt. Der zweite Teil widmet sich der Anwendung des neuen Datenschutzrechts auf das Prüfungsverfahren und entwickelt dabei konkrete Handlungsempfehlungen, nach denen Prüfungsämter und sonstige mit Prüfungen befasste Einrichtungen die Anforderungen der DS-GVO erfüllen können.
Ziel ist die Analyse und die Implementierung eines Datenschutzmanagements, gemäß den geltenden EU-Datenschutzvorschriften, am Beispiel eines mittelständischen Unternehmens. Nach einer Zusammenfassung der wichtigsten theoretischen und rechtlichen Grundlagen, werden geeignete Methoden zur Umsetzung vorgestellt. Anschließend wird der Aufbau des Datenschutzmanagements analysiert und an einem Beispielunternehmen implementiert. Zielgruppe sind in erster Linie Unternehmen, Selbstständige oder Beschäftigte mit Datenschutzaufgaben.