Ausgezeichnet! Nominierte und prämierte Abschlussarbeiten an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der TH Köln
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2017/04
Das Gespräch als Grundeinheit der zwischenmenschlichen Kommunikation stellt die wichtigste Methode des professionellen Handelns in der Sozialen Arbeit dar. Für den beruflichen Alltag der Soziarbeiter/innen spielt die Gesprächsform „Beratung“ eine zentrale Rolle in allen Phasen des Interventionsprozesses. Seit den 70er Jahren spielt Beratung als Forschungsgegenstand in der Linguistik sowie weiteren wissenschaftlichen Disziplinen eine wichtige Rolle. Eine detaillierte Erforschung von Besonderheiten des Beratungsgesprächs in der Sozialen Arbeit auf der Mikroebene mit Hilfe der linguistischen Forschung fand dagegen bis auf wenige Ausnahmen im englischsprachigen Raum wenig Beachtung.
In der vorliegenden Arbeit werden authentische Beratungsgespräche in der Sozialen Arbeit mit linguistischen Forschungsmethoden analysiert. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf die Phase der Lösungsentwicklung und Lösungsverarbeitung mit dem Schwerpunkt auf der Erteilung von Ratschlägen gerichtet. Die Datengrundlage bilden fünf Gesprächsaufnahmen, die in unterschiedlichen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gemacht wurden.
2018/04
Im Rahmen einer wissenssoziologischen Diskursanalyse zum Thema der sexuellen Selbstbestimmung von Menschen mit Lernschwierigkeiten werden Zuschreibungsprozesse und Normalitätskonstruktionen im fachlichen Diskurs der Pädagogik und der Sozialen Arbeit erforscht. Die intersektional angelegte Untersuchung fokussiert dabei das Wechselverhältnis der Konstruktionen von Behinderung, Geschlecht und Sexualität.
2018/03
Grundlegend wird in dieser Masterarbeit der Frage nachgegangen, welche Anspruchsvoraussetzungen Versicherte nach der Integration des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) erfüllen müssen, um eine Palliativversorgung zu erhalten. Über die definitorische Unschärfe des Beginns und weiteren Verlaufs des Sterbens werden das Risiko der Ungleichbehandlung aufgezeigt und die Konsequenzen für die Soziale Arbeit abgeleitet.
2020/05
Kinder, die mit Variationen der Geschlechtsmerkmale zur Welt kommen, werden in den ersten Lebensjahren häufig geschlechtsverändernden medizinischen Eingriffen unterzogen. Dabei wird die stellvertretende Einwilligung der Eltern als zulässig erachtet, um den medizinischen
Eingriff zu legitimieren. Diese Maßnahmen stehen jedoch zunehmend in der Kritik und werden als Verstoß gegen die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie als Verletzung wesentlicher Grund- und Menschenrechte gewertet. Obwohl sich aktuelle Empfehlungen und
Leitlinien zunehmend an den Rechten und dem Wohl von intergeschlechtlichen Minderjährigen orientieren, ist die Anzahl der geschlechtsverändernden Eingriffe in den letzten Jahren dennoch relativ konstant geblieben. Hieraus ergibt sich ein aktueller Handlungsbedarf. In der vorliegenden Arbeit wird an den Rechten von intergeschlechtlichen Minderjährigen angeknüpft. Dabei liegt der Fokus auf den Selbstbestimmungsrechten von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen. In der Literatur ist umstritten, inwiefern Minderjährigen eigene Selbstbestimmungsrechte zustehen und sie diese selbst ausüben können. Im Rahmen der Masterarbeit wird daher zunächst erarbeitet, in welchem Verhältnis Elternrechte und Selbstbestimmungsrechte von intergeschlechtlichen Minderjährigen im aktuellen Familienrecht stehen. Daraus wird abgeleitet, welche Möglichkeiten und Grenzen der Selbstbestimmung und Stellvertretung bei geschlechtsverändernden medizinischen Eingriffen bestehen. Hierbei zeigt sich, dass gerade nicht medizinisch indizierte Eingriffe, die auf eine „Angleichung“ des Geschlechts an bestehende Geschlechternormen ausgerichtet sind, gegen das Kindeswohl sowie Grundrechte verstoßen und Minderjährigen wesentliche Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Lebensführung nehmen. Wirksame familienrechtliche Schutzmöglichkeiten bestehen
jedoch nicht. Als Perspektive wird daher ein Gesetzesentwurf des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf seinen Schutzgehalt für intergeschlechtliche Minderjährige untersucht. Neben wenigen Kritikpunkten zeigt sich, dass das „Geschlechtervielfaltsgesetz“ zum Schutz und zur Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Minderjähriger beitragen könnte. Ergänzend zu einer gesetzlichen
Klarstellung, ist jedoch auch Beratung und Unterstützung für intergeschlechtliche Kinder, Jugendliche und ihre Eltern erforderlich. Aus diesem Grund werden Möglichkeiten der Sozialen Arbeit zur Förderung geschlechtlicher Vielfalt entwickelt und Beratungs- und Unterstützungsansätze dargestellt. Insgesamt zeigt sich jedoch, dass auch ein gesellschaftliches Umdenken
notwendig ist, um intergeschlechtlichen Menschen Selbstbestimmung über ihren Körper und die eigene geschlechtliche Identität zu ermöglichen.
2022/02
Mit dem Übergang von der elterlichen Sorge zur rechtlichen Betreuung gehen diverse Herausforderungen einher. So müssen Eltern eine erhebliche Veränderung, nicht nur in der Rechtsbeziehung, gestalten. Insbesondere die dabei zu wahrende Selbstbestimmung betreuter Menschen sowie die Verhinderung ersetzender Entscheidungen stehen im Fokus dieser Auseinandersetzung. In der vorliegenden Arbeit werden die spezifischen Herausforderungen für die Beteiligten des Betreuungswesens herausgearbeitet und zudem Rechtspfleger*innen sowie Betreuungsvereine als wesentliche Schnittstellen zwischen rechtlich betreuenden Eltern und dem professionellen Betreuungswesen identifiziert. Theoretische Vorüberlegungen, geleitet von der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Paradigma der unterstützen Entscheidungsfindung sowie der primären Maxime der Orientierung an Wohl und Willen des Betreuten, bilden die Grundlage einer empirischen Untersuchung. In leitfadengestützten Expert*inneninterviews mit Rechtspfleger*innen und Mitarbeiter*innen von Betreuungsvereinen wird thematisiert, inwiefern Eltern in diesem Prozess begleitet und unterstützt werden. Es wird deutlich, dass es an Aufklärung und Information von Eltern über die Veränderung in der Rechtsbeziehung im Rahmen des Betreuungsverfahrens mangelt und eine fortlaufende Begleitung in Form von der Bereitstellung entsprechender Erfahrungs- und Wissensbestände durch die Betreuungsvereine weiter auszubauen ist. Die Vermittlung betreuungsrechtlicher Grundkenntnisse sowie die Einführung in methodisches Wissen, beispielsweise der unterstützen Entscheidungsfindung, sind deshalb bedeutsam, weil die daraus entwickelte Haltung von Betreuern eine wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung betreuter Menschen darstellt.