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In der Ausarbeitung wurde sich mit den Nachhaltigkeitsrisiken aus dem BaFin Merkblatt in Bezug auf das Risikomanagement beschäftigt. Die Nachhaltigkeitsrisiken (ESG Risiken) sind in die drei Bereiche „Environment“, „Social“ und „Governance“ zu
unterteilen. Der potentiell größte Bereich „Environment“ unterteilt sich wiederum in Physische Risiken und Transitionsrisiken. Physische Risiken beschreiben die möglichen Auswirkungen durch Extremwettereignisse und transitorische Risiken sind solche, welche sich durch den Umschwung in eine kohlenstoffarme Wirtschaft ergeben können (beispielweise durch politische Entscheidungen oder technologische Entwicklungen). Das Merkblatt ist laut der BaFin ein „Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen“ und die zu treffenden Maßnahmen der Unternehmen sollen sich an Art, Höhe und Komplexität der Risiken ausrichten (Proportionalitätsprinzip).
In den letzten Jahren haben sich weltweit drei Sovereign Catastrophe Risk Pools entwickelt, welche Klimaversicherungen gegen Naturkatastrophen in Schwellen- und Entwicklungsländern anbieten:
• Caribbean Catastrophe Risk Insurance Facility (CCRIF) in der Karibik
• African Risk Capacity (ARC) in Afrika
• Pacific Catastrophe Risk Insurance Company (PCRIC) im pazifischen Raum
Hintergrund für die Entwicklung dieser Pools ist der geringe fiskalpolitische Spielraum in Schwellen- und Entwicklungsländern. So sind Erhöhungen von Steuereinnahmen oder Kapitalallokationen kaum möglich. Außerdem endet eine
Verschuldung am Kapitalmarkt häufig im Schuldenerlass, wodurch eine Refinanzierung gefährdet werden kann. Schließlich bleiben nur noch Spenden und Hilfsgelder als Maßnahme übrig, welche u.a. durch die G7-Staaten, die Weltbank oder die Weltgesundheitsorganisation zur Verfügung gestellt werden können.
Das Thema Environmental Social Governance (ESG) gewinnt auch im Rückversicherungssektor aufgrund gestiegener aufsichtsrechtlicher Anforderungen an Relevanz. Dabei wurde in der Vergangenheit der Schwerpunkt auf Investments gelegt. Nun existieren immer mehr ESG-Kriterien, die das Underwriting betreffen. Welche Effekte dies auf die Branche hat, lässt sich heute noch nicht abschätzen. Klar ist, dass wir uns am Anfang einer langen Transformation befinden. ESG-Kriterien werden zukünftig vermutlich als ein weiterer Aspekt neben der versicherungstechnischen Risikobewertung berücksichtigt
In its Renewables 2022 Report, the International Energy Agency (IEA) projects that the share of renewable energies in the global energy mix will increase from 22.8% in 2015 to 38.1% in 2027. This trend goes hand-in-hand with increasing construction of plants for the generation of renewable energies, leading to increased demand for (re)insurance. Comparable to the development of traditional energy sources, the hedging of current risks is a key element in the further development of renewable energies. According to projections by the IEA, by 2027 most of the energy from renewable sources will be generated using photovoltaics or solar as well as onshore and offshore wind.
Die IEA prognostiziert einen Anstieg des globalen Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix von 22,8% in 2015 auf 38,1% in 2027, begleitet von verstärktem (Rück-) Versicherungsbedarf. Sechs Herausforderungen in der Rückversicherung erneuerbarer Energien werden skizziert, darunter komplexe Underwriting-Anforderungen, zunehmende Integration von ESG-Faktoren, Bewertung der Zeichnungspolitik der Zedenten, Mangel an Schadenerfahrung, Naturkatastrophenexposition und die Anpassung von Rückversicherungsformen an die spezifischen Bedürfnisse. Die Zukunft erfordert den Aufbau von Expertise für erneuerbare Energien und eine ganzheitliche Bewertung von Schadensszenarien. Besonders im Offshore Wind Geschäft bleibt ein Druck auf Preise und Bedingungen bestehen.
Das Thema Environmental Social Governance (ESG) gewinnt auch im Rückversicherungssektor aufgrund gestiegener aufsichtsrechtlicher Anforderungen an Relevanz. Dabei wurde in der Vergangenheit der Schwerpunkt auf Investments gelegt. Nun existieren immer mehr ESG-Kriterien, die das Underwriting betreffen. Welche Effekte dies auf die Branche hat, lässt sich heute noch nicht abschätzen. Klar ist, dass wir uns am Anfang einer langen Transformation befinden. ESG-Kriterien werden zukünftig vermutlich als ein weiterer Aspekt neben der versicherungstechnischen Risikobewertung berücksichtigt.
Online services such as social networks, online shops, and search engines deliver different content to users depending on their location, browsing history, or client device. Since these services have a major influence on opinion forming, understanding their behavior from a social science perspective is of greatest importance. In addition, technical aspects of services such as security or privacy are becoming more and more relevant for users, providers, and researchers. Due to the lack of essential data sets, automatic black box testing of online services is currently the only way for researchers to investigate these services in a methodical and reproducible manner. However, automatic black box testing of online services is difficult since many of them try to detect and block automated requests to prevent bots from accessing them.
In this paper, we introduce a testing tool that allows researchers to create and automatically run experiments for exploratory studies of online services. The testing tool performs programmed user interactions in such a manner that it can hardly be distinguished from a human user. To evaluate our tool, we conducted - among other things - a large-scale research study on Risk-based Authentication (RBA), which required human-like behavior from the client. We were able to circumvent the bot detection of the investigated online services with the experiments. As this demonstrates the potential of the presented testing tool, it remains to the responsibility of its users to balance the conflicting interests between researchers and service providers as well as to check whether their research programs remain undetected.
Die Bedeutung von Cyber-Versicherungen als Instrument zur finanziellen Absicherung, um die zunehmenden Unternehmensverluste durch Cyber-Risiken abzumildern, nimmt zu. Es mangelt jedoch an standardisierten Wordings und gegenseitigem Verständnis bei Cyberversicherungs-Policen. Mit weniger als einem Drittel der 2017 in den USA ausgezahlten Cyberversicherungsansprüche besteht eine erhebliche Lücke zwischen den Cyber-Risiken, die Unternehmen abdecken müssen, und denen, die tatsächlich durch ihre Cyberversicherungspolicen abgedeckt sind. Im Jahre 2018 wurde von Lloyds of London eine Schätzung mithilfe von Szenario-basierten Modellen durchgeführt, um zu ermitteln, wie groß die Versicherungsschutzlücke im Hinblick auf Cyber-Risiken ist. Man ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Versicherungsschutzlücke ungefähr 90 % beträgt. Der Begriff bezeichnet die Differenz zwischen dem Versicherungsschutz, welcher ökonomisch benötigt wird und dem tatsächlich gekauften.
Diese Forschung befasste sich mit den deutschen Cyber-Versicherern, welche Cyber-Schutz für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) anbieten. Im Rahmen dieser Forschung wurden nur die Ausschlüsse von Cyber-Versicherungen betrachtet. Zusätzliche erweiterbare oder kostenpflichtige Einschlüsse wurden nicht berücksichtigt. Als Grundlage für die Forschung wurde ein Datensatz erstellt, welcher auf Informationen der BaFin basiert. Durch mehrere Segmentierungsstufen wurden 50 Cyber-Versicherer ermittelt, welche Cyber-Schutz für KMUs angeboten haben. Von diesen 50 Cyber-Versicherern konnten 41 Cyber-Bedingungswerke für das Forschungsprojekt herangezogen werden. Im Rahmen der Forschung wurden nun die Bedingungswerke mittels einer induktiven qualitativen Inhaltsanalyse auf die bestehenden Ausschlüsse analysiert. Die Ergebnisse wurden kategorisiert und beschrieben. Innerhalb der Analyse konnten 15 Ausschlusskategorien sowie deren Häufigkeiten in den Cyber-Bedingungen ermittelt werden. Diese Ergebnisse können dazu beitragen, dass Unternehmen eine Vorstellung davon erhalten, was nicht in den Cyber-Versicherungen enthalten sein könnte. Zudem liefern die Beschreibungen eine Informationsgrundlage und tragen so dazu bei, dass der Versicherungsschutz bzw. die Ausschlüsse besser verstanden werden.
Diskussionen über Gleichwertigkeitsbeschlüsse und bilateral ausgehandelte Abkommen wie z. B. das Covered Agreement zur Regelung des Betriebs von Rückversicherungsgeschäft zwischen der EU und den Vereinigten Staaten könnten für international tätige Versicherungsgruppen zukünftig der Vergangenheit angehören. Als Vereinigung von Versicherungsbehörden aus über 200 Ländern arbeitet die International Association of Insurance Supervisors (IAIS) seit 2013 an der Entwicklung eines risikobasierten, global anwendbaren Kapitalstandards (Insurance Capital Standard – ICS). Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung eines übergreifenden Regulierungsrahmens für große international tätige Versicherungsgruppen mit Mindeststandards für die Bewertung von Risiken und daraus resultierenden Anforderungen an die Kapitalausstattung.
Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der Entwicklung eines globalen Kapitalstandards die Interessen aus vielen verschiedenen Jurisdiktionen mit unterschiedlichen Systemen aufeinandertreffen (insbesondere trifft die verschiedenen Aufsichtsregime aus Europa und den Vereinigten Staaten aufeinander). Das IAIS hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessengruppen zusammen zu bringen und ohne die lokalen Aufsichtsregime in den Jurisdiktionen auszuklammern, einen globalen Mindestkapitalstandard für international tätige Versicherungsgruppen zu entwickeln.
Der ICS wird im Rahmen der Konsolidierungsmethode berechnet und weist daher viele Ähnlichkeiten mit Solvency II auf. Der US Alternativansatz wird im Rahmen der Aggregationsmethode berechnet und soll ähnliche Ergebnisse zur Konsolidierungsmethode liefern.
Am Ende stellt sich für die europäischen (Rück-)Versicherungsunternehmen die Frage, ob man akzeptiert, dass US Ansatz äquivalent zum ICS ist, um das Ziel eines globalen Kapitalstandards als Level Playing Field zu etablieren.
Diskussionen über Gleichwertigkeitsbeschlüsse und bilateral ausgehandelte Abkommen wie z. B. das Covered Agreement zur Regelung des Betriebs von Rückversicherungsgeschäft zwischen der EU und den Vereinigten Staaten könnten für international tätige Versicherungsgruppen zukünftig der Vergangenheit angehören. Als Vereinigung von Versicherungsbehörden aus über 200 Ländern arbeitet die International Association of Insurance Supervisors (IAIS) seit 2013 an der Entwicklung eines risikobasierten, global anwendbaren Kapitalstandards (Insurance Capital Standard – ICS). Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung eines übergreifenden Regulierungsrahmens für große international tätige Versicherungsgruppen mit Mindeststandards für die Bewertung von Risiken und daraus resultierenden Anforderungen an die Kapitalausstattung.
Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der Entwicklung eines globalen Kapitalstandards die Interessen aus vielen verschiedenen Jurisdiktionen mit unterschiedlichen Systemen aufeinandertreffen (insbesondere trifft die verschiedenen Aufsichtsregime aus Europa und den Vereinigten Staaten aufeinander). Das IAIS hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessengruppen zusammen zu bringen und ohne die lokalen Aufsichtsregime in den Jurisdiktionen auszuklammern, einen globalen Mindestkapitalstandard für international tätige Versicherungsgruppen zu entwickeln.
Der ICS wird im Rahmen der Konsolidierungsmethode berechnet und weist daher viele Ähnlichkeiten mit Solvency II auf. Der US Alternativansatz wird im Rahmen der Aggregationsmethode berechnet und soll ähnliche Ergebnisse zur Konsolidierungsmethode liefern.
Am Ende stellt sich für die europäischen (Rück-)Versicherungsunternehmen die Frage, ob man akzeptiert, dass US Ansatz äquivalent zum ICS ist, um das Ziel eines globalen Kapitalstandards als Level Playing Field zu etablieren.