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Angesichts ihrer nicht unproblematischen Position an der Schnittstelle von Individuum und Gesellschaft
will und muss sich die Soziale Arbeit wesenhaft als eine kritische verorten. Dabei erfolgt ihre Kritik oftmals in Form einer ‚Kritik unter Berufung auf…‘, d.h. mit Bezug auf eine relevante theoretische
Strömung, einen politischen oder gesellschaftlichen Diskurs oder eine konkrete Theorie. So kritisiert die Soziale Arbeit die gegenwärtigen Geschlechterverhältnisse insbesondere unter Berufung
auf die kritisch-dekonstruktivistische (Geschlechter-)Theorie von Judith Butler. Will jene damit
angestrebte Theorieintegration Butlers in den Diskurs und die Praxis Sozialer Arbeit tatsächlich gelingen und nicht lediglich in einer semantisch verkürzten, naiven und unterkomplexen Scheinkritik
resultieren, ist es von unabdingbarer Bedeutung, sämtliche theoretischen Schnittmengen sowie ebenso vorhandene Divergenzen und deren Auflösungsmöglichkeiten zu identifizieren und entsprechend zu bearbeiten.
Dies ist Ziel der folgenden Arbeit: Anhand der jeweils vertretenen Subjekt-, Identitäts- und Anerkennungskonzepte,
die sowohl in der Sozialen Arbeit als auch bei Judith Butler essentielle theoretische Grundpfeiler darstellen, wird Butlers Theorie ausgewählten Ansätzen der Sozialen Arbeit gegenüberstellt und mit jenen zu synthetisieren versucht, um schließlich zu prüfen, ob der Integration ihrer Theorie zu große konzeptuelle Hürden entgegenstehen oder ob sich dies als eine machbare
Herausforderung darstellt. Dass und vor allem wie dies machbar ist, wird anhand von drei zentralen Syntheseversuchen aufgezeigt, die die hierfür notwendigen konzeptuellen ‚Umbauten‘ sowie
die erforderlichen theoretischen Neuformulierungen sukzessive aufarbeiten. Der Sozialen Arbeit wird im Zuge dessen eine aufmerksame und selbstkritische Eigenanalyse abverlangt, welche mit einigen aufwendigen theoriebezogenen Neuausrichtungen und auch Verwerfungen einhergeht, jedoch zur tatsächlichen Behebung der vorhandenen Theorieprobleme ein unverzichtbares Instrument darstellt. Nur auf diese Weise kann sich die Soziale Arbeit von Vorwürfen einer inkonsequenten und unvollständigen Theorieübernahme Butlers lossagen und ihr Attribut
‚kritisch‘ (weiterhin) adäquat verkörpern.
Visual Inertial SLAM-Algorithmen können in der Augmented Reality für die
Erkennung und das Tracking der Umgebung genutzt werden.
Im Rahmen des Projekts Augmented Reality Campus habe ich das iOS-Open-SourceProjekt VINS-Mobile (Li et al., 2017) auf die Android-Plattform portiert. Den theoretischen Ansatz des zugrundeliegenden Algorithmus stelle ich vor. Im Anschluss an die Dokumentation der Portierung vergleiche ich die beiden Plattformen in mehreren Performance-Untersuchungen. Die Ergebnisse verwende ich, um die Frage zu beantworten, ob die Portierung für den Einsatz im AR Campus-Projekt geeignet ist.
Dabei komme ich zu dem Schluss, dass die Android-Portierung in Funktionsumfang
und Qualität der iOS-Version fast gleichzusetzen ist. Welche Arbeitsschritte bis zur Nutzbarkeit im Projekt AR Campus noch nötig sind, beschreibe ich am Ende der
Arbeit.
Die Lebensversicherer in Deutschland als institutionelle Investoren haben eine erhebliche Verantwortung für die Absicherung der Menschen im Alter. Aufgrund des anhaltenden schwierigen Zinsumfeldes stehen sie jedoch unter enormen Druck, ihre Leistungsversprechen langfristig einzuhalten zu können.
Der Gesetzgeber führte daher 2011 die Zinszusatzreserve (ZZR) ein, um im Rahmen der sinkenden Kapitalmarktzinsen eine moderate Form der Nachreservierung zu schaffen.
Als die ZZR eingeführt wurde, war allerdings nicht absehbar, dass sich das Niedrigzinsumfeld auf eine so lange Zeit erstrecken würde, wie es nun der Fall ist.
Die bisherige Systematik der ZZR führte in den letzten Jahren zu einem erheblichen Ausmaß und damit verbunden zu einer enormen Belastung für die Lebensversicherer. Bei einer Beibehaltung des Verfahrens könnte sich die ZZR nach Schätzungen der Assekurata Rating Agentur bis zum Jahr 2025 auf beachtliche 200 Milliarden Euro belaufen. Dies würde bedeuten, dass sich der Gesamtaufwand zur Dotierung der ZZR im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 noch verdreifachen würde.
Daher beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit einer Neukalibrierung der ZZR und einer damit verbundenen völlig neuen Berechnungsmethodik.
Die "Methode 2M", die von der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) entwickelt wurde, wird als möglicher Lösungsweg zur Entlastung der Lebensversicherer detailliert beschrieben und analysiert. Mithilfe aktuarieller Berechnungen werden dabei insbesondere die quantitativen Auswirkungen der Methode 2M im Hinblick auf verschiedene Zinsszenarien bis zum Jahr 2030 aufgezeigt und eine kritische Beurteilung vorgenommen, ob die neue Berechnungsmethodik den gewünschten Erfolg erzielt.