340 Recht
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This paper introduces a Business Cycle Indicator to compile a transparent and reliable chronology of past business cycle turning points for Germany. The Indicator is derived applying the statistical method of Principal Component Analysis, based on information from 20 economic time series. In this way, the Business Cycle Indicator grasps the development of the broader economic activity and has several advantages over a business cycle assessment based on quarterly series of Gross Domestic Product.
Die Arbeit widmet sich einem Thema, das zwar nicht ganz neu ist, bisher aber wenig bedeutsam war und durch das Inkrafttreten der DS-GVO nunmehr auf eine in vielen relevanten Bereichen völlig neue rechtliche Grundlage gestellt und hinsichtlich der spezifischen Fragestellung völlig unbearbeitet ist. Die Arbeit gliedert sich in zwei Hauptteile. Im ersten Teil werden die rechtlichen Grundlagen dargestellt und damit die Relevanz des Themas für das Prüfungsverfahren aufgezeigt. Der zweite Teil widmet sich der Anwendung des neuen Datenschutzrechts auf das Prüfungsverfahren und entwickelt dabei konkrete Handlungsempfehlungen, nach denen Prüfungsämter und sonstige mit Prüfungen befasste Einrichtungen die Anforderungen der DS-GVO erfüllen können.
In dieser Arbeit werden zunächst die Werbebestimmungen (Produktplatzierung, Schleichwerbung, Sponsoring etc.) der einzelnen Gesetze dargestellt und erläutert. Anschließend werden die Videoportale, insbesondere YouTube, im deutschen Rechtssystem eingeordnet und geprüft, ob sie unter den verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff und/oder einfachgesetzlichen Rundfunkbegriff fallen oder nicht. Letztlich erfolgt die Prüfung der Anwendbarkeit der werberechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunkstaatsvertrages unter besonderer Berücksichtigung des Kriteriums der Fernsehähnlichkeit im Rahmen des § 58 Abs. 3 Rundfunkstaatsvertrages. Es wird geprüft, ob es sich bei YouTube um ein fernsehähnliches Telemediuem im Sinne des § 58 Abs. RStV handelt.