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Die Kritik an der Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung nimmt in den letzten Jahren immer mehr zu. Davon betroffen sind auch die Bibliotheken als kulturelle Einrichtungen der Städte und Gemeinden. Bei steigenden Ausgaben und zunehmenden Haushaltskürzungen werden die erbrachten Leistungen immer geringer. Gefordert wird von ihnen jedoch verstärkt wirtschaftliches Arbeiten und ein effektiver sowie effizienter Mitteleinsatz. In Frage kommt dafür auch eine Rechtsformänderung der Bibliothek in eine GmbH, d. h. "die Finanzierung und Trägerschaft bleiben öffentlich, die Bibliothek bekommt aber eine weitergehende (...) Selbständigkeit. So werden die Verantwortlichkeit und auch ein gewisses Risiko in die Einrichtung verlagert, die damit dann nach unternehmerischem Ansatz geführt werden soll." In Gütersloh und Schriesheim wurde für die dortigen Bibliotheken diese genannte Möglichkeit ausgewählt. Beide werden in der Rechtsform GmbH geführt, wobei die Städte nicht alleinige Gesellschafter sind. Diese Arbeit wird, nach einer genaueren Definition der Rechtsform GmbH und deren rechtliche Bestimmungen, beide Bibliotheken vorstellen, die getroffenen Regelungen bzw. Verträge, und die sich daraus ergebenden Vor- und Nachteile aufzählen und erörtern. Am Ende soll noch auf die Fragen eingegangen werden, ob diese Rechtsformänderung eine denkbare Alternative für weitere Bibliotheken darstellen kann, und welche Gesellschafter Interesse an der Beteiligung an einer Bibliothek haben können.
Im Rahmen einer Diplomarbeit zum Thema "Jugendschutz und Internet in Öffentlichen Bibliotheken" werden die für den Jugendmedienschutz relevanten Gesetze vorgestellt. Neben dem Strafgesetzbuch und dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdenten Schriften wird insbesondere auf die Jugendschutzregelungen des neu eingeführten Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes des Bundes und des Mediendienste-Staatsvertrags der Bundesländer eingegangen. Es wird untersucht, welche Konsequenzen bestehende und durch das IuKDG neu hinzukommende Jugendschutzregelungen auf den Internet-Zugang einer öffentlichen Bibliothek haben. Abschließend werden Möglichkeiten genannt, die sich Öffentliche Bibliotheken mit Internet-Angebot bieten, um den jugendschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden zu können. In diesem Rahmen werden Arbeitsweisen und Charakteristika von Filtersoftware vorgestellt, die eine technische Regulierungsmöglichkeit des Internet-Zugangs bieten.
Der überwiegende Teil der Öffentlichen Bibliotheken in der Bundesrepublik ist seit Jahren kontinuierlich bemüht, eine bedarfsgerechte und benutzerorientierte Bibliotheksarbeit zu leisten. Deshalb werden im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit und des Bibliotheksmarketings empirische Untersuchungen durchgeführt. Unter Leitung der Staatlichen Büchereistelle für den Regierungsbezirk Detmold fand im Frühjahr 1996 eine schriftliche Befragung der Besucher 15 Öffentlicher Bibliotheken (ÖBB) in Ostwestfalen-Lippe (OWL) statt. Die Erhebungsplanung dieser Untersuchung umfaßte dabei die Entwicklung eines gemeinsamen Erhebungsinstruments, eines Erhebungs- und Auswertungskonzepts, die Projektsteuerung sowie eine Vorbefragung. Die vorliegende Diplomarbeit wurde begleitend zu der Planungsphase dieser Untersuchung verfaßt. In ihr wird der besondere Stellenwert der Planungsphase empirischer Untersuchungen in Bibliotheken, speziell in ÖBB, herausgestellt und modellhaft am Beispiel der Erhebung in der Bibliotheksregion OWL dokumentiert. Weiterhin werden die Vor- und Nachteile schriftlicher Befragungen mittels standardisierten Fragebogens erläutert sowie ihre Grenzen und die damit verbundenen Problemstellungen verdeutlicht. Darüber hinaus erfolgt ihre Einordnung in den bibliothekarischen Kontext als Teil der bedarfs- und benutzerorientierten Bibliotheksarbeit. Abschließend wird die Bedeutung der Vorbefragung in der Planungsphase einer empirischen Erhebung in ÖBB untersucht und am Beispiel der Besucherbefragung in OWL modellhaft demonstriert.